Bergstraße. Ab dem 1. Mai werden den Städten und Gemeinden im Kreis Bergstraße geflüchtete Menschen direkt zugeteilt. Sie sind dann für deren Unterbringung verantwortlich. Dies hat der zuständige Dezernent, Kreisbeigeordneter Matthias Schimpf, auf Anfrage dieser Redaktion bestätigt.
Aktuell 61 Personen pro Woche
Aktuell kümmert sich noch das Landratsamt zentral um die Quartiere. „Derzeit werden dem Kreis 61 Personen pro Woche zugewiesen – ob diese Zahl ansteigt oder geringer wird, ist nicht abzuschätzen, ebenso wie lange eine solche Zuweisungsquote anhält“, sagt Schimpf zu den aktuellen Zahlen.
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Für die Gemeinden bedeutet diese Neuregelung, dass sie Lösungen für die Unterbringung finden müssen. Auf die Anzahl der geflüchteten Menschen, die ihnen zugeteilt werden, haben sie dann keinen Einfluss mehr.
Frühzeitige Warnung
Schimpf: „Das Kriterium ist die jeweilige Einwohnerzahl im Verhältnis zu der Anzahl der dem Kreis zugeteilten Menschen.“ Die Registrierung und die Leistungsgewährung würden weiterhin vonseiten des Kreises erfolgen.
Nach Darstellung von Matthias Schimpf hätte das Landratsamt diese Situation gerne vermieden. Bereits im November seien die Bürgermeister darüber informiert worden, dass eine zentrale Unterbringung durch den Kreis im Jahr 2023 nicht mehr gewährleistet ist.
„Spärliche Rückmeldungen“
Auf die Bitte um Unterstützung durch die Kommunen, die angehalten wurden, größere Immobilien oder Flächen zu melden, habe es allerdings nur „spärliche Rückmeldungen“ gegeben, so Schimpf.
Da auch die Bemühungen des Kreises, weitere adäquate Unterbringungsmöglichkeiten zu akquirieren vergeblich waren, müsse nun eine Direktzuweisung erfolgen, so Schimpf. Darüber seien die Kommunen am 11. Januar informiert worden. arn/ü
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