Stadtverordnetenversammlung - Künftig soll die Natur in geschützten Waldbereichen möglichst ungestört wachsen / Schäden durch Hitze, Trockenheit und Borkenkäfer

Besserer Schutz für den Wald um Lindenfels

Von 
Konrad Bülow
Lesedauer: 
Die Schäden im Lindenfelser Wald sind unverkennbar. Daher soll die Natur dort künftig besser geschützt werden. © Bülow

Lindenfels. In bestimmten Bereichen des Lindenfelser Waldes soll die Natur künftig weitgehend ungestört von Forstarbeiten gedeihen. Die Stadtverordnetenversammlung hat in der letzten Sitzung des Jahres beschlossen, dem Magistrat einen Prüfauftrag zu erteilen: Das Verwaltungsorgan soll die Voraussetzungen für die Einrichtung eines geschützten Waldbereichs feststellen und dieses Ansinnen mit dem Forstamt Lampertheim erörtern. Den Antrag dazu hatten SPD, Grüne und FDP gestellt.

Dass der Zustand des Waldes in Lindenfels und Umgebung wie vielerorts besser sein könnte, ist kein Geheimnis. Schädlinge, Trockenheit und Hitze haben den Bäumen zu schaffen gemacht. Auch der nasskalte Winter und die Niederschläge des Frühjahrs und des Sommers haben nicht die erhoffte Entspannung gebracht, heißt es in der Kommunalwald-Information des Forstamts. Der Bericht stellt zwar anders als in den Vorjahren eher verhaltene Aktivitäten von Borkenkäfern fest, Pilze hätten bei der nassen Witterung aber leichteres Spiel.

Bannwald, Schutzwald und Erholungswald – das sind die Unterschiede

Das hessische Waldgesetz kennt drei Kategorien von geschützten Waldflächen.

Die oberste Stufe ist der Bannwald. Regierungspräsidium und Hessisches Umweltministerium können ihn ausweisen, „soweit er aufgrund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung in seiner Flächensubstanz im Hinblick auf seine Schutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion in besonderem Maße schützenswert ist.“

Der Schutzwald kann vom Regierungspräsidium als oberer Forstbehörde ausgewiesen werden, „wenn es zur Abwehr oder Verhütung von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen“, wie es im Waldgesetz heißt. Wie der Bannwald darf er nur mit Genehmigung des Regierungspräsidiums gerodet werden.

Ebenfalls vom Regierungspräsidium – in diesem Fall jenem in Darmstadt – werden Erholungswälder benannt, wenn „das Wohl der Allgemeinheit es erfordert, bestimmte Flächen für Zwecke der Erholung der Bevölkerung auszustatten, zu pflegen und zu schützen.“ Die Erklärung zum Erholungswald könne aber bereits aufgehoben werden, wenn „andere öffentliche Interessen das Erholungsinteresse der Öffentlichkeit überwiegen.“ kbw

Die Prognosen für den Waldwirtschaftsplan sind nicht ganz so schlecht wie in den Vorjahren. Zwar weist das Papier einen Zuschussbedarf von 34 168 Euro aus. Darin sind aber noch nicht Fördergelder für zertifizierten Wald in Höhe von 31 000 Euro eingerechnet. Am Ende, hatte der zuständige Förster Dirk Dins im Bauausschuss prognostiziert, könnte es deshalb und wegen der guten Nachfrage nach Holz für eine schwarze Null reichen.

Mehr zum Thema

Natur

Lindenfelser Waldwirtschaftsplan kommt auf eine schwarze Null

Veröffentlicht
Von
Jeanette Spielmann
Mehr erfahren
Verkehrsprojekte

Weniger Frischluft in Einhausen durch den A 67-Ausbau?

Veröffentlicht
Von
Jörg Keller
Mehr erfahren
Pflanzaktion

2000 neue Bäume für den Lautertaler Wald

Veröffentlicht
Von
Ferdinand Derigs
Mehr erfahren

In der Politik setzt sich aber die Auffassung durch, dass der Wald nicht als Wirtschaftsgut zu sehen ist, sondern als Lebensraum und Ort der Erholung. Es sei ein Umdenken nötig, forderte Jochen Ruoff von den Grünen im Stadtparlament.

Definitionen als Grundlage

Bernd Rettig von der Lindenfelser Wählergemeinschaft machte einige Unzulänglichkeiten in dem Antrag aus. So ist in dem Antrag der drei Parteien von einem Bannwald die Rede. Dabei müsse es sich aber um große zusammenhängende Flächen handeln, nicht um kleinere Gebiete, wie sie den Antragstellern vorschweben, sagte Rettig. Außerdem sei es am Land Hessen, Bannwald auszuweisen. Bereits im Bauausschuss war die Frage nach der richtigen Definition für ein geschütztes Waldgebiet aufgekommen – zumal der Begriff Bannwald forstwirtschaftliche Arbeiten nicht per se ausschließt.

„Der Antrag ist eine Diskussionsgrundlage“, sagte Ruoff. Der Begriff Bannwald, wie er in Hessen gebraucht wird, gehe in die richtige Richtung, bestimmte Arbeiten dürften in solchen Gebieten nicht stattfinden. Die Prüfung des Magistrats werde zeigen, welches Vorgehen das richtige ist. Der Antrag von SPD, Grünen und FDP wurde bei acht nein Stimmen, einer Enthaltung und 21 Ja-Stimmen beschlossen.

Unterdessen ist die Position des Revierförsters für Lautertal und Lindenfels weiter unbesetzt. Dirk Dins ist an eine andere Stelle im Forstamt gewechselt und betreut die Revierförsterei nur provisorisch. Die Stelle für einen Nachfolger ist ausgeschrieben. Wie Bürgermeister Michael Helbig in seinem Magistratsbericht mitteilte, gibt es mittlerweile einen Bewerber. Somit bestehe die Hoffnung, dass die freie Stelle bald besetzt wird.

Ehemalige Mitarbeit

Copyright © 2025 Bergsträßer Anzeiger

  • Burgfest Lindenfels
  • Lindenfels-Festival