Bergstraße. Läuft der morgige bundesweite Warntag so wie geplant, wird es ab 11 Uhr laut im Kreis Bergstraße. Sirenen sollen heulen und Mobiltelefone klingeln oder vibrieren.
Mit der bundesweiten Aktion soll getestet werden, ob die zur Verfügung stehenden Warnmittel im Ernstfall funktionieren. Probealarmierungen über Radio und Fernsehen, über Internetplattformen sowie über Warn-Apps wird es geben, so der Plan. Bund, Länder, Kreise, Städte und Gemeinden sind eingebunden.
Es handelt sich nach 2020 um den zweiten bundesweiten Warntag. Vor zwei Jahren lief die Aktion jedoch nicht ganz rund, viele Sirenen blieben still. Das soll dieses Mal besser werden. Erstmals testet zudem das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) das sogenannte Cell Broadcast. Dabei handelt es sich um eine Warnnachricht, die direkt auf die Handys geschickt wird – ohne, dass vorher eine App heruntergeladen wurde.
Warnung auch per Handy
Auf verschiedenen Wegen können Handynutzer morgen (Donnerstag), 8. Dezember um 11 Uhr im Rahmen des Warntags Probealarmierungen erhalten.
Erstmals wird Cell Broadcast getestet: Das ist eine Warnnachricht, die direkt aufs Handy geschickt wird. Ältere Modelle können die Warnungen jedoch oft nicht aufnehmen. Eine Liste gibt es unter bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/So-werden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cell-broadcast_node.html.
Voraussetzung für das Cell Broadcast ist, dass das Handy eingeschaltet und nicht im Flugmodus ist. Außerdem müssen die Nutzer die neuesten Updates für das Handy heruntergeladen haben.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt zudem die Warn-App NINA (it der Notfall-Informations- und Nachrichten-App) des Bundes.
In Hessen gibt es zudem die App hessenWARN und den kompatiblen Vorläufer KatWarn). kbw
Auch bei der Sirenentechnik wurden technische Verbesserungen zumindest angestoßen. Umgesetzt sind sie aber noch nicht ganz. Die Warnung der Bevölkerung sei grundsätzlich Aufgabe der Städte und Gemeinden, erläutert die Pressestelle des Kreises Bergstraße in einer Mitteilung. Die Kreisverwaltung fungiere als Schnittstelle zwischen Land und Kommunen.
In allen Städten und Gemeinden des Kreises liefen derzeit Planungen zur Umstellung der Sirenentechnik auf die Ansteuerung über den Tetra-Digitalfunk. Es würden sowohl bestehende Anlagen umgebaut als auch neue beschafft. „Final umgestellt wurde bislang noch keine Sirene, da durch die Errichterfirmen die große Nachfrage nicht bedient werden kann und es somit zu deutlichen Wartezeiten kommt“, erläutert die Kreisverwaltung auf eine Anfrage dieser Zeitung.
Auswerten und Maßnahmen ableiten
Vorgesehen ist nun, dass die Zentrale Leitstelle des Kreises die Sirenen aktiviert, die analog angesteuert werden können. Innerhalb des Kreises verfügten 21 von 22 Kommunen über Sirenen, auf die die Leitstelle einen derartigen Zugriff hat. Im Vorfeld des Warntags hatten die Städte und Gemeinden den Stand der Vorbereitungen an die Kreisverwaltung zu melden. Alle Kommunen seien dem fristgerecht nachgekommen, heißt es aus Heppenheim.
Die Kreisverwaltung soll im Nachgang des Warntags bei der Auswertung unterstützen und eventuell resultierende Maßnahmen ableiten, um das System der Bevölkerungswarnung zu verbessern. „Bei der Vorplanung für den Aktionstag wurden seitens des Kreises zudem Konzepte zur Bürgerinformation erstellt, um die Bevölkerung sowohl über Sirenen als auch (zum Beispiel im Falle eines Stromausfalls) über alternative Wege informieren und warnen zu können“, schreibt die Pressestelle.
Das Sirenensignal zur Warnung der Bevölkerung ist ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton. In Kommunen, in denen derzeit noch nicht das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ ausgelöst werden kann, da die technische Umstellung noch nicht abgeschlossen ist, soll im Rahmen des Warntages ersatzweise das Signal „Feueralarm“ ausgelöst werden (Dauerton: drei Mal 15 Sekunden, Unterbrechung zwei Mal sieben Sekunden). Um 11.45 Uhr soll dann das Signal zur Entwarnung erklingen – ein einminütiger, durchgängiger Dauerton.
Im Ernstfall kann eine Warnung der Bevölkerung sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen (Zivilschutzfall), bei Großschadenslagen (Katastrophenfall), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr (tägliche Gefahrenabwehr) und auch bei polizeilichen Ereignissen (Terrorlage) erforderlich sein.
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