Rimbach. Die einen könnten von einer Steuererhöhung sprechen, die anderen von einem unabdingbaren Instrument, den Haushaltsausgleich auch für das Jahr 2025 zu schaffen. Die Kämmerer Rimbachs, allen voran Bürgermeister Holger Schmitt und die Fachbereichsleiterin Sieglinde Wagner, haben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses davon überzeugt, trotz anderslautender Empfehlungen der Landesregierung die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B beizubehalten.
Einnahmen brechen weg und gleichzeitig steigen die Kosten
Nach der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses für die Sitzung der Gemeindevertretung am 7. November um 19 Uhr in der Mensa der Martin-Luther-Schule sollen diese in Rimbach für das Haushaltsjahr 2025 nach wie vor auf 550 Prozent festgesetzt werden, für die Gewerbesteuer auf 380 Prozent. Die Landesregierung hat empfohlen, nach der Neubewertung der Grundstücke die Hebesätze zu senken, um es für die Kommunen bei „aufkommensneutralen Einnahmen“ zu belassen. Für Rimbach hätte dies bei der Grundsteuer B einen Hebesatz von 425,77 Prozent ergeben.
Das warf nicht nur beim Hessischen Städte- und Gemeindebund Fragen auf. Schmitt und Wagner argumentierten, dass gewisse Einnahmen für die Kommune (insbesondere der größte Posten, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) nach Prognosen wegbrechen werden, dass die Kosten allerdings steigen: höhere Tarifverträge, höherer Zuschussbedarf für Betreuungseinrichtungen, höhere Energiekosten und Inflation.
Wagner: „Wir bekommen den Haushalt nicht genehmigt, wenn der Saldo nicht ausreicht, die laufenden Verpflichtungen zu decken. Dann stecken wir erst recht im Dilemma.“ Schmitt fügte an, dass die Grundsteuer noch einer der wenigen verbliebenen Hebel der Gemeinden sei, Einnahmen zu generieren, und dass es auch fraglich ist, ob nach der Neubewertung der Grundstücke für alle Eigentümer eine höhere Grundsteuer fällig ist. Das hat dann die Ausschussmitglieder überzeugt. Exemplarisch führte Bernhard Welcker (CDU) an, dass aufgrund der Haushaltslage ohnehin eine Erhöhung der Hebesätze notwendig geworden wäre. Der Vorsitzende Werner Mäule (SPD) regte die Eigentümer an, nach der Neubewertung ihrer Grundstücke „beim Finanzamt nachzufragen, sich die Bemessungsgrundlage für ihre Grundstücke genau erklären zu lassen“.
Ähnlich verhält es sich mit dem Trinkwasser. Gebührenhaushalte müssen ausgeglichen sein. Für nächstes Jahr, so erläuterte Schmitt, ist die Rücklage weitestgehend aufgebraucht. Er erwähnte die zahlreichen Investitionen, die in diesem Bereich getätigt worden sind, beispielsweise Sanierungen und Erneuerungen der Wasserleitungen. Der Kubikmeterpreis wird ab 1. Januar 2025 in Rimbach netto um einen Euro erhöht auf 3,76 Euro, was brutto dann einen Preis von 4,02 Euro ergibt. Damit liegt Rimbach noch immer im Schnitt vergleichbarer Kommunen. mk
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