Stadtplanung

Gärtnerei-Mai-Gelände in Heppenheim: Bürgerinitiative legt Klage ein

Unterstützung erfährt die BI eigenen Angaben zufolge „neben den eingeschalteten Kanzleien auch durch mehrere Bürgerinitiativen“.

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fran/ü
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Das ehemalige Gärtnerei-Geländes, von der Bürgermeister-Kunz-Straße aus gesehen. © Dagmar Jährling

Heppenheim. Die Zeichen stehen auf Konfrontation: Bürgermeister Rainer Burelbach (CDU) teilte in der jüngsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mit, dass der Bensheimer Bauträger WSW Baubetreuungs GmbH seine Ankündigung wahr gemacht und den Bauantrag „entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans“ für die ersten beiden Bauabschnitte des umstrittenen Neubaugebiets auf dem früheren Außengelände der Gärtnerei Mai („Südlich Bürgermeister-Kunz-Straße“) Mitte Januar beim Kreis Bergstraße eingereicht.

Dabei wird es sich nach Angaben des Bauträgers um den Bau der vier Mehrfamilienhäuser sowie den Bau der vier Wohnungen für den sozial geförderten Wohnraum handeln. Darüber hinaus sollen auf dem früheren Gärtnereigelände drei Doppelhäuser und ein Einfamilienhaus entstehen.

Ein Drittel der Grundstücksfläche, 2340 Quadratmeter, wird bebaut. Sämtliche Gebäude sollen als Effizienzhäuser errichtet werden. Hinzu kommen eine Tiefgarage mit 59 Parkplätzen, die für etwa 140 Fahrzeugbewegungen pro Tag sorgen könnte, sowie ein Besucherparkplatz.

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Mit seinem positiven Votum hatte das Stadtparlament Anfang Dezember den Weg für diesen Schritt freigemacht. Kurz vor Weihnachten folgte schließlich die amtliche Bekanntmachung, wodurch der Bebauungsplan am 23. Dezember des vergangenen Jahres in Kraft trat. Da dem Unternehmen überdies „der zweiseitig unterzeichnete städtebauliche Vertrag“ vorliege, seien die rechtlichen Grundlagen zur Einreichung des Bauantrags gegeben, stellte WSW-Geschäftsführer Tobias Amthor bereits Anfang Januar klar.

Vermittlung gescheitert

„Mit unserem Bauantrag erfüllen wir die gesteckten Randkriterien und Grundzüge des Bebauungsplans, so dass im weiteren Bewertungsverlauf das vereinfachte Verfahren angewendet werden kann“, so Amthor weiter – ungeachtet der weiteren Vorgehensweise der „Bürgerinitiative Breslauer Straße -Marienbader Straße“ (BI), die sich in erster Linie gegen die geplante und inzwischen auch beschlossene Tiefgaragenzufahrt durch die beiden Anliegerstraßen wehrt.

Da auch ein Vermittlungsversuch des Bensheimer Bundestagsabgeordneten Michael Meister (CDU) aus Sicht der BI „wenig Bewegung mit Blick auf eine angemessenere Abwägung der Einwendungen des Kreisausschusses des Kreises Bergstraße, des Regierungspräsidiums Darmstadt sowie vieler Bürger der Stadt Heppenheim“ in diesem Zwist gebracht habe, konstatieren die Anwohner in einer Mitteilung: Somit bleibe nun keine andere Möglichkeit, als den Bebauungsplan per Normenkontrollklage überprüfen zu lassen. Vielleicht sei es notwendig, „die etwas müde gewordene Große Koalition aus CDU und SPD juristisch aufzurütteln“, unken die Vertreter der Bürgerinitiative.

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Zugleich wird der Vorwurf erhoben: „Es zeigt sich bei der Genehmigung des Bebauungsplanes, dass die über Jahre etablierte politische Mehrheit in Heppenheim politische Abstimmungen an vielen Stellen der Stadt einfach macht, aber den Dialog als demokratisches Werkzeug stark verkümmern lässt.“

Besagte „politische Mehrheit“ wiederum ließ bereits die Androhung eines Normenkontrollverfahrens ebenso kalt wie WSW-Geschäftsführer Amthor. „Hier wird Wohnraum geschaffen, wo er auch sehr gut liegt – die Wege zum Bahnhof, in die Innenstadt oder zur Autobahn sind vergleichsweise kurz“, sagte CDU-Mann Jürgen Semmler Anfang Dezember im Stadtparlament stellvertretend für die gesamte Große Koalition. In Richtung der Bürgerinitiative, die selbst mit einigen Vertretern zugegen war, sagte er: „Die Möglichkeit des Rechtsbegehrens kann jederzeit genutzt werden.“

Unterstützung erfährt die BI eigenen Angaben zufolge „neben den eingeschalteten Kanzleien auch durch mehrere Bürgerinitiativen“, insbesondere durch die Bickenbacher Wählerinitiative „Komma“, die vor knapp fünf Jahren vor einer vergleichbaren Situation („Nördlich der Darmstädter Straße“) gestanden und eine Normenkontrollklage gegen die Gemeinde Bickenbach geführt habe.

Bickenbach als Beispiel

Der komplette Bebauungsplan sei damals durch das zuständige Oberverwaltungsgericht in Kassel gekippt worden. „Und die Gemeinde Bickenbach musste – bezahlt mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger – noch einmal von vorne anfangen“, schreibt die BI abschließend. Ob dies auch in der Bergsträßer Kreisstadt der Fall sein wird, ist freilich noch lange nicht klar. fran/ü

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