Heppenheim. Der Parkraum wird deutschlandweit zunehmend knapp – auch in Heppenheim. Nicht umsonst will die Stadtverwaltung auf einem 1356 Quadratmeter umfassende Grundstück an der Siegfriedstraße ein neues Parkhaus errichten lassen. Ob es tatsächlich entsteht, ist derzeit zwar noch offen. Klar ist aber schon jetzt: Sollte es irgendwann in der Vorstadt stehen, werden die neu geschaffenen Parkplätze kostenpflichtig sein.
Überhaupt ist das Parken in der Kreisstadt kaum noch gebührenfrei möglich. So wurde die bestehende Parkraumbewirtschaftung bereits im Herbst 2020 auf weitere Innenstadtbereiche ausgedehnt. In diesem Zusammenhang hat die Stadt zugleich den Weg für alternative Bezahlmodelle freigemacht und Gespräche mit „Smartparking“ aufgenommen, einer bundesweiten Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung. Eigentlich eine logische Entwicklung, denn immer mehr Menschen bezahlen inzwischen ihre Einkäufe mit Bank- oder Kreditkarte, auch das mobile Bezahlen mit dem Smartphone ist längst eine gern genutzte Alternative. Das nötige Kleingeld für die Parkscheinautomaten ist dann oftmals gar nicht mehr vorhanden.
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Die Umsetzung des digitalen Bezahlmodells ließ nicht lange auf sich warten, seit Ende März 2021 weisen Aufkleber auf den Automaten aufdie neuen Möglichkeiten hin: „Bezahlen Sie Ihre Parkgebühren künftig digital“, ist darauf zu lesen, ebenso die Schlagworte „Parken per App“ und „Handyparken“. Weiter unschwer zu erkennen sind die Logos einiger Apps, welche die lästige Kleingeldsuche ersetzen. Hierfür seien sämtliche Automaten in Stadtzentrum umgerüstet worden, berichtete Bürgermeister Rainer Burelbach (CDU) vor Jahresfrist. Als „Handyparken“-Anbieter stehen seitdem „EasyPark“, „Park Now“, „mobilet“, „Yellowbrick/flowbird“, „paybyphone“, „Parkster“ und „Parco“ zur Verfügung.
Anteil liegt bei etwa zehn Prozent
Etwas mehr als ein Jahr ist seitdem vergangen – Zeit genug, um eine erste Zwischenbilanz der digitalen Parkraumbewirtschaftung zu ziehen. „Jede Neuerung braucht in der Regel eine gewisse Zeit, bis sie von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen und dann auch angenommen wird“, blickt Burelbach auf Anfrage dieser Zeitung auf die ersten Monate zurück. Doch sogleich fügt er hinzu: „Die Nachfrage ist tatsächlich von Monat zu Monat gestiegen, was zeigt, dass das Angebot Sinn macht. Und wir gehen davon aus, dass die Nachfrage nach dem Ende der meisten Corona-Maßnahmen mit zunehmender Frequenz in der Innenstadt weiter steigen wird.
In meinen Augen ist dieses Modell eine gute Sache.“ In Zahlen heißt das: Wurden im Premierenmonat März 2021 gerade einmal Einnahmen in Höhe von 16 Euro übers „Handyparken“ generiert, waren es im Dezember des vergangenen Jahres bereits 800 Euro. „Hochgerechnet auf das gesamte Jahr 2021 gingen zwei Prozent der Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung auf das Digitalmodell zurück“, berichtet der Bürgermeister.
Inzwischen liege der Anteil jedoch bereits deutlich höher, so Burelbach – „schätzungsweise bei knapp zehn Prozent“. Weiter rechnet der Verwaltungschef vor: „In Corona-freien Zeiten haben wir durchschnittlich rund 30 000 Euro pro Monat mit der Parkraumbewirtschaftung eingenommen, zehn Prozent davon wäre doch ein sehr ordentlicher Betrag.“
Dass die monatlichen Einnahmen weiter schwanken werden, steht für Burelbach dennoch außer Frage. Auch, weil die Stadt weiter an der beliebten „Brötchentaste“ festhalten will. Diese ermöglicht dann auch weiterhin ein kostenfreies Kurzparken auf den städtischen Parkflächen.
Per App, Anruf oder SMS
Unabhängig davon ist es der Rathausspitze ein Anliegen, das digitale Bezahlmodell in den Köpfen der Bürger zu verankern. „In Corona-Zeitenhaben viele diese Neuerung womöglich gar nicht wahrgenommen“, mutmaßt Erste Stadträtin Christine Bender (SPD).
Grund genug also, um die Vorzüge des „Handyparkens“ und die Verwendung noch einmal in Erinnerung zu rufen: Den Parkvorgang startet der Autofahrerlaut Mitteilung der „Smartparking“-Initiative per App, Anruf oder auch per SMS. Seine Parkzeit kann man ganz nach Bedarf stoppen oder verlängern.
Kontrollieren im Online-System
„So entfallen Überzahlung und auch Verwarngelder wegen abgelaufener Tickets. Für diesen Komfort addieren die Anbieterunterschiedliche Zuschläge auf die kommunale Parkgebühr“, heißt es.
Bleibt die Frage nach der Kontrolle. Hierzu heißt es von Smartparking und Stadtverwaltung: „Ob ein Auto ein digitales Ticket hat, erkennen die Mitarbeiter des Ordnungsamts am Kennzeichen, das sie mit einem zentralen Online-System abgleichen.“
Immens wichtig für ein funktionierendes digitales Bezahlsystem sind laut Pressestelle der Kreisstadt jedoch die Nummern der Parkscheinautomaten. „Die Nummer des jeweils nächstliegenden Parkscheinautomaten wird durch die Apps per GPS angezeigt, sobald die App aktiviert wird. Wer das nicht möchte, kann stattdessen die Automatennummer eingeben, die auf der Vorderseite der Parkscheinautomaten auf den bereitserwähnten Aufklebern zu finden ist.“ Die Angabe der Automatennummer sei zwingend, „da es innerhalb der Stadt verschiedene Parkzonen mit verschiedener Gebührenstruktur gibt.“
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