Stadtverordnetenversammlung

Steuerliche Entlastung für Tierheimhunde in Heppenheim

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fran/ü
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Wer einen Hund aus dem Heppenheimer Tierheim erwirbt, wird künftig bei der Hundesteuer deutlich entlastet. Das erste Jahr ist für Tierheimhunde aus der Kreisstadt schon seit längerer Zeit steuerfrei, für die folgenden Jahre gibt es bislang keine steuerliche Entlastung. © dpa

Heppenheim. Nur noch einen Euro Hundesteuer pro Monat müssen Heppenheimer Hundehalter ab dem 1. Januar 2023 entrichten, sofern sie ihren Vierbeiner im Tierheim der Kreisstadt erworben haben. Das hat die Stadtverordnetenversammlung bei ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstagabend in der Ober-Laudenbacher Mehrzweckhalle mit großer Mehrheit beschlossen. Für einen entsprechenden Antrag der Tierschutzpartei votierten 28 der 33 anwesenden Stadtverordneten, mit Nein stimmten dabei lediglich die Fraktionen von LiZ/Linke und der Freien Wähler. Daniela Engelhardt (CDU) enthielt sich.

Das erste Jahr ist für Tierheimhunde aus der Kreisstadt schon seit längerer Zeit steuerfrei, für die folgenden Jahre gibt es bislang jedoch keine steuerliche Entlastung. Somit gilt ab dem zweiten Jahr die gewöhnliche Hundesteuersatzung: Für den ersten Hund liegt der Steuersatz demnach bei 96 Euro pro Jahr, für den zweiten und jeden weiteren Hund bei 120 Euro. Für sogenannte Listenhunde müssen jährlich sogar 480 Euro entrichtet werden.

„Den Anreiz erhöhen“

Dies will die „Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz“ schon seit fast einem Jahr ändern – „um den Anreiz zu erhöhen, sich einen Hund aus dem Tierheim zu holen und gleichzeitig Menschen zu belohnen, die dies tun“, sagte Fraktionsvorsitzender Yannick Mildner. Zudem könnte auf diese Weise auch das Tierheim selbst entlastet werden, das in den Corona-Jahren einen enormen Zulauf an Hunden verbucht habe, so Mildner weiter.

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Zwar plädieren Mildner und sein Stellvertreter Alexander Fritz weiterhin für eine dauerhafte Befreiung von der Hundesteuer für Tierheimhunde, doch hatte der Magistrat um Bürgermeister Rainer Burelbach (CDU) im Februar dieses Jahres einen gleichlautenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Oktober 2021 kassiert.

Vorangegangen war eine Stellungnahme des Städtetages. Darin hieß es mit Verweis auf die „Beeinträchtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes“, eine vorläufige Steuerbefreiung sei zwar rechtens, doch könnte die beschlossene „(noch) längere Steuerbefreiung einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung nicht mehr zweifelsfrei standhalten“.

Mit dem neuen Antrag wolle man nun sicherstellen, „dass alles passt“, sagte Mildner vor der Abstimmung. Sowohl in rechtlicher Hinsicht, als auch mit Blick auf eine deutliche Entlastung für die Halter von Tierheimhunden, aber auch für das Tierheim und seine Mitarbeiter. „Den Jahresbeitrag haben wir bewusst mit zwölf Euro sehr niedrig angesetzt. Er ist auf der anderen Seite aus unserer Sicht aber so ernsthaft, dass es rechtlich keine größeren Probleme geben dürfte“, so Mildner weiter. Die große Mehrheit der Stadtverordneten sah das offenbar ähnlich, die deutliche Mehrheit im Stadtparlament spricht für sich.

Diskussion um Haustierhaltung

Gleichwohl gab es auch kritische Stimmen. So monierte Markus Wilfer (FDP) eben jenen niedrigen Steuersatz. „Irgendwie muss doch auch Geld eingenommen werden“, gab er zu bedenken. Zwar sei auch er für eine deutliche Entlastung, doch hätte er sich einen Jahresbeitrag von 48 Euro gewünscht, sagte Wilfer.

Für rege Diskussionen und zuweilen gar fassungsloses Kopfschütteln in den Reihen der politischen Konkurrenz sorgte jedoch Ulrike Janßen (LiZ/Linke) mit ihrer Kritik am Antrag der Tierschutzpartei und an der grundsätzlichen politischen Arbeit der Antragsteller.

Einerseits setze sich die Partei, die sie als „merkwürdigen Verein“ bezeichnete, mit diesem Antrag für die Haustierhaltung ein, andererseits werde die Massentierhaltung kritisiert. Die Haustierhaltung habe jedoch gravierende Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Nutztiere, „und die meisten Hunde fressen nun mal Nutztiere“, sagte sie. Konsequent wäre deshalb aus ihrer Sicht die Forderung, Haustierhaltung konsequent zu unterbinden, „um die Futtermittelproduktion in der Nutztierhaltung einzuschränken.“ Die bisherigen Regeln der Hundesteuersatzung seien aus ihrer Sicht ausreichend, eine Zustimmung komme für ihre Fraktion nicht infrage.

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Diese Ausführungen wollten weder FDP-Fraktionschef Christopher Hörst noch Sebastian Bommes (Grüne) so stehen lassen. Während Hörst von „Absurdität“ sprach, lobte Bommes die Tierschutzpartei für einen „sehr spannenden“ Antrag.

Die Tiere seien nun einmal da, müssten aber an neue Herrchen oder Frauchen vergeben werden, sagte er. Janßen hielt er entgegen: „Ihre Ausführungen machen keinen Sinn. Konsequent wäre es dann doch erst, wenn man beantragen würde, dass alle Hunde aus dem Tierheim eingeschläfert werden sollten.“

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