Wegen der anhaltenden Trockenheit und niedriger Grundwasserstände beschränken in Hessen derzeit zahlreiche Kommunen und Landkreise die Wasserentnahme. Damit Städte und Gemeinden etwaige Einschränkungen für das Befüllen von Pools oder Autowaschen rechtssicher durchsetzen können, stellt das Umweltministerium mit den kommunalen Spitzenverbänden Muster-Satzungen zur Verfügung.
Die vergangenen heißen Sommer haben die Wasserversorgungsinfrastruktur zum Teil an ihre Grenzen gebracht. Spitzenverbräuche unter anderem durch Gartenbewässerung und Poolbefüllungen oder auch der Rückgang von Quellschüttungen haben regional zu Engpässen bei der Versorgung mit Trinkwasser geführt. Um solchen Situationen vorzubeugen, gibt es das Instrument der Gefahrenabwehrverordnung, um damit den Trinkwasserverbrauch der Bürger zeitweise zu beschränken.
Im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsplans Wasser des Landes Hessen wurde in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kommunen und des Landes eine Muster-Verordnung erstellt. Das Dokument soll den Kommunen als Hilfestellung dienen und bietet eine Grundlage zur rechtssicheren Umsetzung einer entsprechenden kommunalen Verordnung.
Mit Hilfe einer Gefahrenabwehrverordnung kann eine Kommune den Verbrauch von Wasser zeitweise einschränken und zum Beispiel verbieten, dass Pools befüllt werden, in der Mittagshitze gegossen wird oder Autos gewaschen werden. red
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