Bergstraße. Wer an der Bergstraße auf dem heimischen Balkon oder der Terrasse eigenen Strom erzeugen will, bekommt dabei finanzielle Unterstützung vom Kreis: Die Verwaltung hat ein eigenes Förderprogramm für sogenannte Mini-PV-Anlagen aufgelegt.
Für die Installation von Anlagen mit bis zu 600 Watt Leistung gibt es einen Zuschuss von 150 Euro. „Das mag im ersten Moment nach recht wenig klingen, entspricht bei Anschaffungskosten von etwa 500 bis 1000 Euro jedoch etwa 15 bis 30 Prozent“, betont Landrat Christian Engelhardt in einer Pressemitteilung, Der Kreis wolle damit auch Mietern die Chance auf eine eigene kleine PV-Anlage ermöglichen.
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Der Fördertopf des Kreises für dieses Programm umfasst für 2022 insgesamt 50 000 Euro. Anträge sollen bis zum 31. Dezember gestellt werden, solange die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind. Wer die Gelder in Anspruch nehmen möchte, muss aber ein paar Eckpunkte beachten: Der Kreis fördert nur Anlagen, die im Kreis Bergstraße eingerichtet werden und die noch nicht bestellt oder installiert sind. Eine rückwirkende Förderung bereits installierter oder beauftragter Anlagen ist ausgeschlossen. Wer auf eine Förderung des Kreises hofft, darf die Anlagen daher erst bestellen, wenn ihnen der Förderbescheid des Kreises vorliegt.
Die Anlagen können mit einem einfachen Stecker ins eigene Stromnetz eingebunden werden. Sollte einmal mehr Strom produziert werden als verbraucht wird, erhalten die Betreiber dieser Anlagen keine Einspeisevergütung von den Energieversorgern. Die Anlagen sind im Marktstammdatenregister und bei den Energieversorgern zu registrieren.
Die Förderung kann jeder Haushalt mit eigenem Zähler nur einmal in Anspruch nehmen. Mieter, die die Förderung beantragen möchten, müssen mit dem Förderantrag eine Erlaubnis oder Genehmigung des Vermieters einreichen (Originalvollmacht). Eine doppelte Förderung durch Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht erlaubt. Bei Gebäuden mit Denkmalschutz ist eine besondere Prüfung auf Zulässigkeit erforderlich.
Als technische Voraussetzung muss die Anlage den gesetzlichen und normativen Bedingungen der Bundesnetzagentur entsprechen. Zudem muss ein neuer Messzähler mit Rücklaufsperre in der Immobilie installiert sein. Sollte dies nicht der Fall sein, kämen auf die Antragssteller weitere Kosten zu, die nicht gefördert werden. Gewerblich genutzte Gebäude sind von der Kreisförderung ausgeschlossen.
Thema bei Kreistagssitzung
Das Thema ist nicht ganz neu: Im Frühjahr hatten die Kreistagsfraktionen von Freien Wählern und SPD unabhängig voneinander Anträge zur Förderung von Balkon-Kraftwerken gestellt. Die beiden Anträge wurden damals an den Fachausschuss für Regionalpolitik, Infrastruktur und Nachhaltigkeit weitergegeben. Zwischenzeitlich war die Kreisverwaltung dann selbst tätig geworden und hatte das Förderprogramm auf den Weg gebracht. Im Kreistag wurde das Thema am Montag nochmals aufgerufen – um es abzuschließen. Die Antragsteller zeigten sich zufrieden – zumal das Programm die ursprünglichen Ansinnen in einigen Punkten übertrifft, wie Philipp Ofenloch (SPD) betonte. Auch die Vorgaben aus dem Klimaschutzprogramm würden noch übertrumpft.
Die Freien Wähler hatten vor der Sitzung bereits in einer Pressemitteilung das Förderprogramm kommentiert. Man sei skeptisch gewesen, dass der Antrag im Ausschuss wie so oft „beerdigt“ wird: „Umso größer war dann die Freude als wir erfuhren, dass der Kreisausschuss die Wichtigkeit des Antragsinhaltes erkannt und bereits umgesetzt hat.“ Die Umsetzung des Antrages sei zwar unüblich, denn der Kreistag als höchstes Entscheidungsgremium sei durch die Aktivitäten des Kreisausschusses umgangen worden. Viel wichtiger sei jedoch, „dass der Antrag, gemessen an anderen Verwaltungsprozessen, fast in Schallgeschwindigkeit umgesetzt wurde und ein Beitrag zur Einsparung von CO2 geleistet wird“. kbw/red
Info: Weitere Informationen sowie den Förderantrag gibt es unter: https://bit.ly/3qujGi3
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