Hessen

Durchsuchungen im Rotlichtmilieu auch an der Bergstraße

Die Durchsuchungsmaßnahmen fanden unter anderem in Biblis und Bürstadt statt. Das Verfahren richtet sich gegen vier Beschuldigte. Das ist bisher bekannt.

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pol/red
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Die drei festgenommenen Beschuldigten werden heute und morgen dem Haftrichter am Amtsgericht Darmstadt vorgeführt, der über die Invollzugsetzung der Haftbefehle entscheiden wird. © picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich

Hessen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Frankfurt/Main und die Steuerfahndung des Finanzamts Darmstadt haben am gestrigen Donnerstag, 17. Oktober, in einem umfangreichen Ermittlungskomplex Wohn- und Geschäftsräume sowie einen Bordellbetrieb in Ginsheim-Gustavsburg durchsucht und drei Tatverdächtige festgenommen.

Die Durchsuchungsmaßnahmen fanden unter anderem in Biblis und Bürstadt statt, wobei die Bergsträßer Kommunen laut Generalstaatsanwaltschaft in dem Fall eher eine nebengeordnete Rolle spielen. Hier habe man in Wohnungen nach Unterlagen und Beweismaterial gesucht, erläuterte die Pressestelle auf Nachfrage dieser Zeitung.

Weitere Durchsuchungen gab es in Ginsheim-Gustavsburg, Wiesbaden, Hochheim und Bischofsheim. Die Festnahmen, die aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Darmstadt erfolgten, wurden in Mainz-Kostheim, Ginsheim-Gustavsburg und Ludwigshafen vollzogen.

Das Verfahren, das wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, der Steuerhinterziehung und der versuchten Strafvereitelung geführt wird, richtet sich gegen vier Beschuldigte.

Bei den drei festgenommenen Beschuldigten handelt es sich laut Pressemitteilung um zwei chinesische Staatsangehörige im Alter von 51 bzw. 44 Jahren und einen deutschen Staatsangehörigen im Alter von 69 Jahren. Sie sind dringend verdächtig, zwischen Januar und Juni 2024 zwölf Frauen aus der Volksrepublik China als Prostituierte beschäftigt und beherbergt zu haben, obwohl diese nicht über Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in der Bundesrepublik verfügten.

Die 51-jährige Beschuldigte soll den Bordellbetrieb geführt haben. Zu ihren Aufgaben sollen die Anmietung der Tagesterminwohnungen, die Festlegung von Preisstrukturen, die Überwachung der erwirtschafteten Gesamtumsätze, die Preisverhandlungen und Preisabsprachen mit Freiern, die Koordination der Haus- und Hotelbesuche sowie die Schaltung von Inseraten gehört haben.

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Die 44-jährige Beschuldigte soll die 59 Jahre alte Beschuldigte bei der Geschäftsführung zeitweise vertreten haben und darüber hinaus als Telefonistin für die Entgegennahme von Anrufen der Freier zuständig gewesen sein.

Auch ein Mitarbeiter einer Ordnungsbehörde beschuldigt

Dem 69-jährigen Beschuldigten wird zur Last gelegt, die Prostituierten zu Hotel- und Hausbesuchen gefahren, sie mit Einkäufen versorgt und Anzeigen auf Erotikplattformen geschaltet zu haben. Ihm wird darüber hinaus vorgeworfen, mit dem vierten Beschuldigten, einem 62-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der Mitarbeiter einer Ordnungsbehörde in Hessen ist, in Kontakt getreten zu sein, um über anstehende Kontrollen der Tagesterminwohnungen vorab informiert zu werden. Im Frühjahr 2024 soll er dadurch mehrfach telefonisch über tatsächliche oder vermeintliche Kontrollen des Ordnungsamts, der Polizei und des Zolls in Kenntnis gesetzt worden sein, um die sich unerlaubt aufhaltenden Prostituierten rechtzeitig verbergen zu können.

Der 51-jährigen Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, in ihrem Bordellbetrieb seit 2019 Sozialabgaben und Steuern hinterzogen zu haben.

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