Infrastruktur

Zwingenberg rechnet Ende 2023 mit neuem Wasserrecht

Die Stadt Zwingenberg wird voraussichtlich im ersten Quartal 2023 ein neues Wasserrecht beantragen, die vorhandene Genehmigung läuft im neuen Jahr aus. Überdies denkt der Magistrat über einen Brunnen-Ersatzbau nach.

Von 
Michael Ränker
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Der Zwingenberger Brunnen I befindet sich östlich der Bahngleise, nördlich der Bahnüberführung am Rewe-Markt zwischen Bundesstraße 3 und Kreisstraße 67. Sein Wasser ist zu stark mit Eisen und Mangan belastet, die Stadt will das Problem mit einer Aufbereitungsanlage in den Griff bekommen. Überdies beschäftig sich der Magistrat mit der Frage, ob der Brunnen erneut ertüchtigt oder durch einen Ersatzbrunnen in der direkten Nachbarschaft abgelöst werden soll. © Thomas Neu

Zwingenberg. Das Recht der Stadt Zwingenberg, aus eigenen Quellen und Brunnen Trinkwasser zu fördern – die sogenannte wasserrechtliche Genehmigung –, ist bis zum Jahr 2023 befristet. In der Stadtverordnetenversammlung herrscht jedoch Einigkeit darüber: Die Kommune darf auf ihre Wasserrechte nicht verzichten.

Im Sommer des Jahres 2021 wurde daher einstimmig beschlossen, beim Regierungspräsidium Darmstadt – dem Sitz der Oberen Wasserbehörde – „eine neue wasserrechtliche Bewilligung zur Versorgung der Kernstadt aus dem bestehenden Brunnen I zu beantragen“. Eben dieser Antrag soll nun voraussichtlich im ersten Quartal des neuen Jahres beim RP eingereicht werden, wie Bürgermeister Holger Habich jetzt bei einem Pressegespräch über die Arbeit des Magistrats berichtete.

Nach dem Grundsatzbeschluss im vergangenen Jahr hatte der Magistrat den Energieversorger GGEW AG in Bensheim – er verantwortet im Auftrag der Stadt Zwingenberg deren Wasserversorgung – damit beauftragt, die nötigen Vorbereitungen für den Wasserrechtsantrag zu treffen. Dabei arbeitet die GGEW AG mit einem externen Dienstleister – dem Darmstädter Planungsbüro BGS Umwelt – zusammen. Der Entwurf des Antrags auf Erteilung einer neuen wasserrechtliche Genehmigung liegt mittlerweile vor und wurde kürzlich im Rahmen einer Antragskonferenz unter Leitung des RP mit allen beteiligten Akteuren abgestimmt.

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In diesen Wochen werde das Dokument nun entsprechend überarbeitet, so Rathauschef Habich, um es dann im ersten Quartal 2023 der Oberen Wasserbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Habich geht davon aus, dass gegen Ende des neuen Jahres mit der Erteilung einer Genehmigung zu rechnen ist – beantragt wurde eine jährliche Fördermenge von 175 000 Kubikmetern, erteilt werden solche Genehmigungen in der Regel für die Dauer von 30 Jahren.

Die zurzeit bestehende und im nächsten Jahre auslaufende Genehmigung billigt der Stadt zu, aus ihren Brunnen pro Jahr 150 000 Kubikmeter und aus den drei Quellen 60 000 Kubikmeter, insgesamt aber höchstens 160 000 Kubikmeter Wasser zu entnehmen. Allerdings bildet diese Genehmigung längst nicht mehr die Realität ab:

Von den beiden als Brunnen I und Brunnen II bezeichneten Tiefbrunnen ist nur noch Brunnen I am Netz, Brunnen II ist nicht mehr funktionstüchtig. Und die drei Quellen sind ebenfalls seit Jahren vom Netz abgekoppelt, weil sich ihr Wasser nicht mehr als Trinkwasser eignet. Auch der Brunnen I bereitet Probleme: Nach einer sogenannten Ertüchtigung der Anlage sind die Eisen- und Manganwerte zu hoch. „Genießbar“ ist das Wasser nur, weil es ohnehin mit Wasser des Wasserbeschaffungsverbands Riedgruppe Ost gemischt wird.

Mischwasserversorgung erhalten

Eben diese Mischwasserversorgung soll auch künftig beibehalten werden. Um jedoch die wegen der Eisen- und Manganbelastung zurzeit gedrosselte Wasserentnahme aus Brunnen I wieder steigern zu können, beinhaltet der Beschluss vom Sommer 2021 nicht nur die Erneuerung des Wasserrechts, sondern auch die Prüfung der Installation einer Wasseraufbereitungsanlage. Mit ihr will man die Eisen- und Manganwerte in den Griff bekommen.

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Wie Rathauschef Holger Habich erläuterte, werde die Stadt allerdings zusätzlich zur Installation einer Wasseraufbereitungsanlage nicht umhin kommen, den Brunnen I erneut ertüchtigen oder einen Ersatzbrunnen bauen zu müssen – der Magistrat neige sogar zur zweiten Variante. „In enger räumliche Nähe zum Brunnen I könnte ein solcher Ersatzbrunnen entstehen“, so der Bürgermeister. Während die Stadtverordnetenversammlung sich mit dem Wasserrechtsantrag nicht mehr beschäftigen muss – Magistrat und Verwaltung sind durch den Grundsatzbeschluss vom Sommer 2021 handlungsfähig –, stehen die Beratungen und die Beschlüsse über die Themen Wasseraufbereitung sowie Brunnen-Ertüchtigung oder -Ersatzbau noch aus.

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