Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall Jutta Hoffmann sorgte Ende der 1980er-Jahre bundesweit für Aufsehen.
- Die damals 15-jährige Schülerin verschwand am 29. Juni 1986 spurlos, nachdem sie gegen 17.45 Uhr das Lindenfelser Schwimmbad verlassen hatte und auf einem Waldweg Richtung Ortsmitte gelaufen war.
- Eine anschließend durchgeführte Suchaktion blieb erfolglos.
- Erst rund zwei Jahre später, am 10. Februar 1988, fanden Ermittler die Leiche des als vermisst gemeldeten Mädchens – ganz in der Nähe der Stelle, wo die Schülerin verschwunden war, obwohl das entsprechende Waldstück bei der damaligen Suche bereits durchkämmt worden war.
- Fast 40 Jahre nach der Tat, wurde ein Tatverdächtiger ermittelt.
- Durch die Obduktion der Leiche erhoffen sich die Ermittler neue Hinweise zur Todesursache.
Lindenfels/Frankfurt. Im Mordfall Jutta Hoffmann gibt es neue Entwicklungen. Ihr Leichnam wurde exhumiert und für eine Obduktion in die Rechtsmedizin nach Frankfurt gebracht. Das bestätigte Robert Hartmann, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, auf Anfrage unserer Zeitung.
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Am 30. März dieses Jahres war ein Untersuchungshaftbefehl gegen einen 61-jährigen gebürtigen Bensheimer wegen des dringenden Verdachts des Mordes erlassen worden. Ihm wird vorgeworfen, die damals 15-jährige Jutta Hoffmann am 29. Juni 1986 nach einem Besuch im Lindenfelser Schwimmbad in einem Waldstück unweit von ihrem Elternhaus in Lindenfels vergewaltigt und ermordet zu haben.
Der Beschuldigte, der unter anderem auch in den Jahren nach 1986, wegen Sexualdelikten aber auch wegen anderer Straftaten verurteilt wurde, befindet sich seit dem Jahr 2012 aufgrund eines Urteils des Landgerichts Kiel im Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Norddeutschland.
Der Beschuldigte schweigt allerdings noch immer zu dem Mordvorwurf. Durch die Obduktion an Jutta Hoffmann erhofft sich die Staatsanwaltschaft deshalb, noch weitere Beweise und mehr Informationen zur Todesursache sowie zum Tathergang gewinnen zu können. „Die technischen Mittel sind immer besser geworden“, schildert Hartmann.
Wie der Oberstaatsanwalt weiter bestätigt, hat die Polizei zudem zahlreiche Lindenfelser Bürger befragt, ob sie den Beschuldigten kennen und ob sie wissen, ob er sich zum fraglichen Zeitpunkt hier in der Gegend aufgehalten hat. Außerdem soll geklärt werden, ob mit dem eingegangen Namenshinweis „Peter“ der Beschuldigte gemeint ist. Die Ergebnisse der Hausbefragung werden jetzt zusammengetragen. stn
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