Bensheim. Die Hälfte des Jahres ist vergangen und die Stadt Bensheim hat noch immer keinen beschlossenen, geschweige denn genehmigten Haushalt für 2025. Vergangene Woche noch hat der Haupt- und Finanzausschuss den überarbeiteten Haushaltsplanentwurf und das Haushaltssicherungskonzept abgelehnt, beziehungsweise hatte sich die Mehrheit der Mitglieder enthalten. Der Grund: Bei zentralen Fragen, etwa rund um die Ausschüttung der MEGB oder einen Ankauf der städtischen Parkhäuser durch die Gesellschaft, fehlten den Entscheidungsträgern noch wichtige aktuelle Informationen. Die scheint es nun zu geben, der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geht eine Beratung des Finanzausschusses voraus (Beginn um 17.30 Uhr), die die Kapitalrückführung von der Marketing- und Entwicklungsgesellschaft an die Stadt Bensheim zum Gegenstand hat. Außerdem liegen nicht nur zu diesem Tagesordnungspunkt mehrere Änderungsanträge vor.
In einem ursprünglichen Beschlussvorschlag des Magistrats wurde von einer teilweisen - mittlerweile erwiesenermaßen steuerfreien - Ausschüttung abgeraten. Laut Verwaltung kurzgefasst aus diesem Grund: Nach Rücksprache mit dem Revisionsamt des Kreises Bergstraße wäre die Ausschüttung aus der Kapitalrücklage (= Einlagenrückgewähr) im Ergebnishaushalt und dort im außerordentlichen Ergebnis der Stadt Bensheim zu verbuchen. Dies hat zur Folge, dass sich keine Auswirkungen auf den Hebesatz für die Grundsteuer B ergeben, da hier ausschließlich das ordentliche Ergebnis maßgeblich ist. Die Liquidität der Stadt Bensheim würde sich einmalig um den entsprechenden Ausschüttungsbetrag verbessern. Als Alternative steht der Ankauf der städtischen Parkhäuser durch die MEGB im Raum, die für eine Entscheidung benötigten aktuellen Zahlen und Informationen sind Gegenstand der vorgeschalteten HFA-Sitzung. Eine Einigung in dieser Angelegenheit steht seit Monaten aus und war in der Stadtgesellschaft ausführlich diskutiert und kritisiert worden (wir haben berichtet).
Ein Überblick über die weiteren Themen, die am Donnerstagabend (5.) im Bürgerhaus in Bensheim diskutiert werden:
Einigung zum Hebesatz der Grundsteuer B? Nach einer längeren Diskussion konnte sich der Finanzausschuss vergangene Woche mehrheitlich auf eine Empfehlung für den Hebesatz der Grundsteuer B verständigen: Für das Jahr 2025 soll er auf genau 1000 Punkte (von aktuell 617) angehoben werden. Die FDP lehnte dies ab. Möglich ist das allerdings nur, wenn die Stadt im kommenden Jahr mit 1275 Hebesatzpunkten, 2027 und 2028 dann mit 1660 plant. „Ansonsten würde unser diesjähriger Haushalt nicht genehmigt“, hatte Bürgermeisterin Christine Klein erklärt. Sowohl BfB und VuA als auch die Grünen forderten darüber hinaus eine Anhebung der Gewerbesteuer, und zwar von derzeit 390 auf 400 (BfB, VuA) beziehungsweise auf 450 Punkte (Grüne, kombiniert mit Grundsteuerhebesatz von 950 Punkten). Eine Mehrheit fanden diese Vorstöße allerdings nicht, dennoch wagen die antragstellenden Fraktionen am Donnerstag noch einen Versuch.
Aktuelle Infos zum Thema: Grundsteuer B steigt in Bensheim von 617 auf 1000 Punkte
Haushalt 2025: Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung dem abgeänderten Haushaltsplanentwurf zustimmen werden, wenngleich er im HFA noch kein grünes Licht erhalten hat. Diese Entscheidung war - so war es aus den Statements der Fraktionsvorsitzenden vergangene Woche herauszulesen - vielmehr Ausdruck der Unzufriedenheit mit dem bisherigen Bemühen der Verwaltung, weitere Einsparungen vorzunehmen und den politischen Entscheidungsträgern so eine bessere Grundlage an die Hand zu geben. Die Zahlen sehen nun folgendermaßen aus:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 soll im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 114,5 Millionen Euro, mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 140 Millionen Euro - also ein Fehlbetrag von rund -25,5 Millionen Euro - festgesetzt werden, im außerordentlichen Ergebnis kommen noch einmal Erträge in Höhe von rund 3,9 Millionen Euro hinzu, so dass der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt am Ende bei etwa 21,6 Millionen Euro liegt. Für den Finanzhaushalt soll ein Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres 2025 von minus 30 Millionen Euro festgesetzt werden. Der Höchstbetrag an Krediten, die die Stadt 2025 in Anspruch nehmen kann, soll von derzeit 0 auf 20 Millionen Euro festgesetzt werden. Abgestimmt wird zudem über das städtische Haushaltssicherungskonzept sowie das Investitionsprogramm der Jahre 2024 bis 2028.
Parken in Bensheim und weitere Änderungsanträge: Zur Stadtverordnetenversammlung sind diesmal eine Menge Änderungsanträge eingegangen. So wagen die Grünen etwa erneut den Vorstoß, die Parkgebühren der Stadt anzupacken - nicht nur mit Blick auf die Auswirkungen für die Umwelt, sondern vor allem auf die leere Stadtkasse. Das Hauptargument: Wer bei der Kultur einsparen möchte, muss auch über die kostendeckende Erhebung von Parkgebühren sprechen. Das sehen die anderen Fraktionen grundlegend anders - sie befürchten dadurch starke Einbußen für den ortsansässigen Handel und vor allem für die Innenstadt. Die Grünen haben gleich mehrere Änderungsanträge zum Thema eingereicht, unter anderem zur Erhöhung der Parkgebühren in den Parkhäusern (auch für Dauerparker), sowie zur Erhöhung der Kosten für das Bewohnerparken auf jährlich 200 Euro. Die Gebühren für große und schwere Autos, SUVs, soll sogar auf 300 Euro steigen. Wieder eingeführt werden sollte den Grünen zufolge zudem die Erhebung von Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum.
Nach wie vor fordern BfB und VuA einen Teilverkauf der städtischen GGEW-Aktien, falls möglich an den KMB. Dieser Antrag ist wenig erfolgversprechend, hatten die anderen Fraktionen bereits mehrfach in vorigen Sitzungsrunden dargelegt, weshalb ein solcher Verkauf ein Minusgeschäft für die Stadt bedeuten würde (wir haben berichtet). Ein weiterer gemeinsamer Änderungsantrag von BfB und VuA befasst sich mit der Forderung einer Verlängerung des Konsolidierungszeitraumes für den Bensheimer Haushalt. Die Verhandlungen diesbezüglich können allerdings erst dann weitergehen, wenn die Stadt einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegt, wie Bürgermeisterin Christine Klein erklärt hatte. Weitere Änderungsanträge mehrerer Fraktionen stehen unter anderem zum Stellenplan der Stadt Bensheim sowie zur Reduzierung der Personalkosten und pauschalen Einsparungen innerhalb der Verwaltung auf der Tagesordnung.
Gebührenerhöhung zur Unterbringung Geflüchteter: Bereits im vergangenen September wurden die Unterbringungsgebühren für Geflüchtete rückwirkend von 465 Euro auf 590 Euro erhöht. In der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses wurde eine erneute Erhöhung beschlossen, durch die die Gebühr von 590 Euro auf 675 Euro rückwirkend zum 1. April steigen soll. Die Gebühr bezieht sich auf die Kosten pro Person für die Unterbringung in städtischen Einrichtungen. Der Magistrat begründet diese Anpassung mit der Schließung der städtischen Flüchtlingsunterkunft in der Moselstraße 26/28, die aufgrund ihrer Baufälligkeit nicht länger genutzt werden konnte. Eine sichere Unterbringung der Geflüchteten war dort nicht mehr gewährleistet. Ein Gutachten hatte zuvor ergeben, dass eine Renovierung der Immobilie wirtschaftlich nicht mehr tragbar wäre, weshalb die Geflüchteten in andere Unterkünfte verlegt werden mussten. Da es sich bei der Immobilie in der Moselstraße um städtisches Eigentum handelt, wurden dort nur Nebenkosten erhoben, was es ermöglichte, bis zu 80 Geflüchtete kostengünstig unterzubringen. Durch die Schließung dieser Unterkunft und die Verlagerung der Geflüchteten in andere Einrichtungen, wie etwa das Containerdorf hinter der ehemaligen Zeltstadt am Berliner Ring, steigen nun die durchschnittlichen Unterbringungskosten erheblich.
Anpassung bei Erhebung von Verwaltungskosten: Die bisher gültige Satzung der Stadt Bensheim über die Erhebung von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung) von 1998, zuletzt geändert im April 2024, wurde aktualisiert. Die Satzung regelt die Erhebung von Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten in Selbstverwaltungsangelegenheiten. Verwaltungskosten, die aufgrund von Gesetzen und anderer, auch gemeindlicher Rechtsvorschriften, erhoben werden, bleiben von dieser Satzung unberührt. Die Verwaltungskosten sind nach dem Verwaltungsaufwand bemessen, ihr Aufkommen soll in der Regel die Kosten des betreffenden Verwaltungszweiges decken. In die Satzung wurden Porto- und Versandkosten für Auslagen aufgenommen sowie eine Gebühr für Digitalisate ergänzt.
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