Fotovoltaik

Solaranlagen für die Heppenheimer Altstadt?

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fran/ü
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Ruhig liegt die Heppenheimer Altstadt da, aber politisch ist derzeit einiges in Bewegung. Geht es nach der Großen Koalition im Stadtparlament, sollen künftig auch die Bewohner des denkmalgeschützten Stadtkerns Solaranlagen an ihren Häusern anbringen dürfen. © Simon Rauh

Heppenheim. Die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am 20. September 2022 war selbst für regelmäßige Beobachter der Heppenheimer Kommunalpolitik außergewöhnlich: Zum ersten Mal seit Bestehen der Großen Koalition im Stadtparlament – also seit der Kommunalwahl 2016 – geriet die Koalitionsmehrheit ernsthaft in Gefahr. Und zwar nicht bei einer richtungweisenden Entscheidung über die Kommunalfinanzen oder ein Bauvorhaben, sondern bei der Debatte über eine städtische Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken – wohlgemerkt: auf Antrag der Koalition.

Grundsätzlich gehe es CDU und SPD darum, den Ausbau der erneuerbaren Energien auch im privaten Sektor, allen voran bei Mietern zu fördern, hatte Sabine Velthaus (SPD) im Namen beider Fraktionen mitgeteilt. Bis zu 100 Stecker-Solarmodule mit einer Leistung von bis zu 600 Watt sollten deshalb in den nächsten zwei Jahren mit maximal 100 Euro gefördert werden, erklärte sie damals den Antrag. In der Summe wären dies maximal 20 000 Euro in den nächsten beiden Jahren gewesen.

Von einer gewünschten Zielgruppe war im Antrag allerdings keine Rede, ebenso wenig davon, wie viele Förderanträge überhaupt pro Haushalt gestellt werden könnten. Darüber hinaus gingen die Koalitionäre nicht auf die Gefahr einer Doppelförderung ein, die aufgrund einer nahezu gleichlautenden Kreis-Initiative durchaus im Bereich des Möglichen gewesen wäre.

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Heftige Kritik gab es deshalb aus den Reihen der Opposition – aber auch vom früheren Fraktionsvorsitzenden der CDU, Jürgen Semmler. Auch er hätte sich „mehr Kreativität, Innovation und Mut gewünscht“, sagte er. Den eigenen Antrag bezeichnete er als „unausgewogen“. Und weiter sagte er: „Ich habe mich gewundert, dass gerade die SPD den sozialen Aspekt kaum berücksichtigt hat.“ Ihm schwebte stattdessen eine deutlich größere Investitionssumme vor, überhaupt sollte „größer gedacht“ werden, so Semmler. So plädierte er beispielsweise dafür, die städtischen Satzungen ins Blickfeld zu nehmen. Hintergrund: Fotovoltaik in der Altstadt ist nach wie vor ausgeschlossen. Als Konsequenz der öffentlich geäußerten Kritik an den eigenen Reihen ließ die Koalition den Antrag zurückstellen.

Nun ist er jedoch zurück auf der politischen Agenda – in geänderter Fassung und unter dem Namen „Förderung erneuerbarer Energie“. Semmlers Kritik scheinen sich die Koalitionäre dabei besonders zu Herzen genommen zu haben, aber auch die früheren Stellungnahmen der Opposition fanden mitunter Gehör.

Ab dem 1. Januar 2023 sollen nun neben der Neuanschaffung von Balkonkraftwerken auch PV-Fassadenelemente sowie Solarthermie-Module gefördert werden. Der Förderzeitraum bleibt zwar weiterhin auf zwei Jahre begrenzt, dafür wurde jedoch die Anzahl der zu fördernden Anlagen pro Förderjahr auf bis zu 200 verdoppelt. Die Fördersumme soll jetzt „bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten und maximal 150 Euro pro Anlage“ betragen. Ein Verwendungsnachweis ist gemäß dem neuen GroKo-Antrag Voraussetzung für eine Förderung, eine Doppelförderung wird kategorisch ausgeschlossen.

Und damit nicht genug: Die Verwaltung wird auch aufgefordert, bei eigenen Immobilien zu prüfen, „inwieweit sie PV-Anlagen und/oder Solarthermie-Anlagen an geeigneten Dächern entgegen der bisherigen Investitionsplanung vorziehen kann“. Überdies fordert die Koalition nun auch explizit die Überarbeitung der Altstadtsatzung „hinsichtlich des Ausschlusses von Solarthermie und PV-Anlagen“.

Dies sei erforderlich, weil der Ausschluss von Solarthermie und PV-Anlagen den aktuellen landesrechtlichen Bestimmungen entgegenstehe, begründen die beiden Fraktionsvorsitzenden Hermann Peter Arnold (CDU) und Andrea Pfeilsticker (SPD) ihre neue Sichtweise. In der Tat wurde im Oktober von der hessischen Landesregierung eine neue Richtlinie für Denkmalbehörden erlassen, wonach Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind. Begrüßt wird diese Änderung auch von Landrat Christian Engelhardt und Bürgermeister Rainer Burelbach (beide CDU). Beide Verwaltungschefs berichteten zudem unlängst von einer deutlichen Zunahme der Anfragen auf Errichtung von Solaranlagen, überwiegend Fotovoltaikanlagen, „insbesondere seit Beginn der Energiekrise“.

Burelbach sah überdies „eine Notwendigkeit für die Altstadt, über alternative Energien nachzudenken.“ Man sei deshalb grundsätzlich offen für das Thema. Zugleich schränkte er ein: „Wir wollen natürlich den Marktplatz nicht mit Anlagen zupflastern.“ Zumindest hierfür dürfte es auch in den politischen Gremien reichlich Unterstützung geben.

Erstmals über den neuen GroKo-Antrag abgestimmt wird am Dienstagabend (15. November) abermals im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss. fran/ü

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