Lindenfels. In Lindenfels sollen Grundstückseigentümer künftig nicht mehr direkt für den kommunalen Straßenausbau zahlen müssen. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer jüngsten Sitzung die stufenweise Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bis 2025 beschlossen. Damit folgte das Gremium einem Antrag von SPD, Grünen und FDP.
Breite Mehrheit
Von den 30 anwesenden Stadtverordneten votierten 29 für die entsprechende Änderung der Straßenbeitragssatzung, Alfons Moritz (LWG) stimmte dagegen. Zuvor hatte sich bereits der Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig für das Stufenmodell ausgesprochen. Ab dem Haushaltsjahr 2023 sollen die anteiligen Kosten für die Anlieger jährlich schrittweise gesenkt und 2025 nicht mehr erhoben werden.
Jürgen Ruoff (Die Grünen) bewertete den eingebrachten Antrag als guten Kompromiss. Es ließen sich jeweils Argumente für und wider die Abschaffung der Anliegerkosten auflisten. Diese beiden Positionen seien innerhalb der Stadtverordnetenversammlung vertreten und durch die im Finanzausschuss ausgehandelte Beschlussvorlage zusammengeführt worden.
Die wegen der Streichung der Beiträge künftig fehlenden Einnahmen der Kommune müssten nicht zwangsläufig durch Steuererhöhungen, etwa einer Anhebung der Grundsteuer B, kompensiert werden. Die Erhöhung der Abgaben sei eine Möglichkeit zur Finanzierung, allerdings kein Automatismus, sagte Ruoff.
FDP ist gegen höhere Steuern
Inge Morckel (FDP) lehnte in ihrem Beitrag Steuererhöhungen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Anliegerkosten ab. Sie favorisierte einen Investitionstopf, in den jährlich circa 100 000 bis 150 000 Euro aus dem städtischen Etat eingebracht werden sollen, um die zusätzlich erforderlichen Mittel bei Straßenbaumaßnahmen bereitstellen zu können. Dieter Adolph (FDP) sah keinerlei Spielraum nach oben bei der Grundsteuer B „Wir sind mit 870 Prozent schon die Nummer eins im Kreis Bergstraße.“ Die von Morckel erläuterte Anspar-Option nannte er eine gerechte Lösung, da bei diesem Konzept nicht nur Grundstückseigentümer, sondern alle Lindenfelser Steuerzahler einen Beitrag leisten würden.
Die Kosten, die durch die Aufhebung der Straßenausbaubeiträge auf die Stadt zukommen, lassen sich nur schätzen. Ingo Thaidigsmann (SPD) hatte während der Sitzung des HFA die Höhe der Aufwendungen für die nächsten zehn Jahre vorsichtig auf eine Summe im unteren siebenstelligen Bereich veranschlagt. Thomas Bauer (SPD) sah in der Beschlussvorlage den Ausdruck einer „politischen Willensbildung.“ Die Gegenfinanzierung sei eine Herausforderung, die gemeistert werden müsse. Die Abschaffung der Anliegerkosten sei jedoch nicht automatisch mit dem Drehen an der Grundsteuer-B-Schraube gleichzusetzen. Es müssten andere Lösungen geprüft werden, auch die Aufnahme eines Kredits für einzelne Maßnahmen sei nicht auszuschließen, so der SPD-Fraktionsvorsitzende.
Peter Kurfürst (CDU) hob die produktive Zusammenarbeit der Fraktionen bei der Ausarbeitung der Beschlussvorlage hervor. Kurfürst sprach mit Blick auf die Entscheidung, die Straßenausbaubeiträge in der Burgstadt abzuschaffen, von einem „fast historischen, zumindest aber denkwürdigen Moment“ in der Lindenfelser Stadtverordnetenversammlung – und war erstaunt über die leeren Ränge. In der Vergangenheit war das Bürgerhaus regelmäßig gut besucht, wenn das Thema im Parlament aufgerufen wurde. Kurfürst hätte sich angesichts der Bedeutung des Beschlusses „feiernde“ Lindenfelserinnen und Lindenfelser im Auditorium gewünscht.
Als erste Grund zum Feiern könnten die Anlieger der Buchwaldstraße in Winkel haben, deren Ausbau voraussichtlich 2023 abgerechnet wird - mit bereits reduziertem Kostensatz. Für die Sanierung der Wilhelm-Baur-Straße, die Abrechnung hierfür erfolgt nach Angaben von Bürgermeister Michael Helbig frühestens 2025, würde die Kostenbeteiligung der Anlieger komplett entfallen.
Abschaffung in mehreren Schritten
Der Inhalt der Beschlussvorlage zur stufenweisen Änderung der Straßenbeitragssatzung von 2023 bis 2025 lautet wie folgt:
Absenkung der Restkosten der Anlieger bei Straßen/Verkehrsanlagen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen von 75 auf 50 Prozent (2023), 50 auf 25 Prozent (2024) und 25 auf null Prozent (2025).
Absenkung der Restkosten der Anlieger bei Straßen/Verkehrsanlagen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienen von 50 auf 35 Prozent (2023), 35 auf 20 Prozent (2024) und 20 auf null Prozent (2015).
Absenkung der Restkosten der Anlieger bei Straßen/Verkehrsanlagen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen von 25 auf 20 Prozent (2023), 20 auf 10 Prozent (2024) und 20 auf null Prozent (2025). eh
URL dieses Artikels:
https://www.bergstraesser-anzeiger.de/orte/lindenfels_artikel,-lindenfels-lindenfels-erhebt-ab-2025-keine-strassenbeitraege-mehr-_arid,1996560.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.bergstraesser-anzeiger.de/orte/lindenfels.html