Lindenfels/Winterkasten. Die Wartelisten für die beiden Lindenfelser Kindertagesstätten sind lang. Jetzt gibt es ein einheitliches Anmeldeverfahren für beide Einrichtungen. Ein fester Kriterienkatalog bestimmt, wann ein Kind an der Reihe ist. Die Eltern bekommen in diesen Tagen Post von den Kitas. Auch, wenn sie ihr Kind bereits angemeldet haben. Sie müssen sich erneut nach dem neuen Verfahren bewerben.
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Marie-Chrisine Helferich leitet die Winterkäster Kita Morgenstern, Alexander Reichert die Kita Baur-de-Betaz in Lindenfels. Beide erläuterten uns das neue System, das den Eltern anhand eines Info-Flugblattes erklärt wird. Es lehnt sich an ein ähnliches, im Lautertal bereits gültiges Verfahren an und wurde von einem Ausschuss an die Lindenfelser Verhältnisse angepasst.
Ärztliches Attest notwendig
In dem Gremium saßen neben den beiden Leitungspersonen Vertreter der Stadt Lindenfels und der Träger der Einrichtungen. Das ist in Winterkasten die evangelische Kirchengemeinde Winterkasten-Laudenau, in Lindenfels die Gemeindeübergreifende Trägerschaft für evangelische Kindertagesstätten im Dekanat Bergstraße (GÜT Bergstraße). Dahinter verbirgt sich eine Abteilung des Dekanats, die auch die Lautertaler Kita trägt.
Ursula Kindinger-Bickel ist sowohl für das Lautertal als auch für Lindenfels tätig. Sie wirkte maßgeblich an der Entstehung des Kriterienkatalogs mit. Ganz oben auf der Kriterienliste steht die Frage, ob für ein Kind ein besonderer Förderbedarf besteht, zum Beispiel durch eine sogenannte Integrationsmaßnahme.
Das ist zum Beispiel der Fall bei Kindern mit Trisomie 21 (Down-Syndrom). Die Eltern müssen ein ärztliches Attest als Nachweis vorlegen. Punkte gibt es auch für ein Kind, das Familienhilfe oder eine ähnliche Maßnahme nach dem Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen muss.
Hintergrund
Die evangelische Kirche ist als Trägerin verantwortlich für das operative Tagesgeschäft der Kindertagesstätten im Gebiet der Stadt Lindenfels. Sie ist Arbeitgeberin des angestellten Personals.
Der Aufwand wird anhand eines vereinbarten Wirtschaftsplans der Stadt in Rechnung gestellt. Außerdem gewährt das Land Hessen einen Zuschuss für bis zu sechs Stunden pro Kind und Betreuungstag.
Für ein Kind ab drei Jahren müssen die Eltern keine Gebühren bezahlen, wenn das Kind nicht länger als sechs Stunden pro Tag betreut wird.
Für die über sechs Stunden hinaus gehende Betreuungszeit wird eine Gebühr von 60 bis 290 Euro pro Monat fällig, je nach Alter des Kindes und Dauer der Betreuung.
Das so eingenommene Geld reicht jedoch nicht zur Deckung des Aufwandes. Die Stadt muss den Fehlbetrag aus ihren sonstigen Einnahmen finanzieren. ppp
Nur Kinder aus Lindenfels
Besuchen Kinder bereits die betroffene Kita, bekommen deren Geschwister ebenfalls Punkte. Ebenso wie Kinder, in deren Familie ein behindertes Kind lebt oder die von einem Erziehungsberechtigten allein erzogen werden. Auch „besondere Umstände“ werden berücksichtigt. Damit wollen die Verantwortlichen Härtefällen gerecht werden. Beispiel: Eine Minderjährige wird Mutter und absolviert eine Ausbildung. Oder die Eltern verunglücken, und die Großeltern müssen sich um ein Kind kümmern.
Unabhängig vom Kriterienkatalog sollen künftig nur noch Kinder aufgenommen werden, die in Lindenfels und seinen Stadtteilen wohnen. Im Moment kommen in Winterkasten noch fünf von 67 Kindern aus dem Reichelsheimer Ortsteil Laudenau.
Krippengruppe in Winterkasten
Wollen Eltern ein Kind in einer Kita unterbringen, müssen sie neben dem Anmeldebogen auch einen Kriterien-Fragebogen ausfüllen. Darin können sie festlegen, ob die Bewerbung für beide Einrichtungen gilt oder nur für eine oder ob eine von beiden Priorität genießt (sogenannte Prio-Kita).
18 bis 36 Monate alte Kleinkinder können im Moment nur in Winterkasten betreut werden. Dort gibt es eine Krippengruppe mit 12 Kindern. Mit dem gemeinsamen Bewerbungsverfahren sollen Doppelbearbeitungen vermieden werden. Die Kita-Leitungen stehen Rat suchenden Eltern zur Verfügung.
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