Stadtverordnetenversammlung

Grundsteuer, MEGB und PV-Anlagen sind Thema in Bensheim

Am Donnerstagabend berät das Gremium im Dorfgemeinschaftshaus Gronau wichtige Fragen. Darum soll es gehen.

Von 
Anna Meister
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Bensheim. Seit Monaten ist das Haushaltsdefizit in Bensheim bekannt, beinahe ebenso lange kreist die Debatte um Themen wie der Erhöhung der Grundsteuer B, Einsparmöglichkeiten, weitere Einnahmequellen oder kurzfristige Finanzspritzen, Stichwort MEGB-Ausschüttung. Am Donnerstagabend beraten die Stadtverordneten ab 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Gronau, Märkerwaldstraße 81a, aber nicht nur hierüber. Ein Überblick über die wichtigsten Themen:

  • Erweiterung des KMB-Bürogebäudes

Seit 2010 hat sich die Zahl der Mitarbeiter beim KMB von 25 auf rund 130 Mitarbeiter erhöht – Gründe dafür sind das gewachsene Aufgabenspektrum und die Aufnahme weiterer Kommunen in den Zweckverband. Deswegen plant der KMB die Erweiterung seines Bürogebäudes in der Straße „Am Schlachthof“ in Bensheim. Um mehr Büroarbeitsplätze zu schaffen, soll das Gebäude erweitert und weitere Stellplätze geschaffen werden.

Nach aktuell geltendem Baurecht handelt es sich bei der Fläche um ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Kläranlage“. Diese Festsetzung umfasst alle Anlagen, die dem Betrieb der Kläranlage zugeordnet werden können. Der Betrieb verwaltet in seinem Bürogebäude zwar die Tätigkeiten der Kläranlage Bensheim, jedoch wird das Bürogebäude weitestgehend für die Verwaltung anderer Aufgabenbereiche des Betriebs genutzt. Deswegen soll das „Sondergebiet“ zu „Gewerbe“ abgeändert werden.

  • Errichtung von zwei PV-Freiflächenanlagen

Auf der Tagesordnung stehen außerdem die weiteren Verfahrensschritte zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage an der Hartbrücke. Die an das Gewerbegebiet West angrenzende etwa 5,4 Hektar große Fläche befindet sich überwiegend im Eigentum der Stadt Bensheim und soll zur Errichtung und Betrieb der PV-Anlage an die GGEW AG verpachtet werden. Die geplante Anlage könnte etwa 2250 Haushalte mit Strom versorgen.

Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist jetzt im zweiten Verfahrensschritt für die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Aufstellung des Bebauungsplans eine weitere öffentliche Beteiligung erforderlich.

Eine weitere Photovoltaik-Anlage soll am Ortsausgang nach Lorsch an der Zufahrt zum Naturschutzzentrum entstehen. Auch hier ist neben der Aufstellung des Bebauungsplans „Kühruhlachwiesenäcker“ eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, da es sich um eine Ackerfläche handelt, die umgenutzt wird.

  • Erweiterung des Edeka-Marktes in Auerbach

Der Edeka-Markt in Auerbach soll nach jahrelangen Verzögerungen endlich erweitert werden. Die Verkaufsfläche wächst von 1500 auf 2500 Quadratmeter, wofür bereits der Bebauungsplan geändert wurde. Der Bauausschuss hat nun einem städtebaulichen Vertrag zugestimmt, der die Rahmenbedingungen für die Umsetzung regelt.

Die Erweiterung konzentriert sich auf eine modernere Gestaltung mit breiteren Gängen, niedrigeren Regalen und einer besseren Übersichtlichkeit für die Kunden. Das Sortiment bleibt weitgehend gleich, doch der Markt soll durch seine Ausstattung attraktiver werden. Zusätzlich entstehen im Obergeschoss neue Sozial-, Büro- und Praxisräume, während im Untergeschoss Lagerräume geplant sind.

  • Laufbahnsanierung im Weiherhausstadion

Die Debatte um die Laufbahnsanierung im Weiherhausstadion hat im Stadtparlament schon so manche Runde gedreht - inzwischen sprach sich der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig dafür aus, die grundhafte Erneuerung vorerst auszusetzen. Zwar wäre die Sanierung dringend notwendig, sie ist aber wegen der aktuellen Haushaltslage nicht darstellbar. Nach Schätzungen von Ende 2024 würden sich die Kosten auf rund 1,6 Millionen Euro belaufen. Günstiger wird das in den kommenden Jahren wohl nicht - derzeit gibt es allerdings keine andere Möglichkeit, als das Vorhaben auf unbestimmte Zeit zu verschieben.

  • Erhöhung der Spielapparatesteuer

Bereits beim Termin mit der Hessischen Kommunalberatung im Februar dieses Jahres wurde eine mögliche Erhöhung der Spielapparatesteuer in den Raum geworfen - die möchten die Stadtverordneten nun umsetzen. Damit sollen weitere Einnahmen generiert werden. Konkret geht es um eine Erhöhung der Abgabe auf Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und Gaststätten von derzeit 20 auf den zulässigen Höchstsatz von 25 Prozent der Bruttokasse. Apparate in Spielhallen oder Gaststätten ohne Gewinnmöglichkeit sollen statt 8,5 mit 12 Prozent der Bruttokasse versteuert werden. Die Steuer auf Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalt dargestellt werden oder kriegsverharmlosende Inhalte zum Gegenstand haben, soll von 35 auf 45 Prozent der Bruttokasse angehoben werden. Hiervon erhofft sich die Stadt Mehreinnahmen von rund 125.000 Euro und somit für 2025 eine Summe von 1.125.000 Euro.

  • Erhöhung der Ferienspielgebühr 2025

Der Magistrat der Stadt hatte vor kurzem erklärt, dass die Ferienspiele stattfinden sollen, allerdings deutlich teurer werden. Auch alle Mitglieder des Finanz- und des Sozialausschusses machen sich für das zweiwöchige Programm stark. Gemeinsam stimmten die beiden Gremien für die Durchführung. In diesem Jahr soll für die einwöchige Teilnahme an den Ferienspielen eine kostendeckende Gebühr von 120 Euro pro Kind, für zwei Wochen 240 Euro erhoben werden. Die Gebühr für die Frühbetreuung bleibt unverändert bei 35 beziehungsweise 70 Euro, die Vergünstigung für zweite und dritte Kinder entfällt hingegen.

Vonseiten der Stadt waren keine Ermäßigungen für Familien mit einer Stadt-Bensheim-Karte beziehungsweise Bürgergeldempfänger vorgesehen, weil sie finanziell nicht darstellbar waren. Allerdings könnten vorrangig diese Kinder eine Ermäßigung von bis zu 50 Prozent für die Teilnahme an den Ferienspielen erhalten - vorausgesetzt, es finden sich dafür Sponsoren wie Unternehmen, Vereine oder Privatpersonen. Sollte danach immer noch Spendengeld vorhanden sein, könnten weitere Möglichkeiten zu Ermäßigungen, etwa für Zweit- und Drittkinder geprüft werden.

  • Änderung der Grundsteuer-Hebesatzung sowie Anträge zur Grund- und Gewerbesteuer und MEGB

1275 Hebesatzpunkte der Grundsteuer B sind den Fraktionen der Bensheimer Stadtverordnetenversammlung zu viel - beziehungsweise möchten sie sich nicht auf diesen Wert festlegen, solange der Haushaltsentwurf für 2025 nicht vorliegt (wir haben berichtet). Somit ist es unwahrscheinlich, dass die Verwaltungsvorlage angenommen wird. Wenn der Hebesatz im Juni gemeinsam mit dem Haushalt beschlossen wird, müsste (wie in dieser Sitzungsrunde angestrebt) eine separate Hebesatzsatzung über - laut Verwaltung - mindestens 1275 Prozent für die Grundsteuer B beschlossen werden. Ansonsten bestünde im Zuge des Genehmigungsverfahrens für die Haushaltssatzung das Risiko, dass eine rückwirkende Erhebung der Grundsteuer B wegen Fristablauf zum 30. Juni nicht mehr möglich ist. Zusätzlich braucht es bis dahin den Liquiditätskredit über 10 Millionen Euro, um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Allerdings gilt es nicht als gesichert, dass eine Bank einen Kredit an eine Stadt vergibt, die keinen aktuellen, beschlossenen und genehmigten Haushalt vorlegen kann.

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BfB und VuA haben einen gemeinsamen Änderungsantrag eingereicht, in dem die Fraktionen einen Hebesatz der Grundsteuer B von 1000 Punkten fordern. Mittels einer teilweisen Auflösung der Kapitalrücklage der Marketing- und Entwicklungsgesellschaft Bensheim (MEGB) und der Rückzahlung des Auflösungsbetrags an die Stadt könnte der Haushalt entlastet und der Hebesatz der Grundsteuer B niedriger ausfallen. BfB und VuA visieren dabei eine Summe von 5 Millionen Euro an, während vonseiten der Grünen 4 Millionen Euro eingeworfen wurden. Hierzu haben die drei Fraktionen Anträge eingereicht, über die am Donnerstagabend diskutiert werden wird. Ebenso dürfte in dieser Angelegenheit mit einem fraktionsübergreifenden Antrag zu rechnen sein.

Hinsichtlich der möglichen Ausschüttung laufen derzeit noch die Prüfungen, eine abschließende Antwort gibt es aber noch immer nicht. Zutreffend ist, dass steuer- und handelsrechtlich eine Auflösung oder Minderung der Kapitalrücklagen grundsätzlich möglich ist.

Zudem fordern BfB und VuA neben dem Verkauf von GGEW-Anteilen der Stadt eine geringfügige Anhebung der Gewerbesteuer von derzeit 390 auf 400 Punkte, was die anderen Fraktionen im Finanzausschuss allerdings abgelehnt hatten.

Abgerundet wird die Stadtverordnetenversammlung mit einer Reihe an Anfragen, etwa zu den Themen Haushaltskonsolidierungszeitraum, Standorte für Batteriespeicher oder zur Vermietung von Sozialwohnungen an Frauen aus dem Frauenhaus.

Redaktion

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