Natur

Förderung für Rinderhalter zum Schutz vor Wolfsangriffen

Landwirte in Odenwälder Kommunen können entsprechende Anträge stellen.

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red
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Eine ausgewachsener weiblicher Wolf. © Christian Charisius/dpa

Bergstraße. In Mossautal im Odenwaldkreis kam es am 31. Mai mit „hinreichender Sicherheit“ zu einem Wolfsübergriff auf ein Rinderkalb. Dies hat das „Wolfszentrum Hessen“ beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie kürzlich bestätigt. Aus diesem Anlass weist die Abteilung „Ländlicher Raum“ der Bergsträßer Kreisverwaltung erneut auf den hessischen Weidetierschutz sowie die finanziellen Fördermöglichkeiten hin.

Am 1. April ist ganz Hessen zum Wolfspräventionsgebiet erklärt worden. Antragsberechtigte Nutztierhalter von Schafen, Ziegen und Damwild haben damit unter anderem die Möglichkeit, finanzielle Förderung für einen erweiterten Herdenschutz und intensivere Präventionsmaßnahmen vor Wolfsrissen zu erhalten.

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Aufgrund des Wolfsübergriffs in Mossautal dürfen nun auch Rinder haltende Personen beziehungsweise Betriebe mit steuerlichem Sitz im Kreis Bergstraße in folgenden Kommunen Anträge stellen: Abtsteinach, Birkenau, Fürth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Heppenheim, Hirschhorn, Lindenfels, Mörlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach.

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Der erweiterte Herdenschutz bedeutet, dass Investitionen für Erwerb, Installation und Unterhaltung wolfsabweisender, über den Grundschutz hinausgehender Schutzzäune und technischer Einrichtungen, die Nachrüstung vorhandener Zäune, Ausrüstungsgegenstände wie Stromgeräte, die Errichtung von Untergrabschutz sowie die Anschaffung von Herdenschutzhunden in Höhe von 80 Prozent und maximal 30 000 Euro pro Jahr gefördert werden können.

Die Abwicklung der Förderung übernehmen die Landwirtschaftsämter der Landkreise. Bei der Kreisverwaltung Bergstraße ist dies der Fachbereich „Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst“ bei der Abteilung „Ländlicher Raum“ (E-Mail: Landwirtschaft-landschaftspflege-forst@kreis-bergstrasse.de). red

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