Walldorf. Die Finanzaufsicht BaFin verdonnert den Walldorfer Softwarekonzern SAP zu einer Geldbuße von 1,75 Millionen Euro. Das Unternehmen habe gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen, teilte die Behörde mit. SAP habe nicht bekannt gegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich gewesen sei.
Jahresfinanzberichte sind zwar grundsätzlich auch im Unternehmensregister verfügbar. Unternehmen müssen laut BaFin aber darüber informieren, wann und wo sie darüber hinaus ihre Finanzberichte veröffentlichen.
Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.
Wenn das Unternehmen Hinweisbekanntmachungen nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die BaFin kann dies jeweils mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt nach eigenen Angaben maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.
SAP verbessert „entsprechende Kontrollschritte“
„Wir bestätigen, dass SAP von der BaFin mit einem Bußgeld in Höhe von 1,75 Millionen Euro belegt wurde“, teilte ein Konzernsprecher mit. „Grund ist, dass wir im Jahr 2023 nicht bekannt gegeben haben, wann der Jahresabschluss der SAP 2022 auf der Homepage zu Verfügung stehen würde. Wir haben entsprechende Kontrollschritte verbessert, um eine Wiederholung in Zukunft zu vermeiden. Der Jahresabschluss 2022 selbst stand fristgerecht zur Verfügung.“
Für SAP, immerhin Europas wertvollster Börsenkonzern, dürfte der Vorfall peinlich sein, zumal der Softwarehersteller eine professionelle Investor-Relations-Abteilung besitzt.
URL dieses Artikels:
https://www.bergstraesser-anzeiger.de/wirtschaft/firmen_artikel,-sap-finanzaufsicht-bafin-verdonnert-sap-zu-millionenstrafe-_arid,2307181.html