Kommunalpolitik

Vorerst keine Steuerbefreiung für Hunde aus dem Heppenheimer Tierheim

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fran/ü
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Eine Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim würde die Vermittlung von Tieren wohl erleichtern. Doch die Rechtslage ist unklar. © Sascha Lotz

Heppenheim. Es hatte sich bereits im Dezember 2021 angedeutet, seit dem vergangenen Donnerstag wissen die Stadtverordneten nun auch endgültig Bescheid: „Der Magistrat hat gegen unseren Beschluss zur Steuerbefreiung für Tierheimhunde vom 7. Oktober Widerspruch eingelegt.

Die bereits geäußerten Bedenken wurden durch den Hessischen Städtetag bestätigt“, sagte Parlamentschefin Susanne Benyr (CDU). Der Beschluss wird von der Verwaltung demnach vorerst nicht umgesetzt. Vielmehr kündigte Benyr an: „Wir werden uns in den nächsten Monaten noch einmal ausführlich mit diesem Thema auseinandersetzen müssen.“

Zur Erinnerung: Mit einer faustdicken Überraschung hatte das Heppenheimer Stadtparlament am 7. Oktober aufgewartet. Auf Antrag der Fraktion der Tierschutzpartei stimmten die Stadtverordneten mit deutlicher Mehrheit für eine „Steuerbefreiung für Tierheimhunde“ – obwohl der Antrag bei den vorangegangenen Beratungen in den Ausschüssen noch mehrheitlich abgelehnt worden war.

Im Klartext sollte das bedeuten: Wer künftig im Heppenheimer Tierheim einen Hund erwirbt und seinen Wohnsitz in der Kreisstadt hat, wird dauerhaft von der Hundesteuer befreit. Bislang galt dies lediglich für die ersten zwölf Monate. Danach war eine jährliche Zahlung von mindestens 96 Euro fällig.

Hinweis aus Lampertheim

Dieser Beschluss wiederum rief recht schnell die Lampertheimer Stadtverwaltung auf den Plan. Auch in der Spargelstadt stand das Thema unlängst auf der Tagesordnung der politischen Gremien, dort hatte es aber schon von Beginn an Zweifel an der Rechtssicherheit eines solchen Beschlusses gegeben. Darüber wurden die Heppenheimer Kollegen nun in Kenntnis gesetzt. Es stehe im Raum, dass der Beschluss gegen das Gleichheitsprinzip und damit sogar gegen das Grundgesetz verstoße, ließ Bürgermeister Rainer Burelbach (CDU) daraufhin die Heppenheimer Stadtverordneten wissen.

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Das Grundrecht in Artikel 3 des Grundgesetzes besagt in erster Linie, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind. Im Fall der Hundesteuerbefreiung heißt das: Es dürfte demnach für die jeweiligen Besitzer eigentlich keinen Unterschied machen, ob Tiere aus dem Heppenheimer Tierheim stammen oder aus einer anderen Einrichtung.

„Aus dem Grundsatz, dass wesentlich Gleiches auch gleich zu behandeln ist, leitet sich das Gebot der Steuergerechtigkeit ab“, hieß es nur wenige Tage nach der Heppenheimer Parlamentsentscheidung in einer Beschlussvorlage aus dem Lampertheimer Stadthaus. Demnach dürften „gleiche Besteuerungstatbestände nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen für die Gesamtheit der Hundehalter führen“. Damit stand sogar eine generelle Steuerbefreiung für Tierheimhunde infrage.

Burelbachs Lampertheimer Bürgermeister-Kollege Gottfried Störmer (parteilos) äußerte sich zwar deutlich zurückhaltender, doch auch seine Aussagen boten reichlich Raum für Spekulation: Das Vorhaben sei aus Sicht des Hessischen Städtetages zwar „grenzwertig, aber nicht völlig daneben“. Angesichts dieser unsicheren Rechtslage appellierte Burelbach wiederum an die Heppenheimer Stadtverordneten, zunächst eine neuerliche Stellungnahme des Hessischen Städtetages abzuwarten.

Eine rechtliche Grauzone

Diese ist nun Mitte Januar im Rathaus eingegangen, am Donnerstag wurde sie den Parlamentariern vorgelegt. Und die Formulierungen sind auch dieses Mal wieder äußerst vage. Selbst juristischen Laien wird schnell klar, dass man sich hier offenbar in einer rechtlichen Grauzone befindet.

Explizit ist lediglich davon die Rede, eine vorübergehende Steuerbefreiung für Tierheimhunde, wie sie bislang in der Kreisstadt praktiziert wurde, sei „aus Gründen des Tierwohls“ durchaus zu rechtfertigen. Doch könnte „eine (noch) längere Steuerbefreiung einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung nicht mehr zweifelsfrei standhalten“ – abermals mit Verweis auf die bereits mehrfach zitierte „Beeinträchtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes“. Störmers vergleichsweise offene Interpretation der rechtlichen Ausgangslage ist demnach durchaus richtig.

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Gleichwohl rät der Städtetag den Heppenheimern davon ab, die Probe aufs Exempel auch tatsächlich zu machen. „Insgesamt halten wir eine zeitlich unbegrenzte Steuerbefreiung von Hunden, die von ihren Haltern aus Tierheimen erworben werden, für nicht ratsam“, heißt es gleich im ersten Satz des von Referatsleiter Felix Wokittel unterzeichneten Prüfungsberichtes.

Schon eine generelle Steuerbefreiung für Tierheimhunde wäre demnach – analog zur Lampertheimer Interpretation – alles andere als rechtssicher. Von einer lokalen Erleichterung für Kunden des Heppenheimer Tierheims ganz zu schweigen. Dem Heppenheimer Magistrat um Bürgermeister Burelbach blieb deshalb nach eigenen Angaben „keine andere Wahl“, als Widerspruch einzulegen. fran/ü

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