Blaulicht

Haftbefehl im Lindenfelser Mordfall Jutta Hoffmann

Dem 61-jährigen Tatverdächtigen wird vorgeworfen, die zum Tatzeitpunkt 15-jährige Jutta Hoffmann am 29. Juni 1986 nach einem Freibadbesuch in einem Waldstück unweit von ihrem Elternhaus in Lindenfels vergewaltigt und ermordet zu haben.

Von 
Nora Strupp
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Jutta Hoffmann wurde vor 37 Jahren ermordet - jetzt startet der Prozess. © LKA

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fall Jutta Hoffmann sorgte Ende der 1980er-Jahre bundesweit für Aufsehen.
  • Die damals 15-jährige Schülerin verschwand am 29. Juni 1986 spurlos, nachdem sie gegen 17.45 Uhr das Lindenfelser Schwimmbad verlassen hatte und auf einem Waldweg Richtung Ortsmitte gelaufen war.
  • Eine anschließend durchgeführte Suchaktion blieb erfolglos.
  • Erst rund zwei Jahre später, am 10. Februar 1988, fanden Ermittler die Leiche des als vermisst gemeldeten Mädchens – ganz in der Nähe der Stelle, wo die Schülerin verschwunden war, obwohl das entsprechende Waldstück bei der damaligen Suche bereits durchkämmt worden war.
  • Fast 40 Jahre nach der Tat, wurde ein Tatverdächtiger ermittelt.
  • Durch die Obduktion der Leiche erhoffen sich die Ermittler neue Hinweise zur Todesursache.

Lindenfels. Auf einmal ging doch alles unerwartet schnell: Nachdem in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ in der vergangenen Woche am Mittwoch verkündet wurde, dass es neue konkrete Hinweise im Fall der im Juni 1986 ermordeten Lindenfelser Schülerin Jutta Hoffmann gibt, können die Behörden nun einen Ermittlungserfolg verzeichnen.

Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Darmstadt hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl gegen einen heute 61-jährigen gebürtigen Bensheimer wegen des dringenden Verdachts des Mordes erlassen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt, des Hessischen Landeskriminalamts und des Polizeipräsidiums Südhessen.

Der Beschuldigte, der mehrfach, unter anderem auch in den Jahren nach 1986, wegen Sexualdelikten aber auch wegen anderer Straftaten verurteilt worden sei, befinde sich seit dem Jahr 2012 aufgrund eines Urteils des Landgerichts Kiel im sogenannten Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Norddeutschland.

Der Beschuldigte schweigt

Er wurde heute dem Ermittlungsrichter in Darmstadt vorgeführt. Nach der Verkündung des Haftbefehls wurde der Beschuldigte zunächst wieder in die geschlossene psychiatrische Einrichtung zurückgebracht.

Dem 61-Jährigen wird vorgeworfen, die zum Tatzeitpunkt 15-jährige Jutta Hoffmann am 29. Juni 1986 nach einem Freibadbesuch in einem Waldstück unweit von ihrem Elternhaus in Lindenfels vergewaltigt und ermordet zu haben. Der Beschuldigte macht aktuell zu dem Vorwurf keine Angaben.

Der Tatverdacht gegen den Beschuldigten sei entstanden, nachdem alte Spurenträger erneut analysiert worden waren und dabei seine DNA festgestellt wurde. Im Zuge der weiteren umfassenden und aufwendigen Ermittlungen habe sich der Tatverdacht zuletzt unter anderem über Zeugenaussagen derart erhärtet, dass ein Haftbefehl gegen den Beschuldigten erwirkt werden konnte, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

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Wegen welcher Sexualdelikte der Beschuldigte genau verurteilt wurde, dazu macht die Staatsanwaltschaft bislang keine Angaben. Aber: „Bei den anderen Straftaten handelt es sich um Vermögensdelikte, also Diebstahl und Betrug“, erläutert Oberstaatsanwalt Robert Hartmann auf Nachfrage.

Über die Hintergründe des Mannes weiß man offenbar noch wenig. Er sei verheiratet, doch zu anderen familiären Details oder zu seinem Beruf konnte die Staatsanwaltschaft vorerst noch keine Angaben machen.

Auch in Bezug auf die „alten Spurenträger“ hüllt sich die Behörde noch in Schweigen: „Welche Spurenträger es waren, möchten wir noch nicht sagen.“ Man habe damals am Tatort DNA-Spuren sichergestellt – und die Technik zur Untersuchung solcher Spuren sei im Laufe der Jahrzehnte verbessert worden, erklärt Hartmann.

Von den sogenannten Asservaten, also den von der Polizei im Rahmen der Beweissicherung sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenständen, würde man eine Wisch- oder Klebeprobe nehmen und diese im Labor untersuchen. Die Daten werden anschließend in den PC eingepflegt – und mit etwas Glück bekommt man eine Treffermitteilung, weil die Person schon einmal eine DNA-Probe abgeben musste, so der Oberstaatsanwalt.

Heißt der Tatverdächtige Peter?

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen gehen die Behören nun der Frage nach, wo genau der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt gewohnt hat. „Wir wissen, dass er in Bensheim geboren wurde und irgendwann nach Norddeutschland gezogen ist.“ Aber wo er sich außerdem aufgehalten hat und ob es einen Bezug zur hiesigen Region gab, ist noch unklar.

Im Rahmen der Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ hatten die Ermittler damals den Namen „Peter“ als Hinweis erhalten. Handelt es sich bei dem Beschuldigten also tatsächlich um diesen ominösen Peter? „Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich zum Namen des Beschuldigten und zur Person Peter nichts sagen“, betonte Hartmann, jedoch hörbar bemüht, nicht zu viel zu verraten.

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Mordfall Jutta Hoffmann

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In der Sendung hatten die Ermittler zudem weitere konkrete Fakten zum Täter präsentiert: Man gehe davon aus, dass es sich um einem Serientäter, einen gewaltbereiten Mann handle, der zum Tatzeitpunkt Mitte 20 gewesen sein muss, also heute etwa 60 Jahre alt wäre. Laut den bisherigen Erkenntnissen sei er blond und blauäugig.

Die Nachricht, dass der Täter nun nach fast 40 Jahren womöglich tatsächlich ermittelt wurde, drang auch ziemlich schnell zum Lindenfelser Bürgermeister Michael Helbig durch.

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„Mit dem Mordfall Jutta Hoffmann bin ich nicht allzu viel vertraut, weil es vor meiner Zeit war. Damals war ich noch im Studium und nicht in Lindenfels. Aber es war in den letzten zehn Jahren immer mal Thema. Für die Familie muss es eine riesige Erleichterung sein, zu wissen, dass man den Täter hat.

Es ist wirklich gut, dass es diese Cold-Case-Einheiten gibt, die sich kümmern und alle Spuren auswerten, und dass der Staat zeigt, dass was geht“, sagte Helbig im BA-Gespräch. Er finde es gut, dass der Fall einen Abschluss findet und dass es heutzutage Mittel gebe, um die Täter zu fassen, denn „Mord verjährt Gott sei Dank nie“. stn/vmr

Redaktion

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