Gemeindevertretung

Fürth senkt die Grundsteuer

Gemeindevertretung: Die Anpassung der Hebesätze ab dem 1. Januar ist beschlossene Sache.

Von 
Wolfgang Arnold
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Fürth. Fürth passt die Hebesätze für die Grundsteuern A und B an. Was bereits im Haupt- und Finanzausschuss Konsens war, ist nun erwartungsgemäß von der Gemeindevertretung einstimmig und ohne weitere Aussprache beschlossen worden. Damit beträgt ab dem 1. Januar 2025 der Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) 390 Prozent und für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) 490 Prozent. Der bisherige Hebesatz betrug in beiden Fällen 550 Prozent.

Hintergrund der Anpassung ist die im kommenden Jahr greifende Reform der Gemeindesteuern, in deren Folge sich die Bewertung der Grundstücke und die Messbeträge ändern. Diese Umstellung soll – nach dem Willen des Gesetzgebers – aus Sicht der Kommunen „aufkommensneutral“ erfolgen. Will heißen: Die Gemeinden sollen 2025 nicht mehr Geld aus diesen Steuern generieren als in diesem Jahr. Das Land Hessen hat für die Kommunen entsprechende Hebesätze errechnet, die in Fürth nun – leicht auf- beziehungsweise abgerundet – zur Anwendung kommen.

Die Gemeinde muss nicht, aber tut es trotzdem

„Versprochen, gehalten“, kommentierte dies der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Dirk Grassinger (CDU). Bereits die 2023 beschlossene Erhöhung der Hebesätze war mit der Ankündigung verbunden gewesen, diese im Zuge der Reform wieder anzupassen. „Wir müssen nicht“, war es Bürgermeister Volker Oehlenschläger und dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Rainer Gemmel, zuvor entfahren, als Grassinger davon sprach, die Neufestlegung der Hebesätze sei mit Blick auf die gebotene „Aufkommensneutralität“ notwendig. „Nicht alle Kommunen werden dieser Aufforderung folgen“, merkte Gemmel an. Auch einige Gemeinden im näheren Umkreis werden wohl nicht entsprechend handeln.

Formsache war für die Fürther Gemeindevertretung die Zustimmung zu vier beantragten und bereits genehmigten Anspar- und Darlehensverträgen der Verwaltung für Mittel aus dem Hessischen Investitionsfonds. Im Einzelnen geht es um die Neugestaltung beziehungsweise Anlage von Kinderspielplätzen (200 000 Euro), die Sanierung von Straßen und Brücken (350 000 Euro), die Sanierung von Hochbehältern (500 000 Euro) sowie die Schaffung und Sicherung von Kindergartenplätzen (700 000 Euro). In vier Jahren muss die Gemeinde 20 Prozent der Darlehenssumme bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen angespart haben. Nach der Auszahlung der Mittel, die ab dem 1. Januar 2028 möglich ist, erfolgt die Tilgung über einen Zeitraum von 20 Jahren. Die angegebenen Verwendungszwecke können jederzeit geändert werden. arn

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