Heppenheim. Es ist nicht immer leicht, einen Parkplatz in Heppenheim zu finden. Vor allem in der Innenstadt hält sich das Angebot, gemessen an der Nachfrage, in Grenzen, und kostenlos ist hier keine Stellfläche zu haben. Lediglich am Stadion gibt es 100 gebührenfreie Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge. Ansonsten werden auf den fünf anderen Parkplätzen (Parkhof, Sparkassengarten, Graben, Bahnhof, Halber Mond) wie in den beiden Tiefgaragen Landratsamt und Altstadt Gebühren fällig.
Umso begehrter sind die sowohl gebührenfreien als auch zeitlich nicht begrenzten öffentlichen Stellplätze, die über das Stadtgebiet verteilt zur Verfügung stehen. Es ist also nicht wirklich verwunderlich, wenn die Verpachtung von bis dahin öffentlichen Stellflächen durch die Stadt an einen Privatmann für Irritationen sorgt. So wie in Heppenheims Nordstadt, wo dies vor einigen Wochen geschehen ist.
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Hier mussten Nachbarn zur Kenntnis nehmen, dass Stellplätze, die man in den vergangenen Jahren problemlos nutzen konnte, wenn Besucher vor der Tür standen, plötzlich mit einem „Privat“-Schild versehen blockiert waren – ein Vorgang, der eine schnelle Intervention der Nachbarn im Rathaus zur Folge hatte, für die Beschwerdeführer aber durchaus unbefriedigend ausging.
Denn seitens der Verwaltung wurde zwar zugegeben, dass „die Verpachtung von öffentlichen Parkplätzen kritisch gesehen wird, gerade im Hinblick auf die angespannte Parksituation in der Nordstadt/Nordstadt II“. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass man es hier mit einer Ausnahmesituation zu tun gehabt habe. Im vorliegenden Fall, so Pressesprecherin Uta Nack-Domesle auf Nachfrage, „mussten im Zuge der notwendigen Straßenbauarbeiten zum Anschluss der Blütenstraße an die Nordstadt II Flächenarrondierungen vorgenommen werden“.
Dies habe zur Folge gehabt, dass ein Teil eines Privatgrundstücks als öffentliche Verkehrsfläche ausgebaut wurde. Im Gegenzug habe die Stadt ihr Grundstück, das als öffentliche Parkplatzfläche genutzt wurde, per Vertrag zur Nutzung an den betreffenden Anlieger übertragen. Allerdings, wird der Verlust für die Nachbarn relativiert, sei „im Rahmen der Herstellung der öffentlichen Verkehrsfläche zudem eine Verkehrsinsel mit vier zusätzlichen öffentlichen Parkplätzen entstanden“.
Die Umwandlung von öffentlichen und damit über Steuern finanzierten Parkplätzen in private Stellplätze kommt, so die Pressesprecherin, „sehr selten vor und hat, wie im vorliegenden Fall, einen konkreten Anlass“. Eine konkrete Verpflichtung, dass und wie viele öffentliche Stellplätze eine Stadt vorzuhalten habe, existiere dagegen nicht: „Für den öffentlichen Parkraum gibt es keine Quote; hier sind die städtebaulichen Aspekte und Ziele von Bedeutung. Diese finden ihren Niederschlag in den jeweiligen städtebaulichen Plankonzepten und in Bebauungsplänen“, so Nack-Domesle.
Dass diese Konzepte nicht immer mit der Nachfrage korrespondieren, ist allerdings nicht nur in der Nordstadt und auch in der noch im Bau befindlichen Nordstadt II zu beobachten. Denn nicht nur hier sind die Straßen zunehmend zugeparkt. Besonders anschaulich wird die Situation auf den Straßen in der Nähe der Fußgängerzone, auf denen die Stadt schon seit Jahren im Rahmen der „Parkraumbewirtschaftung“ Gebühren erhebt. Die Siegfriedstraße beispielsweise ist inzwischen beidseitig zugeparkt, rund um die Uhr und dies bis in den Stadtteil Kirschhausen hinein. jr/ü
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