Klimaschutz - Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Änderung der Baugestaltungs-Satzung beschlossen

Lindenfels will Schottergärten verbieten

Von 
Konrad Bülow
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So sollen Lindenfelser Gärten nach dem Wunsch der Stadtverordneten nicht aussehen: Nach einem Beschluss des Gremiums sollen sogenannte Schottergärten in der Stadt verboten werden. © DPA

Lindenfels. Gärten, deren Erscheinung Gesteine anstatt von Gewächsen prägen, sollen nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung möglichst aus dem Stadtbild verbannt werden. Die Baugestaltungs-Satzung der Kommune soll demnach so geändert werden, dass sogenannte „Schottergärten“ auf privaten Grundstücken verboten werden.

Die Anzahl solcher Grundstücke, auf denen sich oft nur wenige, pflegeleichte Gewächse befinden, die Insekten und Vögeln weder Nahrung noch Zuflucht bieten, nehme seit einiger Zeit auch in der Burgstadt zu, erläuterte Ingrid Bauer (SPD) den Antrag, den ihre Fraktion gemeinsam mit SPD und Grünen gestellt hatte. Die Stadt müsse sich in dieser Sache ihrer Verantwortung bewusst werden. „Diese Gärten sind nicht nur trist, sondern auch ökologisch wertlos“, begründete die Stadtverordnete.

Für Hausbewohner bieten Schottergärten den Vorteil, dass sie auch ohne viel Pflegeaufwand über das Jahr zumindest nicht unordentlich wirken. Die Steine – oft kommt auch Geröll, Kies oder Splitt bei der Gestaltung zum Einsatz – speicherten an heißen Tagen Wärme und gäben sie wieder ab, so dass die Umgebung aufheize, fuhr Bauer jedoch fort. Besser sei es, aus den Gärten Habitate, also Lebensräume, zu machen. In eine geänderte Baugestaltungs-Satzung könne durchaus auch der Ausdruck des Wunsches mit einfließen, dass bei der Gartengestaltung auf heimische Pflanzen gesetzt wird.

Auch in den Entwürfen neuerer Bebauungspläne, wie etwa für das geplante Wohngebiet Schleichweg in Winterkasten sind Schottergärten bereits ausgeschlossen.

Das Verbot, das SPD, Grüne und FDP forcieren, soll aber auch an Gebäuden des Altbestands gelten. Im Hauptausschuss und im Bauausschuss hatte der Antrag Mehrheiten bekommen.

Ruf nach eindeutigen Vorgaben

Völlig einmütig war der Beschluss nicht. Sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen gab es bei der Abstimmung, an der 30 Stadtverordnete teilnahmen. Zudem mahnte für die CDU Peter Kurfürst an, im Passus Begriffe wie Schottergarten genau zu definieren, damit ein verlässlicher Rechtsschutz besteht.

Die pflegeleichten, aber ökologisch heiklen Gärten aus massivem Material sind der Politik verschiedener Ebenen seit einiger Zeit ein Dorn im Auge. Baden-Württemberg etwa hat ein landesweites Verbot der umgangssprachlich auch als „Gärten des Grauens“ titulierten Anlagen erlassen. Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen im Kreis Bergstraße heißt es, für die Reduzierung solcher Gärten solle geworben werden: „Dazu werden wir gemeinsam mit den Kommunen prüfen, ob und wie die entsprechenden Vorschriften angepasst werden können.“

Die hessische Bauordnung legt bereits einige Auflagen nach dem Motto „Eigentum verpflichtet“ fest, weshalb Vertreter der LWG den Lindenfelser Antrag für hinfällig hielten.

Nach der Landesvorgabe sollen nicht überbaute Flächen der Grundstücke wasserdurchlässig sein. Außerdem sind sie zu begrünen oder zu bepflanzen, wenn sie nicht anderweitig benötigt werden und dies nicht Bebauungsplänen oder anderen Satzungen widerspricht.

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