Heppenheim. Die Folgen der Corona-Pandemie, der russische Angriffskrieg in der Ukraine mitsamt der daraus resultierenden Energie- und Rohstoffkrise sorgen dafür, dass insbesondere Menschen mit geringerem Einkommen vor einer problematischen Zukunft stehen.
Um ihnen zu helfen, wurden bereits im Frühjahr zahlreiche Entlastungspakete beschlossen, zu nennen sind hier allen voran die Energiepauschale, das 9-Euro-Ticket oder der sogenannte Tankrabatt. Doch die meisten Maßnahmen laufen zum 1. September aus. Und: Die Energiepauschale von 300 Euro soll nur einmalig ausgezahlt werden. Damit Heizen auch für sozial schwächer gestellte Haushalte bezahlbar bleibt, hat die Bundesregierung bereits im Januar zudem einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Empfänger von Wohngeld beschlossen. Wegen der weiter steigenden Energiepreise wurde dieser Zuschuss inzwischen sogar verdoppelt.
„Ein Tropfen auf den heißen Stein“
Doch auch dieser Zuschuss in Höhe von 270 Euro für eine Einzelperson, der dieser Tage auf den Konten einiger Hessen eingehen wird, ist nach Ansicht des Vorsitzenden des Heppenheimer Seniorenbeirates, Anton Gölz, nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Zumal Gölz konstatiert: „Rentner, die bisher ohne Zuschüsse ausgekommen sind, kommen dabei schlecht weg.“ In der Tat gehen zahlreiche Rentenempfänger bei der Auszahlung des Zuschusses sogar gänzlich leer aus.
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Insgesamt sollen rund 710 000 Haushalte in Deutschland von dem einmaligen Zuschuss profitieren. Sie müssen dafür in der Heizphase zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben oder beziehen. Einen Anspruch auf den Zuschuss haben aber auch Azubis, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten und nicht mehr zusammen mit ihren Eltern wohnen. Gleiches gilt für Studierende, die BAföG beziehen und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.
Klage gegen Ungleichbehandlung
Der Sozialverband VdK hat bereits eine Klage gegen diese vermeintliche Ungleichbehandlung eingereicht. Und auch vonseiten des Heppenheimer Seniorenbeirats werden die Forderungen nach mehr Entlastung für ältere Mitbürger „bei den hohen Energiepreisen“ lauter, Gölz berichtet gegenüber dieser Zeitung bereits von „einigen Klagen“ aus dem Stadtgebiet. „Manche Haushalte bekommen den Heizkostenzuschuss, um die gestiegenen Energiepreise abfedern zu können, andere, die immer gerade so durchgekommen sind, aber nicht“, kritisiert Anton Gölz.
Was er damit konkret sagen will: Viele Rentner nutzen ihren Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung erst gar nicht und verlieren somit ihren Anspruch auf die staatlichen Zuschüsse. In Heppenheim nutze nur knapp die Hälfte der Rentnerinnen und Rentner die staatliche Unterstützung, schätzt Gölz. Im gleichen Atemzug betont er: „Diese Leistungen stehen aber allen zu, die eine Rente von rund 830 Euro und darunter beziehen.“
Dem Sonderbacher ist es deshalb ein großes Anliegen, die Senioren der Kreisstadt auf dieses grundlegende Problem hinzuweisen – Stichwort: Altersarmut. Und selbst die unlängst erfolgte Rentenerhöhung um 5,35 Prozent könne das Problem der zunehmenden Altersarmut kaum lindern, befindet der Vorsitzende des Seniorenbeirats – gerade in Krisenzeiten wie diesen. „Die Rente ist der Inflation und der Gas- oder Heizölrechnung nicht angepasst worden“, kritisiert Gölz. Die zu erwartenden Mehrausgaben könnten deshalb noch lange nicht ausgeglichen werden.
Hierfür sei jedoch der Heizkostenzuschuss ursprünglich vorgesehen gewesen, erinnert er. Nun stellt er freilich fest: „Die Zuschüsse an Rentner fehlen, und selbst eine Steuersenkung betrifft die Niedrig-Rentner nicht, da ja meist gar keine Einkommensteuer mehr fällig wird.“ Sein Fazit lautet deshalb: „Die Regierung sollte noch einmal überlegen, ob nicht auch bei Rentnerinnen und Rentnern zwingend nachgelegt werden muss.“
Und den Heppenheimer Senioren legt er ans Herz, „im Zweifelsfall immer einen Antrag auf Wohngeld zu stellen“. Zwar seien die gesetzlichen Bestimmungen hierzu nicht immer einfach und verständlich, doch könne die staatliche Unterstützung vielen Rentnern beim Bestreiten ihres Lebensabends helfen.
„Wir sollten es uns leisten können, geachtet zu sein und in Würde alt werden zu können“, sagt er. Mit Blick aufs Wohngeld gelte dies sowohl für Mieter als auch für Haus- oder Wohnungsbesitzer. „Der selbst genutzte Wohnraum ist dabei geschützt“, fügt Gölz hinzu. fran/ü
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