Bensheim. Schon im Haupt- und Finanzausschuss hatte die BfB angeregt, die Stadt könne den Verkauf eines Teils ihrer Anteile an der GGEW in Betracht ziehen. Damit könnten, so damals die Argumentation von Franz Apfel, weitere Gelder generiert werden, um das Haushaltsloch zu verkleinern. Der Effekt wäre allerdings nur gering, das zeigen nun auch die Zahlen aus der Verwaltung.
Ziel sollte lauf BfB die Beibehaltung von 50,1 Prozent der Anteile sein. Aktuell hält die Stadt 54,8 Prozent des Energieversorgers. Gebeten hatte die BfB weiter, zu prüfen, ob der KMB die zu Anteile übernehmen, beziehungsweise, welche weiteren Interessenten es noch geben könnte. Auch der Verkauf der Aktien an die Bürger sei für die BfB eine Option. Der HFA hatte dem Vorschlag allerdings eine Absage erteilt.
Die 54,8 Prozent Beteiligungsquote an dem Energieversorger machen einen nominalen Anteil am Grundkapital von rund 3,8 Millionen Euro aus. Damit wird der Betrag, der auf einem Wertpapier aufgedruckt ist bezeichnet. Bei Aktien gibt der Nennwert den Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft an, der auf die einzelne Aktie entfällt. Die Summe der Nennwerte – das Aktienkapital – entspricht dem Grundkapital. Stückaktien an der GGEW hält die Stadt Bensheim 38 046.
Würde nun der Anteil auf die vorgeschlagenen 50,1 Prozent gesenkt, die Stadt also 3277 Stückaktien zu einem Nennwert von 100 Euro pro Aktie verkaufen, könnte eine einmalige Summe von 327 700 Euro erzielt werden – möglicherweise verbunden mit dem Abzug von Steuern.
Bilanzierter Wert der Aktien ist um einiges höher als deren Nennwert
Gemäß der Satzung der GGEW AG müssen Aktien bei Verkaufsabsicht zuerst der Gesellschaft zum Nennwert angeboten werden. Erst, wenn sie verzichtet, ist die Veräußerung an Dritte zulässig. Übersteigt die Verkaufssumme dabei den Nennwert, muss die Differenz an die Gesellschaft abgeführt werden. Damit soll der gewinnorientierte Handel unterbunden werden.
Zum 31. Dezember 2023 betrug die Bilanzsumme der GGEW AG gerundet 269,5 Millionen Euro. Die Anteile der Stadt sind mit einem Buchwert von 33,4 Millionen Euro im Eigenbetrieb Kinderbetreuung bilanziert. Das bedeutet, pro Aktie liegt der bilanzierte Wert bei etwa 878 Euro – ein Verkauf zum Nennwert würde also mit einem gehörigen Verlust einhergehen, mahnt die Verwaltung an. Grundsätzlich wäre es möglich, die Satzung so zu ändern, dass auch ein Verkauf über Nennwert den Aktionären zugute käme.
Beim Verkauf sei darüber hinaus zu bedenken, dass es sich bei der GGEW AG um ein rein kommunales Unternehmen mit entsprechend rein kommunaler Eigentümerstruktur handelt. Das hat unter anderem Einfluss auf die Konditionen bei der Aufnahme von Krediten oder bei der Beantragung von Zuschüssen. „Ein Verkauf könnte daher auch mit finanziellen Nachteilen für die Gesellschaft verbunden sein“, begründet die Verwaltung.
Verluste auch bei jährlicher Divedende
Gegenüber den 327 000 Euro, die die Stadt einmalig aus dem Anteilsverkauf ziehen könnte, stünden als Folge Verluste bei der Dividende: Etwa zwei Millionen Euro hat die Stadt 2024 für das vorangegangene Geschäftsjahr erhalten. Würden die Anteile der Stadt nun auf 50,1 Prozent gesenkt, würde das eine Reduzierung der Dividende um rund 179 400 Euro bedeuten – und das jährlich.
Entsprechend kritisch sah neben der Verwaltung auch der HFA die Überlegungen, der sich generell gegen die Veräußerung der GGEW-Anteile aussprach. Bernhard Stenger (CDU) hatte es folgendermaßen ausgerückt: „Wieso sollte man die Kuh schlachten, die man über Jahre gemolken hat?“ Solche einmaligen Verkäufe bezeichnete er als Strohfeuer, an den eigentlichen Kostenstruktur ändere sich damit für die Stadt nichts.
Der Verkauf von GGEW-Anteilen wäre also der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Mit Spannung ist nun die Dezembersitzung der Stadtverordneten abzuwarten – dann soll die Entscheidung über eine Erhöhung der Grundsteuer B und deren Ausmaß fallen. Von dieser Entscheidung hängt maßgeblich ab, ob Bensheim in den kommenden fünf Jahren in der Lage sein wird, den Haushalt auszugleichen.
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