Gemeindevertretung

Steuern in Fürth sollen steigen

Anhebung der Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer ist für 2024 geplant

Von 
Wolfgang Arnold
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Fürth. Die Grund- und die Gewerbesteuern in Fürth sollen zum 1. Januar erhöht werden. Und auch bei den Wassergebühren ist eine Anhebung geplant. Das geht aus den Unterlagen für die in dieser Woche beginnende Sitzungsrunde der gemeindlichen Gremien hervor. Auf der Tagesordnung hat beide Punkte der Haupt- und Finanzausschuss, der morgen (Donnerstag) um 19.30 Uhr im Rathaus zusammenkommt. Die Entscheidung obliegt der Gemeindevertretung. Diese tagt am 12. Dezember ab 19.30 Uhr im Rathaus.

Laut der Vorlage aus der Verwaltung ist eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B von derzeit jeweils 400 auf dann 550 Prozent geplant. Der Satz für die Gewerbesteuer soll von 360 auf 380 Prozent steigen.

Erhöhung 2023 noch verschoben

Überraschend kommt diese Beschlussvorlage nicht. Eine Steuererhöhung im Jahr 2024 war schon im Zusammenhang mit der Haushaltsberatung für 2023 avisiert worden. Sie ist in die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde eingepreist und war bereits für das laufende Jahr vorgesehen. Vor dem Hintergrund der anderweitigen finanziellen Mehrbelastungen der Bürger – etwa durch die Energiekosten – war darauf aber noch verzichtet worden.

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Von
Oliver Pietschmann
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Jetzt, so heißt es aus der Verwaltung, könne auf eine Anhebung der Hebesätze nicht mehr verzichtet werden, um einen genehmigungsfähigen Haushalt für das nächste Jahr aufstellen zu können. Diesen will Bürgermeister Volker Oehlenschläger ebenfalls am 12. Dezember in die Gemeindevertretung einbringen – unter dem Vorbehalt, dass dieser neu verhandelt werden müsste, sollte die geplante Steueranpassung an diesem Abend keine politische Mehrheit finden.

Allerdings gelten die aktuellen Hebesätze in Fürth schon seit 2015. Wegen der Reform der Grundsteuer, für die ab dem 1. Januar 2025 neue Bemessungsgrundlagen gelten, hat eine Anpassung haushaltspolitisch Sinn. Denn aufgrund der vom Gesetzgeber geforderten „Aufkommensneutralität“ darf nach der Umstellung zunächst nicht mehr Geld in die Gemeindekasse fließen als davor. Will heißen: Die Erlöse aus den Grundsteuern könnten für mindestens zwei Jahre nicht steigen.

Von den Anhebungen erhofft sich die Gemeinde Mehreinnahmen von insgesamt rund 660 000 Euro. Ein Blick auf die Vergleichszahlen zeigt, dass Fürth sich 2023 insbesondere bei der Grundsteuer B, die auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben wird, im unteren Bereich der Kreiskommunen befindet. Der aktuelle Hebesatz von 400 liegt deutlich unter dem Mittelwert im Kreis Bergstraße in diesem Jahr (566). In den anderen Weschnitztalgemeinden liegt der Hebesatz zurzeit bei 600 (Birkenau), 595 (Mörlenbach) und 550 Prozent (Rimbach).

Bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) liegt der Kreismittelwert in diesem Jahr bei 425 Prozent (Birkenau: 380, Mörlenbach: 380, Rimbach: 380). Bei der Gewerbesteuer gilt in allen anderen Weschnitztalgemeinden bereits der Hebesatz von 380 Prozent, den Fürth für 2024 anstrebt (Kreisschnitt: 383).

Erhöhung auch beim Wasser

In zwei Stufen wird – ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung vorausgesetzt – die Erhöhung der Wassergebühren erfolgen. Im nächsten Jahr soll die Verbrauchsgebühr zunächst netto von 1,95 auf 2,15 Euro pro Kubikmeter steigen. 2025 ist eine weitere Anhebung auf 2,40 Euro vorgesehen. Zudem steigt die monatliche Grundgebühr für einen Standardzähler 2024 von 2,08 auf 4,15 Euro.

Laut einer Modellrechnung ergeben sich daraus für einen Vier-Personen-Haushalt in den kommenden beiden Jahren Mehrkosten von 104 Euro (2024: 61 Euro, 2025: 43 Euro). Die geplanten Erhöhungen resultieren aus der Gebührenkalkulation einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. In den vergangenen Jahren gab es in der Wasserversorgung jeweils ein Defizit im Haushalt, im vorigen Jahr waren es rund 104 000 Euro. Zuletzt erhöht worden waren die Wassergebühren in Fürth 2010.

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