Bergstraße. Flüchtlinge an der Bergstraße müssen künftig mehr für ihre Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften des Kreises zahlen. Der Kreistag hat am Montag in Mörlenbach einer Änderung der betreffenden Gebührensatzung zugestimmt. Demnach werden den Geflüchteten nun 420,55 Euro pro Monat berechnet, oder 13,83 Euro pro Tag. Das ist eine Steigerung: Bisher schuldeten Flüchtlinge 328,23 Euro pro Monat, bei anteiligen Monaten kalendertäglich 10,79 Euro.
Als Grund für die Erhöhung wurden in der Beschlussvorlage, über die der Kreistag abzustimmen hatte, die wieder gestiegenen Zahlen geflüchteter Menschen genannt, die eine Erweiterung der Kapazitäten nötig machten – als Folge des Ukraine-Krieges stellten sich die Behörden auf die Unterbringung zahlreicher Vertriebener aus dem Kriegsgebiet ein. Auch die „aktuell enormen Preissteigerungen im Energiesektor im Rahmen des Betriebes der Gemeinschaftsunterkünfte“ werden als Grund für die Erhöhung genannt.
Landes-Geld „deckt Kosten nicht“
Seit Ende 2017 dürfen die Landkreise selbst kostendeckende Gebühren für die Unterbringung erheben, was der Kreis Bergstraße ab dem 16. April 2018 auch tat. Die weiterbestehende Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung des Landes Hessen, nach der die Gebühren bis zu diesem Zeitpunkt abgerechnet wurden, habe „bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten der Unterbringung“ gedeckt, hieß es im aktuellen Beschlussvorschlag.
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Im März 2019 beschloss der Kreistag eine Änderung der Gebührensatzung. Danach zahlten Personen mit eigenem Einkommen, das über den Anspruch auf laufende Leistungen hinausgeht, für eine Übergangszeit von bis zu zwei Jahren wieder so viel wie vor 2018. Es gab dennoch massive Kritik von Flüchtlingsinitiativen, die Rede war von einer „höchst ungerechten Dimension“ der Gebühren – zumal es bei den Beträgen auch um die Unterbringung in Mehrbettzimmern gehe.
Die Finanzierung der Unterbringung von Flüchtlingen hat Landrat Christian Engelhardt (CDU) in der jüngsten Kreistagssitzung noch an anderer Stelle thematisiert. Die Pauschalen, die das Land den Kreisen zahlt, refinanzierten nicht die Kosten für die Schaffung der Unterkünfte, sagte er. Es seien Gespräche mit dem Land Hessen über eine gerechtere Verteilung der Kosten nötig.
Entschädigungssatzung geändert
Im Kreistag wurde auch beschlossen, die Satzung zur Entschädigung für Personen zu ändern, die sich ehrenamtlich für den Kreis Bergstraße engagieren. Ergänzt wurde ein Passus, nach dem besonders für die Bewältigung von Krisen berufene Helfer eine Entschädigung von fünf Euro pro Stunde erhalten – entstehende Fahrtkosten oder Verdienstausfall wären damit abgegolten.
Bisher galt diese Regelung nur für Personen, die sich im Zuge der Corona-Pandemie engagiert haben, nun wurde sie auf alle Helfer in Krisensituationen ausgeweitet. kbw
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