Tierschutz - Transport von Russland über Deutschland und Frankreich nach Großbritannien

Bergsträßer Veterinäre helfen 16 Hundewelpen aus Osteuropa

Von 
red
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Mitarbeiter des Bergsträßer Veterinäramtes kontrollierten einen Transport von 16 jungen Hunden – darunter viele Zwergspitz-Welpen. © Kreis Bergstraße

Bergstraße. Als die Polizei dieser Tage bei einer Kontrolle 16 Hundewelpen in einem osteuropäischen Tiertransport entdeckte, zogen die Beamten vorsichtshalber die Mitarbeiter des Bergsträßer Veterinäramtes hinzu. In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung die Bevölkerung darauf hin, beim Kauf sowie bei der Haltung von Haustieren unbedingt auf die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu achten und vor allem darauf, dem Tierwohl stets die oberste Priorität einzuräumen.

„Die Anschaffung eines Haustiers sollte sehr gut überlegt sein“, betont die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz, die unter anderem für die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz zuständig ist. „Gerade Welpen sollten ausschließlich von seriösen und geprüften Züchtern erworben werden.“ Lange Transporte sollten im Sinne des Tieres beim Kauf unbedingt vermieden werden. Auch ein Tier aus einem nahe gelegenen Tierheim aufzunehmen, kann eine gute Möglichkeit sein, ein geeignetes Haustier für sich zu finden.

Auch Dr. Thomas Faßbender, Leiter der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, betont, dass man beim Kauf von Welpen einige Tipps beherzigen sollte. „Beim Welpenkauf sollten die Käufer darauf achten, dass bei der Züchterin beziehungsweise dem Züchter zumindest das Muttertier vor Ort ist.“ Weitere Hinweise:

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Isabelle Modler
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Übergabe beim Anbieter: Um sicherzugehen, dass es sich bei dem angebotenen Welpen nicht um ein Tier aus illegaler Herkunft handelt, sollte die Übergabe am besten beim Anbieter zu Hause stattfinden.

Keine Mutter, kein Kauf: Kaufinteressenten sollten darauf bestehen, das Muttertier zu sehen: Ist sie gesund? Hat sie ein Gesäuge?

Zu große Auswahl: Vorsicht ist geboten, wenn ein Verkäufer viele unterschiedliche Welpen anbietet. Dann liegt der Verdacht nahe, dass er als Zwischenhändler fungiert.

Das Alter beachten: Die Welpen müssen mindestens acht Wochen bei ihrer Mutter bleiben, bevor sie von der Mutter und ihren Geschwistern getrennt werden dürfen.

Medizinische Versorgung: Werden Welpen aus dem Ausland bezogen, ist unter anderem eine gültige Tollwutimpfung Pflicht. Die Impfung ist nach den rechtlichen Vorgaben erst im Alter von zwölf Wochen möglich – und es dauert weitere drei Wochen, bevor sie gültig ist. Das bedeutet, Welpen aus dem Ausland können frühestens im Alter von 15 Wochen bei ihren neuen Besitzern einziehen.

Gewerbliche Tiertransporte seien nur unter ganz bestimmten Regeln zulässig, so Faßbender. Das gewährleiste jedoch nicht, dass diese Regeln zuverlässig eingehalten würden, beziehungsweise geeignet sind, das Tierwohl in jedem Fall sicherzustellen. So sei der aktuell überprüfte Transport grundsätzlich rechtlich zulässig, stelle jedoch allein aufgrund der Dauer eine erhebliche Belastung für die Tiere dar.

Bei den durch das Veterinäramt untersuchten Welpen aus Osteuropa handelte es sich um etwa vier bis neun Monate alte Hunde, die zum größten Teil der Rasse Zwergspitz – auch Pomeranian genannt – angehören.

Die Tiere, die von Russland über Deutschland und Frankreich nach Großbritannien transportiert werden sollten, wurden veterinärmedizinisch begutachtet. Ein Tier war aufgrund von Fieber und einem gestörten Allgemeinbefinden nicht mehr transportfähig, weshalb seine Reise in Heppenheim vorerst zu Ende war.

Da die nach EU-Recht benötigten Papiere keine wesentlichen Lücken aufwiesen, durfte die Fahrt mit den übrigen Tieren allerdings fortgesetzt werden – nachdem die Mitarbeiter des Veterinäramtes die Tiere versorgt hatten. red

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