Karlsruhe. 37 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der Schülerin Jutta Hoffmann aus Lindenfels verurteilten Richter am Landgericht in Darmstadt den Mörder der Jugendlichen im Dezember 2023 zu einer lebenslangen Haftstrafe. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil bestätigt.
Was war passiert? Am 29. Juni 1986 verschwand die 15-jährige Jutta Hoffmann auf einem Waldweg in ihrem Heimatort Lindenfels. Anderthalb Jahre später fand man dort ihre skelettierte Leiche. Die Kammer sei überzeugt davon, dass der heute 63-Jährige Jutta Hoffmann am Nachmittag des 29. Juni 1986 zunächst tiefer in den Wald hinein zerrte, die 15-Jährige mit ihrem eigenen Gürtel strangulierte, sie dann vergewaltigte und schließlich mit einem Messer tötete, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung im Dezember. „Es besteht nicht der Hauch eines Zweifels daran, dass sich dies so zugetragen hat.“
Doch die Verteidiger des Mannes legten Revision gegen das Urteil ein, sie hatten gemäß dem strafprozessualen Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert.
Kommt Peter F. nun im nächsten Schritt in Haft oder bleibt er in der Psychiatrie?
Bis zur Rechtskraft des Urteils sollte Peter F. zunächst in einem Psychiatrischen Krankenhaus in Norddeutschland bleiben. Dort lebte er bis zu seiner Festnahme. Da das Urteil nun rechtskräftig ist, müssen die Strafvollstreckungsbehörden in Norddeutschland jetzt entscheiden, wie es für ihn weitergeht, da es im Jahr 2012 eine Entscheidung des Landgerichts Kiel gab, das eine Unterbringung in der Klinik vorsah. Grundlage dafür war ein psychiatrisches Gutachten, das stark von den Ausführungen des Sachverständigen im Fall Jutta Hoffmann abwich, der Peter F. für voll schuldfähig hielt. Und so müssen die Behörden im nächsten Schritt entscheiden, ob die Unterbringung aufgehoben wird.
Der spektakuläre Kriminalfall löste ein großes Medienecho aus: Nach über drei Jahrzehnten untersuchten Ermittler des Landeskriminalamts alte Beweismittel auf DNA-Spuren – und landeten einen Treffer, der sie zu Peter F. führte.
Peter F. - ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter
Der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter befand sich damals – im Jahr 2020 – im Maßregelvollzug in dem psychiatrischen Krankenhaus in Norddeutschland. Der Grund dafür: Peter F. hatte über eine Annonce im Internet eine Babysitterin für sein zweijähriges Kind gesucht, das es nicht gab. Eine Studentin meldete sich, verabredete sich mit ihm, F. schlug ein Kennenlerntreffen mit dem Kind vor, und bei diesem Treffen versuchte er, die Frau zu vergewaltigen, die sich massiv wehrte und fliehen konnte. Bereits zuvor verbüßte F. Haftstrafen wegen anderer Vergewaltigungsfälle.
Die Verteidigung im Fall Jutta Hoffmann hatte Revision eingelegt.
Eine Frau solle er mit einer Gaspistole, eine andere mit einem Messer bedroht, sie stranguliert und an der Heizung festgebunden haben. Sein erstes bekanntes Opfer entging Anfang der 80er-Jahre nur knapp einer Vergewaltigung, später soll Peter F. ihr Drohbriefe geschrieben haben, in denen er seine Gewaltfantasien ausführte.
Eine DNA-Spur und ein lancierter Hinweis in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“
Weil die LKA-Mitarbeiter wussten, dass die DNA-Spur allein nicht beweiskräftig genug war, entschieden sie sich dazu, einen verdeckten Ermittler im Umfeld des 63-Jährigen einzuschleusen, der am 22. März 2023 gemeinsam mit F. die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“ schaute – und beobachtete, wie Peter F. nervös wurde, seine Hände knetete, erstarrte – während die Fernsehsendung um den Cold Case Jutta Hoffmann kreiste.
Ermittlerin Tanja Becker war im Studio zu Gast, sprach über Spuren, die nach Norddeutschland führten, und lancierte einen Hinweis: „Es gibt eine Mitteilung darüber, dass der Name Peter eine Rolle spielen könnte“. Im Netz soll Peter F. nach Hinweisen gesucht haben. Und zurück in der Psychiatrie, habe die Ausstrahlung ihn weiter beschäftigt, stellte die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag während des Prozesses heraus. Einem Pfleger gegenüber sprach F. über Details, die sich auf keiner Internetseite fanden, die der Angeklagte – so die Auswertungen der Ermittler – über sein Smartphone besuchte. So soll er etwa ein Messer als Tatwaffe benannt haben.
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