Walldorf. Der Streit um die jüngste SAP-Aufsichtsratswahl ist in die zweite Instanz gewandert – bis dort eine Entscheidung fällt, dürfte es wohl noch eine Weile dauern. Aus heutiger Sicht sei mit einem Verhandlungstermin nicht vor Oktober zu rechnen, teilte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg mit.
Im Kern geht es um die Frage, ob bei der SAP-Aufsichtsratswahl im März 2024 alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Das Arbeitsgericht Mannheim hatte Anfang Februar dieses Jahres mehrere Anträge, die Wahl für nichtig oder unwirksam zu erklären, zurückgewiesen (Az. 8 BV 7/24). Für eine erfolgreiche Anfechtung seien wesentliche und schwerwiegende Verstöße gegen das Wahlrecht erforderlich, erklärte Ralf Büschler, Vizepräsident des Arbeitsgerichts, damals. Solche lägen nach Ansicht des Gerichts aber nicht vor. Eingereicht wurden die Anträge von SAP-Beschäftigten, die teilweise Mitglieder des Betriebsrats sind.
Mitte März wurde bekannt, dass gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts eine Beschwerde eingegangen ist. Seither liegt der Fall beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Hinter den Kulissen bringen die Parteien derzeit Argumente für und gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts vor.
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