Gemeindevertretung

Fürth verschärft Regeln für die Trinkwasser-Nutzung

Mit einer Gefahrenabwehrverordnung für den Verbrauch kann die Verwaltung in Notlagen künftig Strafen verhängen

Von 
Wolfgang Arnold
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Die Beliebtheit von Gartenpools hat den Wasserverbrauch in den Kommunen stark ansteigen lassen. © dpa

Fürth. Die Sommer werden wärmer und trockener – das ist eine Erkenntnis, die im Zuge des Klimawandels immer größeren Einfluss auch auf kommunalpolitische Entscheidungen haben wird. In der Gemeinde Fürth haben jetzt die Fraktionen der Gemeindevertretung eine Gefahrenabwehrverordnung beschlossen, über die der Trinkwasserverbrauch durch die Bürger in gewissen Situationen eingeschränkt und Verstöße entsprechend bestraft werden können.

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Aber wie ist ein solcher Notstand definiert, in dessen Folge beispielsweise das Bewässern von Rasenflächen und Gärten, das Befüllen von Schwimmbecken oder das Waschen von Autos untersagt werden können? „Dies ist dann der Fall, wenn das in den Versorgungsanlagen bereitgestellte Wasser zur Wasserversorgung des Gemeindegebietes oder eines Teilgebietes nicht ausreicht“, heißt es dazu in der Verordnung. Die dafür relevanten Parameter sind zum einen die täglichen Laufzeiten der Förderanlagen.

Drei Stufen definiert

Also vereinfacht gesagt: Die Zeit, die es braucht, um die aus den Hochbehältern entnommene Wassermenge wieder nachzufüllen. Würde diese die 24-Stunden-Marke überschreiten, liefen die Behälter leer. Ein weiteres Kriterium ist aber auch die Konstanz der Quellschüttungen.

Auf der Basis dieser Parameter unterscheidet die Verordnung drei Phasen: „Grün“ kennzeichnet den Normalzustand, „Gelb“ die Warnstufe – bei der die Bürger über die Notwendigkeit zum Wassersparen informiert werden – und „Rot“ schließlich die Eskalationsstufe. In diesem Fall kann der Gemeindevorstand den Trinkwassernotstand feststellen und es greifen beispielsweise die genannten Verbote.

5000 Euro Buße möglich

Bislang hatte die Gemeinde lediglich die Möglichkeit, die Bürger auf solche Notstände aufmerksam zu machen und um sparsamen Umgang mit Trinkwasser zu bitten. Ein „zahnloser“ Tiger, wie es in der Verwaltungsvorlage heißt. Durch die neue Gefahrenabwehrverordnung können Verstöße nunmehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Sie werden dann mit Geldbußen von bis zu 5000 Euro belegt.

Grundsätzlich scheinen die Fürther Bürger in dieser Hinsicht vernünftig zu sein. So stellte auch der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Dirk Grassinger (CDU), während der Beratung der Verordnung fest, dass Appelle und Hinweise durch die Gemeinde in der Vergangenheit immer zu Einsparungen beim Wasserverbrauch geführt hätten. „Die Kommunikation mit den Bürgern funktioniert“, schlussfolgerte er.

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red
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Peter Blatt (Grüne) ist „froh, dass dieses Thema adressiert ist. Wir werden uns vor den Folgen des Klimawandels nicht wegducken können.“ Die Abstimmung in der Gemeindevertretung über die Gefahrenabwehrverordnung erfolgte letztlich einstimmig.

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