Entsorgung

Elektroschrott zum Supermarkt bringen: eine neue Regelung auch für Heppenheim

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pam/ü
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Seit dem 1. Juli können Verbraucher unter bestimmten Bedingungen alte und kaputte Elektrogeräte auch bei Supermärkten und Discountern entsorgen. © Jens Kalaene/dpa

Heppenheim. Elektrogeräte sind Sondermüll. Wer sie im Hausabfall entsorgt, schadet dem Klima, der Umwelt und in manchen Fällen sogar dem eigenen Geldbeutel. Denn wer sich der Altgeräte auf diese Weise entledigt, dem droht von Bundesland zu Bundesland ein Bußgeld von 50 bis 2500 Euro.

In erster Linie geht es dabei ums Recycling. In kleinen Elektrogeräten befinden sich wertvolle Metalle, wie Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Diese können durch Wiederverwertung zurückgewonnen werden anstatt in den Öfen der klimaschädlichen Müllverbrennungsanlagen verfeuert zu werden. Auf diese Weise werden die natürlichen Ressourcen geschont.

Im Abfallwirtschaftszentrum Heppenheim des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) im Ratsäckerweg können daher elektronische Geräte montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr und samstags zwischen 8 und 13 Uhr abgegeben werden. Doch nicht nur dort.

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Seit 1. Juli müssen auch Supermärkte und Discounter Elektroschrott annehmen. Voraussetzung dafür ist die Verkaufsgröße von 800 Quadratmetern und dass die Läden selbst entweder mehrfach pro Jahr oder sogar dauerhaft selbst Elektrogeräte vertreiben. Für den größten Versorger der Kreisstadt, das Rewe-Center in der Tiergartenstraße, bedeutet das die Schulung der eigenen Leute. „Denn die Produkte müssen pro Annahme auf verschiedene Kriterien geprüft werden“, so der Pressesprecher Thomas Bonrath. Wer sich seines Küchengeräts oder seines Handys entledigen will, muss das an der Kasse anmelden. Das Gleiche gilt auch bei Penny, Discounttochter des Handelsriesen. Die Geräte werden anschließend fachgerecht entsorgt.

Bisher war dafür im Kreis fast ausschließlich der ZAKB zuständig. „Seit Einführung des Elektroaltgerätegesetzes ist der ZAKB als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die in privaten Haushalten anfallenden Elektroaltgeräte“, erklärt Pressesprecher Marc Röllich. An vielen seiner Wertstoffhöfe im Kreisgebiet nehme der Zweckverband daher kostenlos kleine und große Elektroaltgeräte an – von Handys, Rasierern und Föhnen über Staubsauger, PC und Fernsehern bis hin zu Kühlschränken, Waschmaschinen und Fitnessgeräten. „Ebenso besteht die Möglichkeit, dass der ZAKB Altgeräte aus den Haushalten abholt“, fährt er fort.

Gewinnung von Rohstoffen für den Stoffkreislauf

Die gesammelten Geräte werden anschließend an das Rücknahmesystem der Hersteller oder an zertifizierte Recyclingunternehmen übergeben. „Damit ist ein hochwertiges Recycling im Sinne der Gewinnung von Rohstoffen für den Stoffkreislauf oder bei Eignung auch eine Wiederverwendung von Bauteilen oder ganzen Geräten sichergestellt“, versichert Röllich.

Ein System, auf das man auch bei Aldi Süd zurückgreift. Zwei Filialen gibt es in Heppenheim, eine in der Lahrbach und eine in der Dieselstraße. Aldi Süd gewährleistet eine Annahme von Altgeräten in allen Filialen, wie Julia Leipe von der Unternehmenskommunikation sagt. „Das bedeutet, dass wir die Vorgaben der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in allen Filialen in Deutschland, sogar unabhängig von der Quadratmeterzahl der Verkaufsfläche, umsetzen.“ Wie das Verfahren angenommen wird, könne aktuell Zeitpunkt aber noch nicht evaluiert werden. Es brauche Zeit, heißt es.

Wer bei Aldi etwas abgegeben möchte, könne sich direkt an die Mitarbeiter wenden. Auch hier wird geprüft und sortiert. „Über weitere Einzelheiten informieren wir unsere Kundinnen und Kunden direkt innerhalb der Verkaufsstelle. Nach Abgabe erfolgt ein ordnungsgemäßes Recycling der Elektrogeräte“, sagt Julia Leipe.

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Prinzipiell nehme man aber alle kleinen Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern unabhängig vom Neukauf eines neuen Gerätes in haushaltsüblichen Mengen an. „Die Annahme von größeren Geräten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nur bei gleichzeitigem Kauf eines vergleichbaren Neugeräts in unserer Verkaufsstelle“, so die Sprecherin.

Denn genau diese Klausel beinhaltet das neue Gesetz: Großgeräte wie Waschmaschinen, Mikrowellen und Fernseher, Rasenmäher und große Leuchten müssen Händler nur dann kostenlos annehmen, wenn ein entsprechendes Neugerät derselben Geräteart gekauft wird.

Der Gesetzgeber hat die Elektrogeräte theoretisch schon seit gut 20 Jahren im Visier: Zuletzt wurde die Richtlinie des Elektrogerätegesetzes 2021 vom Bundestag angepasst. Die Novelle trat am 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Nun müsse die Handhabung nur noch besser in das Kaufverhalten integriert werden. Und wer sein Altgerät zu Hause bis zum nächsten Supermarktbesuch einlagert, der sollte es kühl und dunkel halten und die Batterien entfernen, raten Experten. Gerade bei Lithium-Ionen-Akkus könnten sonst Brände entstehen. pam/ü

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