Bergstraße. „Unsere Dörfer als attraktiver Lebensraum für alle Generationen sollen gestärkt werden“, betont Landrat Engelhardt. Um ländlichen Gemeinden dabei zu helfen, eine zukunftsfähige Dorfstruktur aufzubauen, unterstützt das Förderprogramm „Dorfentwicklung“ des Landes Hessen bereits seit über 40 Jahren die Kommunen.
Im Gebiet des Kreises Bergstraße können alle Kommunen östlich der Bundesstraße 3 einen Antrag zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm stellen und sich für 2023 bewerben. Mit dem Förderprogramm haben besonders kleine Kommunen im ländlichen Raum die Chance, zusätzliche Steuergelder vom Land zu bekommen. Diese ermöglichen es, den besonderen Charakter der Orte zu bewahren und sie gleichzeitig an moderne Anforderungen anzupassen.
„Das Bewerbungsverfahren für die neue EU-Förderperiode ab 2023 wurde vereinfacht. Die Mindestanforderungen an das kommunale Entwicklungskonzept als Fördergrundlage wurden deutlich reduziert und lösen das bisherige IKEK (integriertes kommunales Entwicklungskonzept) ab“, heißt es in einer Mitteilung aus dem Landratsamt.
Das neue Konzept wird im Vorfeld des Dorfentwicklungsprozesses erstellt und als Teil der Bewerbung eingereicht. Mit der Anerkennung erfolgt der direkte Start in die Förderphase. Mit der Erstellung des kommunalen Entwicklungskonzeptes können die Kommunen ein Fachbüro beauftragen und erhalten dafür eine Förderung im Rahmen der Dorfmoderation. Anträge hierfür können ab sofort im Landratsamt beim Fachbereich Dorf- und Regionalentwicklung gestellt werden. Abgabefrist für die Bewerbungen ist der 1. April 2023. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für September 2023 geplant.
„Im Jahr 2023 können im Landkreis Bergstraße sogar zwei neue Förderschwerpunkte anerkannt werden“, so Landrat Engelhardt. Die Anzahl der möglichen Neuaufnahmen in das Förderprogramm richtet sich jährlich nach der gewünschten Anzahl von Förderschwerpunkten und den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. In den nächsten Jahren stehen für Hessen jährlich durchschnittlich rund 32 Millionen Euro an Steuergeldern von EU, Bund und Land zur Verfügung.
Aktuell fördert das Land Hessen im Rahmen der Dorfentwicklung 99 Kommunen mit insgesamt 843 Ortsteilen. In der aktuellen, verlängerten, EU-Förderperiode (2014 bis 2022) wurden mit insgesamt 255 Millionen Euro 2200 kommunale und fast 6700 private Vorhaben gefördert.
„Die Dorfentwicklung bietet sowohl den Kommunen als auch Privatleuten die Möglichkeit, für Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie für Sanierung, Umnutzung und Neubauten von Gebäuden in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten. Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben, wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte. Darüber hinaus ist auch eine Unterstützung von städtebaulich verträglichem Abriss von Gebäuden möglich“, teilt das Landratsamt mit.
Der Landrat hat die Städte und Gemeinde in einem Anschreiben über den Start der Bewerbungsphase des Dorfentwicklungsprogramms informiert.
Interessierte Städte und Gemeinden können sich an den Fachbereich Dorf- und Regionalentwicklung des Kreises Bergstraße wenden. red
Info: Kontakt: Landratsamt, Dorf- und Regionalentwicklung, Ernst Seeger, Telefon 06252 / 155029
URL dieses Artikels:
https://www.bergstraesser-anzeiger.de/region-bergstrasse_artikel,-bergstrasse-fuer-die-dorfentwicklung-foerderung-aus-steuergeldern-beantragen-_arid,2014264.html