Heppenheim. Der befürwortete Gigabit-Ausbau in den Stadtteilen, die beiden abgelehnten Anträge zum Hundeschwimmen im Freibad und zur Errichtung von Hundebadestellen an Bachläufen im Stadtgebiet, die Sanierung des Starkenburgweges sowie der Widerspruch des Magistrats gegen die beschlossene Steuerbefreiung für Tierheimhunde standen zweifellos im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Darüber hinaus informierte insbesondere Bürgermeister Rainer Burelbach (CDU) im Rahmen seines Magistratsberichts über einige weitere richtungweisende Entscheidungen und Entwicklungen der vergangenen Wochen.
Der Haushaltsentwurf des Magistrats für die Jahre 2022 und 2023 wurde von den Stadtverordneten bereits Ende 2021 mit großer Mehrheit angenommen. Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens?
Wie Bürgermeister Burelbach mitteilte, ging die Genehmigung des Kreises als zuständiger Aufsichtsbehörde bereits am Donnerstag der vergangenen Woche vorab per Mail im Rathaus ein. Ebenfalls ohne Beanstandungen genehmigt wurde demnach der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke. Am Samstag, 19. Februar, folgte schon die Veröffentlichung der Genehmigung in Form einer amtlichen Bekanntmachung. Der genehmigte Haushaltsplan mitsamt seinen Anlagen liegt nun seit Montag, 21. Februar, gemäß den Vorgaben aus der Hessischen Gemeindeordnung zur Einsichtnahme bis einschließlich Dienstag, 1. März, beim Fachbereich Finanzen im Stadthaus an der Friedrichstraße 21 (1. Obergeschoss) während der Dienststunden für alle Bürgerinnen und Bürger öffentlich aus.
Was bedeutet dies für die Stadtverwaltung?
Die Stadt hat nun Planungssicherheit. Die beantragten Mittel für Investitionen in Höhe von mehr als 19 Millionen Euro in den beiden Haushaltsjahren stehen fortan zur Verfügung.
Die Bauarbeiten für einen neuen Radweg zwischen Heppenheim und Lampertheim-Hüttenfeld laufen auf Hochtouren. Noch offen war hierbei jedoch der Abschnitt zwischen den beiden Kreiseln am Erbachwiesenweg und der Gießener Straße. Gibt es hierzu Neuigkeiten?
„Nach dem jetzigen Verfahren ist dort noch kein Radweg vorgesehen“, sagte Bürgermeister Burelbach im Stadtparlament. Er fügte aber hinzu: „Hessen Mobil hat jedoch einen Planungsauftrag und uns nun auch mitgeteilt, dass Planungen für diesen Teilbereich ebenfalls in Angriff genommen werden. Es wird also noch einmal nachgebaut.“
Es gab zuletzt vermehrt Nachfragen zur Überschneidung mehrerer Kulturveranstaltungen in den Sommermonaten. Wie ist die rechtliche Situation?
Mit einem medienwirksamen „Soundcheck“ haben die Macher des Starkenburg-Festivals am vorvergangenen Wochenende eine mögliche Beeinträchtigung der Festspiele durch parallel stattfindende Freiluft-Veranstaltungen simuliert. Erste Ergebnisse lassen darauf schließen, dass mehrere Events an einem Tag hinsichtlich der Lautstärke durchaus möglich sind. Rein rechtlich stehe dem ebenfalls kaum etwas im Wege, stellte Bürgermeister Burelbach in der Stadtverordnetenversammlung klar.
In der Vergangenheit hatten die Festspiele stets Vorrang, Parallelveranstaltungen waren eigentlich nicht möglich. Am Donnerstag zitierte Burelbach nun aber wie folgt aus dem Vertrag mit den neuen Festspielbetreibern: „Bei Veranstaltungen der Kreisstadt Heppenheim während der Spielsaison ist hinreichend Rücksicht auf die Veranstaltungen des Freilichttheaters zu nehmen. Die anderen Veranstaltungen sind so durchzuführen, dass die Veranstaltungen des Freilichttheaters ohne Beeinträchtigungen durchgeführt werden können.“ Mit der gebotenen Rücksicht aufeinander können Starkenburg- und Maiberg-Festival also auch zeitgleich mit den Festspielen stattfinden.
Wie bereitet sich die Kreisstadt auf die Volkszählung „Zensus 2022“ ab dem 15. Mai vor?
Ab dem 15. Mai befragen eigens ausgebildete Interviewer über einen Zeitraum von „maximal zwölf Wochen“ (Burelbach) die Bevölkerung zu verschiedenen gesellschaftlichen Themen. In Heppenheim und allen übrigen Kommunen des Kreises Bergstraße obliegt die Organisation der Kreisverwaltung.
Ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer – insgesamt werden an der Bergstraße 400 benötigt – werden laut Burelbach allerdings noch händeringend gesucht. Diese können sich, abgesehen von einigen wenigen Regelungen, ihre Zeit frei einteilen. Sie erhalten laut Mitteilung des Kreises eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die sich nach der Zahl der befragten Haushalte richtet und bis zu 1350 Euro betragen kann. fran/ü
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