Stadtverordnetenversammlung

Jetzt ist es amtlich: Am 12. März ist Bürgermeisterwahl in Heppenheim

32 von 34 Stimmen für den Terminvorschlag / Ulrike Janßen (LiZ/Linke) erwartet „politischen Missbrauch der Fastnacht“

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fran/ü
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Fastnacht und Kommunalpolitik sind in Heppenheim seit jeher eng miteinander verknüpft. Immer wieder fungieren Amts- oder Mandatsträger (hier: Erste Stadträtin Christine Bender mit ihrem närrischen Gefolge im Jahr 2019) als Schirmherren oder Schirmfrauen. Ulrike Janßen (LiZ/Linke) ist die Verbindung hingegen zu eng. © Sascha Lotz

Heppenheim. Allein die Tagesordnung einer politischen Gremiensitzung gibt bereits Auskunft darüber, wie viel Zeit ein einzelner Programmpunkt in Anspruch nehmen wird. So umfasst der sogenannte Teil A sämtliche Mitteilungen und Anfragen, in Teil B werden schließlich die Entscheidungen getroffen. Bei den Sitzungen der Heppenheimer Stadtverordnetenversammlung gibt es hier abermals eine Gliederung: B I (ohne Beratung – Abstimmung im Block), B II (ohne Beratung – Abstimmung einzeln) sowie B III (Beratung – Abstimmung einzeln).

Wenn also ein Mitglied des Parlaments beantragt, einen Tagesordnungspunkt von B II nach B III zu verschieben, dann lässt dies vermuten, dass in dieser Angelegenheit Redebedarf besteht. Und so war den 34 anwesenden Stadtverordneten in der Ober-Laudenbacher Mehrzweckhalle nach Ulrike Janßens (LiZ/Linke) Intervention schnell klar, dass der 12. März 2023 nicht – wie ursprünglich vorgesehen – ohne vorhergehende Beratung als Termin für die nächste Direktwahl des Bürgermeisters festgelegt werden kann.

Dass an dem Wahltermin kaum gerüttelt werden würde, war den Stadtverordneten freilich spätestens seit der vorbereitenden Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (HFW) in der Vorwoche bewusst: Eine deutliche Mehrheit hatte sich dort bereits für den Termin ausgesprochen – wohlwissend, dass dies einer der frühestmöglichen Termine sein wird.

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Denn laut Hessischer Gemeindeordnung ist die Direktwahl frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Da die zweite Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters Rainer Burelbach (CDU) am 31. August 2023 endet, kommen als Wahltag theoretisch sämtliche Sonntage zwischen dem 1. März und dem 31. Mai infrage. Denn: Seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) am 11. August 1919 muss in Deutschland der Wahltag ein Sonntag oder öffentlicher Feiertag sein. Im Grundgesetz ist der Wahltag zwar nicht näher geregelt, doch wird durchgängig durch das Bundeswahlgesetz und andere Gesetze festgelegt, dass es sich zwingend um einen Sonntag handeln muss.

Darüber hinaus weist der städtische Wahlleiter Thomas Ehret darauf hin: „Neben den vorgenannten gesetzlichen Vorschriften werden bei der Bestimmung des Wahltermins auch die allgemeinen Rahmenbedingungen wie Ferienzeit, Feiertage oder besondere lokale Ereignisse berücksichtigt.“ Angesichts der hessischen Osterferien (3. bis 22. April 2023) sowie drei Feiertagen mit teilweise verlängerten Wochenenden im Mai bleiben somit nur noch wenige Sonntage übrig.

Auch deshalb gab es vonseiten der meisten Stadtverordneten gegen die Beschlussvorlage kaum etwas einzuwenden, 32 Ja-Stimmen waren die fast schon logische Konsequenz.

Einzig Ulrike Janßen und Bruno Schwarz von der Fraktion LiZ/Linke votierten gegen den Vorschlag – auch, weil kurz vor der Wahl Fastnacht gefeiert wird. „12. 3. 23 – Ende des Karnevals, irgendwann ist dann auch Ostern. Dazwischen mal schnell Bürgermeisterwahl und danach dann Osterferien. Wie immer in Heppenheim“, monierte Janßen. „Und warum?“, fragte sie sogleich in die Runde. Die Antwort lieferte sie selbst: „Witterungsbedingte Vermeidung von öffentlichen Diskussionen, politischer Missbrauch der Fastnacht zum ordentlichen Abledern, Vermeidung einer hohen Wahlbeteiligung und einige mögliche Gründe mehr.“

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Der Wunschtermin der Verwaltung sei „ein der Demokratie nicht zuträglicher Termin“, der – aus ihrer Sicht – den Demokratieabbau in Heppenheim unter der amtierenden CDU/SPD-Koalition fortsetze. Ihre Ausführungen beendete Janßen mit der Aussage: „Es hätte bessere Termine gegeben.“ „Welche denn?“, schallte es ihr aus dem Plenum entgegen – eine punktgenaue Antwort darauf gab es nicht.

Für größeren Diskussionsbedarf sorgte Janßens Statement im Parlament zwar nicht, doch ging besonders beim Verweis auf die Fastnacht ein Raunen durch die Runde.

Dabei steht außer Frage: Auch 2005, 2011 und 2017 fiel der Wahlkampf in die Fastnachtszeit, in den vierfarbbunten Sälen der Kreisstadt waren die anstehenden Wahlen sowie die jeweiligen Kandidaten stets präsent. Ob dies letztlich Auswirkungen auf die Wahlergebnisse hatte, ist allerdings nicht nachzuweisen.

Unvergessen sind jedoch beispielsweise die Rede der beiden Kandidaten Ulrich Obermayr und Gerhard Herbert in der Bütt der Bottschloren oder der eher unfreiwillige Auftritt von vier der insgesamt fünf Kandidaten in der Hambacher Schlossberghalle im Jahr 2011. Auch sind zahlreiche Kommunalpolitiker in den Fastnachtsvereinen der Kreisstadt aktiv. Frei von Politik ist die Heppenheimer Fastnacht demnach keinesfalls. Gleiches gilt jedoch auch für Mainz, Köln, Düsseldorf und nahezu jeden anderen Ort, in dem die fünfte Jahreszeit gefeiert wird. fran/ü

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