Stadtverordnetenversammlung

Entscheidung zu Grundsteuer B und Nachtragshaushalt in Bensheim

Die letzte Sitzung der Bensheimer Stadtverordnetenversammlung dieses Jahres dürfte wenig besinnlich verlaufen.

Von 
Anna Meister
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Ein letztes Mal in diesem Jahr diskutiert das Gremium über die Themen, die die Stadt aktuell beschäftigen, allen voran der Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 und der Grundsteuerhebesatz. © Jens Büttner/dpa

Bensheim. Wer mit besinnlichen Tönen zur Adventszeit nicht besonders viel anfangen kann, für den bietet die Stadtverordnetenversammlung am kommenden Donnerstag, 19. Dezember, genau das richtige Kontrastprogramm. Ein letztes Mal in diesem Jahr diskutiert das Gremium über die Themen, die die Stadt aktuell beschäftigen, allen voran der Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 und der Grundsteuerhebesatz. Beginn der öffentlichen Versammlung im Auerbacher Bürgerhaus Kronepark (Darmstädter Straße 166) ist um 18 Uhr. Ein Überblick zur Tagesordnung:

Der Nachtragshaushalt: Im Juni dieses Jahres verhängte der Magistrat nach Bekanntwerden des klaffenden Haushaltslochs umgehend eine Haushaltssperre. Auch nach ersten Einsparungen sind die Zahlen weiterhin tiefrot: Die aktualisierten Beträge im Nachtragshaushalt belaufen sich bei den diesjährigen Erträgen auf gerundet 94,5 Millionen, bei den Aufwendungen auf 133 Millionen Euro. Daraus ergibt sich ein Defizit von rund 38,5 Millionen Euro.

Angehängt ist an das Zahlenwerk auch das Investitionsprogramm der Stadt für die kommenden Jahre, das der Finanzausschuss mit knapper Mehrheit durchgewunken hat. Sowohl das Haushaltssicherungskonzept mit der darin eingepreisten erhöhten Grundsteuer sowie die Finanzplanung haben mit zahlreichen Enthaltungen eine Absage erhalten.

Grundsteuererhöhung: Es besteht weitestgehend Einigkeit darüber, dass die Grundsteuer B in Bensheim erhöht werden muss, um sich in Richtung Haushaltsausgleich zu bewegen. Über die Höhe des hierfür notwendigen Satzes wird voraussichtlich im kommenden Jahr gestritten werden. Der HFA hat eine Beschlussvorlage zur Erhöhung der Grundsteuer B einstimmig abgelehnt. Noch haben die Fraktionen Hoffnung, dass die Stadt anderweitige Einsparungen generieren kann. Erst, wenn alle Möglichkeiten geprüft wurden, möchte man über einen verträglicheren Hebesatz diskutieren.

Vorab hatte der Magistrat eine Änderungsliste zum Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes vorgelegt. Ihr zufolge müsste der Hebesatz für die Grundsteuer B ab dem kommenden Jahr auf jetzt astronomische 1740 Punkte – statt bisher avisierter 1450 Prozent – angehoben werden. Dafür wollte aber keine der Fraktionen die Hand heben.

Stattdessen kristallisierte sich der Wunsch heraus, es in der Dezember-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorerst beim bisherigen Hebesatz zu belassen und den neuen gemeinsam mit dem Haushaltsplan 2025 zu beschließen. Mit einem entsprechenden Änderungsantrag ist zu rechnen.

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Festsetzung der Abwassergebühren: Die Entwässerungssatzung der Stadt soll geändert werden. Ab 1. Januar und bis Ende 2026 sollen folgende Gebührensätze festgelegt werden: Die Schmutzwassergebühr soll dann 1,86 Euro pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch betragen, die Niederschlagsgebühr 68 Cent pro Quadratmeter bebauter/versiegelter Fläche, von der Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird. Der Finanzausschuss hat dem bereits einstimmig zugestimmt.

Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes: Hierüber soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Bergstraße geschlossen werden. Bensheim ist zwar Sperrgebiet, aber die Erfüllung als auch die Einhaltung der aus dem Prostituiertenschutzgesetz vorgegebenen Aufgaben und Vorschriften hat auch dort zu erfolgen. Die Finanzierung erfolgt zu 50 Prozent durch den Kreis, die Kommunen über 7500 Einwohner übernehmen die andere Hälfte. Diese Kosten werden auf alle am Vertrag beteiligten Kommunen verteilt: Für Bensheim sind das jährlich 1500 Euro.

Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtkultur und Kinderbetreuung: Beide Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe mussten einiges an Kritik hinnehmen. Denn bei beiden Zahlenwerken sah der HFA noch nicht genügend Einsparwillen. Der Verlustausgleich der Stadtkultur wurde für den Wirtschaftsplan 2025 mit rund 3,4 Millionen Euro berechnet, der Gesamthaushalt hat sich leicht erhöht, er liegt bei rund 4,3 Millionen Euro. Der Eigenbetrieb Kinderbetreuung veranschlagt im kommenden Jahr für die Erfüllung der Pflichtaufgabe Kinderbetreuung Investitionen von rund 31 Millionen Euro.

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Förderprogramm zu Demokratiearbeit: 2025 startet das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in die dritte Förderperiode. Bensheim könnte ein Teil hiervon werden. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit: Sie muss täglich erlernt, gelebt, gestaltet, geschützt und verteidigt werden. In Zeiten des Anstiegs rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Hetze und Gewalt braucht es in Deutschland eine starke Zivilgesellschaft und eine wehrhafte Demokratie.

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Diese Auffassung vertritt zumindest die Verwaltung. So mancher im Finanzausschuss sieht hierzu allerdings nicht die Notwendigkeit. Dabei geht es weniger ums Geld, denn der Eigenanteil, den die Stadt bei einer jährlichen Förderhöhe von 140 000 Euro pro Jahr leisten müsste, liegt bei 3500 Euro. Vielmehr besteht unter anderem CDU, BfB und VuA zufolge in Bensheim kein Bedarf, die Demokratiearbeit zusätzlich zu der Arbeit in Schulen zu fördern (Bericht folgt). Die meisten Ausschussmitglieder enthielten sich bisher, der Antrag wurde mit drei Ja-Stimmen aber angenommen.

Aufstellung Bebauungsplan „An der Wasserhölle“, Mozenrechweg in Richtung Schönberg: Die WSW Baubetreuungs GmbH mit Sitz in Bensheim plant östlich des Mozenrechweges (Ortsausgang Richtung Schönberg) die Errichtung von drei Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau. Das Unternehmen ist Eigentümerin des rund 5600 Quadratmeter großen Grundstücks und plant den Bau von 51 Wohneinheiten. Alle geplanten Wohneinheiten sollen nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden und sozial- und einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bensheim neuen Wohnraum bieten. Zu diesem Vorhaben hat die BfB einen Änderungsantrag eingereicht, der vorsieht, zehn Prozent der entstehenden Wohnungen mit einer festen Nutzungsbindung für Frauen aus dem Frauenhaus Bergstraße vorzuhalten.

Daneben stehen kurz vor dem Fest der Liebe noch einige weitere Änderungsanträge und Anfragen auf der Tagesordnung,, darunter die Themen Parken, Potenziale für Windenergie in Bensheim und zum wiederholten Male der Verkauf von städtischen GGEW-Aktien.

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