Prozess

Bergsträßer hat Pornographische Fotos an Sozialarbeiterin geschickt

Flüchtling aus Afghanistan musste sich vor dem Bensheimer Amtsgericht verantworten und kam gerade noch mit einer Bewährungsstrafe davon

Von 
Konrad Bülow
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Justitia © dpa

Bergstraße. Weil er einer Sozialarbeiterin ungefragt Fotos eines erigierten Glieds per Handy zuschickte, hat das Amtsgericht Bensheim einen Mann mit Wohnsitz an der Bergstraße zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem soll der Täter 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten.

Der Angeklagte leugnete die Tat bis zuletzt – und brachte damit Richterin Katja Beyerlein zur Weißglut. Denn die Fakten sprachen eindeutig gegen den Mann. Zwischen dem 23. und dem 25. Juni vergangenen Jahres soll er vier Mal Penisbilder an die Sozialarbeiterin geschickt haben. Sie betreute die Heppenheimer Flüchtlingsunterkunft, in der der Mann damals wohnte.

Auf Nachfrage gab der Angeklagte an, es handele sich um seinen Penis, der auf den Fotos zu sehen war, er selbst habe die Bilder angefertigt. Er habe sie für sich selbst gewollt, ließ er durch einen Dolmetscher ausrichten. Allerdings sei ihm zwischenzeitlich sein Handy gestohlen worden, die Fotos habe offenbar jemand anderes verschickt.

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Die Beweisaufnahme entzog dieser Schutzbehauptung aber schnell das Fundament. Die Geschädigte hatte auf ihrem Smartphone noch die entscheidenden Nachrichten. Zwischen den Penisbildern fanden sich dort immer wieder Sprachnachrichten des Angeklagten – ebenso wie die Fotos mit der Nummer des Handys, das er seiner Behauptung zufolge zu jener Zeit vermisste. In den Sprachnachrichten bat er die Sozialarbeiterin um Geld, unter anderem, weil er eine Prostituierte aufsuchen wolle. Bevor die Richterin angeordnet hatte, die Tonaufnahmen abzuspielen, hatte er dies nur zum Teil eingeräumt: Er habe zwar in jenen Tagen die Sprachnachrichten aufgenommen und darin um Geld gebeten, dabei aber nicht von einem Bordellbesuch gesprochen. Die von den Aufnahmen nachgewiesene Falschaussage erzürnte Beyerlein noch weiter. Zuvor hatte der Mann bereits Unwahrheiten über seine berufliche Situation gesagt.

Zu seinem Nachteil wirkte sich eine Vorstrafe aus: 2018 war der Mann wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung verurteilt worden. In der jüngeren Vergangenheit soll er auch andere Frauen verbal belästigt haben.

Er selbst sprach von schwierigen emotionalen Zuständen, in denen er sich unter anderem zu jener Zeit befunden habe, als er seinen Penis fotografierte. In den sieben Jahren, seit er aus Afghanistan nach Deutschland kam, sei er nicht einmal eine Stunde lang glücklich gewesen. Seinen Vater habe er vor einiger Zeit verloren. Wie in der Hauptverhandlung deutlich wurde, lebt er von seiner Frau und seinen Kindern getrennt. Gegen den Willen seiner Ehefrau soll er sie bis vor einigen Monaten noch häufig aufgesucht haben.

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Die Staatsanwaltschaft erkannte keinerlei mildernde Umstände, der Angeklagte sei zudem uneinsichtig. Eine günstige Sozialprognose gebe es aufgrund der familiären Verhältnisse ebenfalls nicht. Erschwerend komme hinzu, dass die Tat trotz einer noch andauernden Führungsaufsicht begangen wurde.

Richterin Beyerlein folgte dem nur in Teilen. Zweifellos habe er die Tat begangen und sie lasse jeglichen Respekt vermissen. Auch sehe sie wegen der Vorstrafe keine Möglichkeit für eine Geldstrafe. Da es aber um ihn nach Angaben seiner Bewährungshelferin in den vergangenen Monaten ruhiger geworden sei und er auch seine Frau nicht mehr behelligt hatte, setzte sie die Strafe noch einmal zur Bewährung aus – auf vier Jahre. Beim kleinsten Rückfall werde die Bewährung aber umgehend aufgehoben.

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