Kinderbetreuung

Kita-Gebühren steigen 2026 und 2027 in Lindenfels

Die Preise steigen ab Februar um zehn Prozent. Auch der Geschwisterrabatt entfällt dann. Ab August 2027 sollen die Gebühren erneut um fünf Prozent angehoben werden.

Von 
Nora Strupp
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Garderobe und Taschen von Kindern hängen im Flur einer Kindertagesstätte. © Oliver Berg

Lindenfels. Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in den drei Lindenfelser Kindertagesstätten künftig mehr bezahlen. Ab dem 1. Februar 2026 steigen die Elternbeiträge um circa zehn Prozent, ab dem 1. August 2027 noch einmal um fünf Prozent. Außerdem entfällt der Geschwisterrabatt ab 1. Februar 2026 (für bereits laufende Verträge betroffener Kinder gilt eine Übergangsfrist bis 31. Juli 2026, bis dahin gelten die bisherigen Regelungen). Durch den Geschwisterrabatt zahlten Eltern für das zweite Kind in allen Modulen nur noch 75 Prozent des normalen Beitrags. Ab dem dritten Kind waren gar keine Gebühren mehr fällig. Diese Regelung wird nun abgeschafft. Das wurde einstimmig in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Fragen des Gemeinwesen, des Finanzausschusses und der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Je nach Betreuungsmodul zunächst bis zu 30 Euro teurer

Ab 1. Februar 2026 werden folgende Gebühren für die Betreuungsplätze in der Waldkita „Matschmäuse“ auf der Litzelröder, in der Kita „Morgenstern“ in Winterkasten und der Kita „Baur de Betaz“ erhoben:

  • U3 (zehn Stunden Betreuung von 7 bis 17 Uhr): 320 Euro pro Monat (bisher 290 Euro, also 30 Euro teurer)
  • Waldkita (sechs Stunden Betreuung von 8 bis 14 Uhr): beitragsfrei aufgrund der Teilnahme der Stadt Lindenfels am Förderprogramm des Landes
  • Ü3 (Modul 1, sechs Stunden Betreuung von 7 bis 13 Uhr): beitragsfrei aufgrund der Landesförderung
  • Ü3 (Modul 2, siebeneinhalb Stunden Betreuung von 7 bis 14.30 Uhr): 68 Euro pro Monat (bisher 60 Euro, also acht Euro teurer)
  • Ü3 (Modul 3, zehn Stunden Betreuung von 7 bis 17 Uhr): 180 Euro pro Monat (bisher 160 Euro pro Monat, also 20 Euro teurer)

Ab 1. August 2027 gelten folgende Elternbeiträge:

  • U3 (von 7 bis 17 Uhr): 336 Euro pro Monat (also Erhöhung um weitere 16 Euro im Vergleich zu 2026)
  • Waldkita (von 8 bis 14 Uhr): beitragsfrei aufgrund der Teilnahme der Stadt Lindenfels am Förderprogramm des Landes
  • Ü3 (Modul 1, von 7 bis 13 Uhr): beitragsfrei aufgrund der Landesförderung
  • Ü3 (Modul 2, von 7 bis 14.30 Uhr): 71 Euro pro Monat (also Erhöhung um weitere drei Euro im Vergleich zu 2026)
  • Ü3 (Modul 3, von 7 bis 17 Uhr): 189 Euro pro Monat (also Erhöhung um weitere neun Euro im Vergleich zu 2026)

Steigende Betriebskosten und finanzielle Situation sind schuld

Zuletzt wurden die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten im Jahr 2020 angepasst. Grund für die Erhöhung ab 2026 sind laut Angaben der Stadtverwaltung der stetig steigende Betriebskostenanteil, den die Stadt für die Betreuung in den Kitas aufbringen muss, sowie die allgemeine finanzielle Situation. „Eine Erhöhung erscheint im Übrigen schon vor dem Hintergrund der Inflation angemessen. Beitragserhöhungen sind auch in vielen anderen Kommunen inzwischen beschlossen oder umgesetzt“, schreibt die Stadtverwaltung.

In den Betriebskostenplanungen der drei Kitas seien Elternbeiträge in Höhe von insgesamt 145.519 Euro angegeben. Die Beitragserhöhung in 2026 führe nun zwar zu Mehreinnahmen in Höhe von 13.339 Euro, aber: „Die Beitragserhöhung federt lediglich den steigenden Zuschussbedarf entwas ab“, erklärt die Stadtverwaltung.

Voraussetzung dafür, dass die Betreuung im Modul 1 und in der Waldkita für die Eltern weiterhin beitragsfrei bleibt, ist jedoch, dass die Landesförderung verlängert wird. Die Stadt Lindenfels erhielt in den vergangenen beiden Jahren auf der Grundlage statistischer Zahlen Förderbeträge als Kompensation für die garantierte Beitragsfreistellung für bis zu sechsstündige Betreuungen der Kinder über drei Jahren in allen Kitas im Stadtgebiet. Im Jahr 2024 hat die Stadt vom Land eine Förderung von 149,16 Euro pro Kind pro Monat erhalten, im Jahr 2025 waren es 151,87 Euro. Diese Regelung läuft allerdings zum Jahresende aus. Zwar ist nach Auskunft des Regierungspräsidiums Kassel eine Verlängerung geplant, allerdings muss der hessische Landtag im Dezember erst noch offiziell darüber entscheiden. Im Gesetzesentwurf für 2026 ist eine Förderung von 154,58 Euro pro Kind pro Monat vorgesehen.

Ohne Förderung müssten viel höhere Gebühren verlangt werden

Sollte die Landesförderung wider Erwarten nicht verlängert werden oder entfallen oder die Stadt Lindenfels irgendwann einen Beschluss gegen die weitere Teilnahme am Förderprogramm fassen, würde das bedeuten, dass die Kitas folgende Beiträge von den Eltern erheben müssten:

  • U3 (von 7 bis 17 Uhr): 320 Euro ab 1. Februar 2026; 336 Euro ab 1. August 2027 (hier würde sich also keine Änderung ergeben)
  • Waldkita (von 8 bis 14 Uhr): 270 Euro ab 1. Februar 2026; 283,50 Euro ab 1. August 2027 (anstatt 0 Euro durch Beitragsfreiheit)
  • Ü3 (Modul 1, von 7 bis 13 Uhr): 270 Euro ab 1. Februar 2026; 283,50 Euro ab 1. August 2027 (anstatt 0 Euro durch Beitragsfreiheit)
  • Ü3 (Modul 2, von 7 bis 14.30 Uhr); 337,50 Euro ab 1. Februar 2026 (anstatt 68 Euro); 354,40 Euro ab 1. August 2027 (anstatt 71 Euro)
  • Ü3 (Modul 3, von 7 bis 17 Uhr): 450 Euro ab 1. Februar 2026 (anstatt 180 Euro); 472,50 Euro ab 1. August 2027 (anstatt 189 Euro)

Konnexitätsprinzip wird nicht angewendet, sagen Gremienmitglieder

Im Ausschuss für Fragen des Gemeinwesens hatte sich vor allem Dieter Adolph (FDP) darüber beklagt, dass das verfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip vom Land Hessen mit Füßen getreten werde. Das Konnexitätsprinzip besagt, dass Aufgaben- und Finanzverantwortung zusammengehören. Wer also eine Aufgabe an eine andere Staatsebene (zum Beispiel das Land an eine Kommune wie etwa bei der Kinderbetreuung) delegiert, muss auch die Kosten dafür tragen oder einen finanziellen Ausgleich schaffen.

Das Land Hessen würde den Eltern zwar Beitragsfreiheit für die ersten sechs Betreuungsstunden zusichern und der Stadt eine Förderung zahlen, diese reiche aber bei Weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken, wie im Ausschuss deutlich wurde: „Die Stadt Lindenfels legt eine Menge Geld dabei drauf. Das ist verfassungswidrig“, echauffierte sich Adolph und rief dazu auf, rechtliche Schritte dagegen einzuleiten: „Wir bekommen immer Druck von oben, aber schießen nie zurück. Warum gehen wir nicht mal diesen Schritt und klagen dagegen, wenn keine gütliche Einigung mit dem Land möglich ist?“ Auch Bürgermeister Maximilian Klöss und Ausschuss-Mitglied Ingrid Bauer (SPD) bezeichneten die Beitragsfreistellung, die aber de facto trotz Zuschuss für die Stadt hohe Kosten bedeutet, als „Verschleierung“ und „Irreführung“. Stadtverordnetenvorsteher Stefan Ringer mahnte, besonnen zu bleiben: „Davon müssen wir die Finger lassen. Das Land Hessen wird das Konnexitätsprinzip bestimmt nachweisen.“

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Vor dem Hintergrund, dass die Förderungsregelung zum Jahresende ausläuft und der hessische Landtag im Dezember erst noch offiziell über die Verlängerung entscheiden muss, merkte Klöss an, dass der Beschlussvorschlag der Stadt Lindenfels zu den Kita-Gebühren in den vergangenen Jahren äußerst fahrlässig gewesen sei. Denn bislang fehlte der Absatz zu den Gebühren, die die Eltern ohne Förderung theoretisch zahlen müssten. „Diesen Passus haben wir jetzt hinzugefügt. Denn was wäre passiert, wenn die Landesförderung mal weggefallen wäre?“, so Klöss.

Kita-Betrieb kostet die Stadt circa zwei Millionen Euro

In der Stadtverordnetenversammlung war die Tatsache, dass die Stadt laut dem Haushaltsplan 2025 für die Kitas circa zwei Millionen Euro ausgeben muss, ein Gesprächsthema. „Das ist für Lindenfels kaum leistbar“, erklärte Ingo Thaidigsmann (SPD). Maßgeblich zu diesen immensen Kosten beitragen würden auch die Tarifverträge für die Erzieher, die das Land abschließt. FDP und LWG erklärten, dass sie der Erhöhung der Kita-Gebühren gezwungenermaßen zustimmen.

Jochen Ruoff (Grüne) erinnerte an die letzte Erhöhung der Kita-Gebühren im Februar 2020. Kurz darauf brach die Corona-Pandemie aus, weshalb die Kitas monatelang geschlossen waren und es nur einen Notbetrieb gab für Kinder, deren Eltern systemrelevanten Berufen nachgehen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte dann im Oktober 2020 beschlossen, auf die zunächst gestundeten Elternbeiträge gänzlich zu verzichten und diese auch nicht nachträglich zu erheben. „Hätten wir damals nicht auf die höheren Beiträge verzichtet, wäre die Erhöhung von zehn Prozent jetzt nicht nötig“, meinte Ruoff und machte sich dafür stark, dass gefasste Beschlüsse auch immer umgesetzt werden sollten. Bürgermeister Maximilian Klöss verwies darauf, dass die Kita-Beiträge im Vergleich zu denen anderer umliegenden Kommunen immer noch günstig seien.

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