Zwingenberg. Die Stadtverordnetenversammlung ist am Donnerstagabend mehrheitlich einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Magistrats gefolgt. Damit hat das höchste Beschlussgremium der Kommune so entschieden, wie es vor wenigen Tagen bereits im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss geschehen ist (wir haben berichtet).
Wie Stadtverordnetenvorsteher Andreas Kovar im Anschluss an den nichtöffentlichen Teil der Sitzung auch bekanntgab, hat das Kommunalparlament in einem weiteren Schritt die Stadtverwaltung darum gebeten, zeitnah den Entwurf eines ersten Nachtragshaushaltsplanes vorzulegen, mit dem die Finanzierung des Immobiliengeschäfts sichergestellt wird.
Stillschweigen über Kaufsumme
Bekanntermaßen ist der Landesverband Hessen e.V. im Deutschen Jugendherbergswerk der Eigentümer des denkmalgeschützten Objekts in bester Zwingenberger Lage und ruft - wenngleich Stillschweigen über die Kaufsumme vereinbart wurde - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Millionenbetrag dafür auf.
Zur finanziellen Seite hatte Rathauschef Holger Habich vor einigen Tagen auf BA-Anfrage allerdings erklärt, dass das Risiko „vertretbar“ sei, weil die geplante Unterbringung von Flüchtlingen durch den Landkreis Bergstraße vergütet werde. Allerdings müsse die Kommune zur Finanzierung neue Schulden machen. Ursprünglich war im Etat für das laufende Jahr keine Kreditaufnahme geplant.
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Die Stadt hatte sich schon einmal mit der Idee beschäftigt, die 80-Zimmer-Immobilie mit 1700 Quadratmetern Nutzfläche auf einem 3600 Quadratmeter großen Grundstück selbst zu kaufen, um sie anschließend zu vermieten.
Im Sommer 2021 hatte der Magistrat vorgeschlagen, „mit dem Deutschen Jugendherbergswerk Hessen Verhandlungen über den Erwerb zu führen“, wie es in der damaligen Beschlussvorlage aus dem Rathaus hieß. Damit sollte verhindert werden, dass die Immobilie an der Langen Schneise 11 als „Renditeobjekt“ eines Investors der Nutzung durch die Öffentlichkeit völlig entzogen wird.
Ohne Stadt geht nichts
Vorsichtshalber hatten die Stadtmütter und -väter Anfang des Jahres 2021 auch schon den Beschluss gefasst, einen Bebauungsplan aufstellen zu wollen, um bei der künftigen Nutzung des Areals und der denkmalgeschützten Immobile ein entscheidendes Wörtchen mitreden zu können. Zugleich wurden eine Veränderungssperre und eine Vorkaufsrechtssatzung verabschiedet. Ohne die Stadt läuft beim Verkauf der Immobilie also bis heute nichts.
Zum Jahreswechsel 2021/2022 war der Erwerb durch die Stadt dann aber doch wieder vom Tisch: Die Stadtverordnetenversammlung folgte der neuen Empfehlung des Magistrats, die Finger doch von einem Immobilien-Deal zu lassen: „Der Erwerb der ehemaligen Jugendherberge durch die Stadt Zwingenberg wird derzeit nicht weiter verfolgt.“ So lautete der zentrale Satz in dem Beschlussvorschlag des Magistrats.
Der Kauf könne „gegenwärtig nicht empfohlen werden“, hieß es aus dem Rathaus, weil „der Schuldenstand der Stadt Zwingenberg sich hierdurch sprunghaft um einen Millionenbetrag erhöhen würde“. Die Stadt Zwingenberg trage zudem „das volle Vermietungsrisiko“ und könne das Objekt „bei vorzeitiger Beendigung des Mietvertrags nicht ohne Weiteres an einen anderen Mieter vermieten“.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss daraufhin ebenfalls, von dem Kauf Abstand zu nehmen: „Der Erwerb der ehemaligen Jugendherberge wird durch die Stadt Zwingenberg weiter begleitet. Dem Deutschen Jugendherbergswerk Hessen e.V. ist dies seitens des Magistrats mitzuteilen.
Das begonnene Bauleitplanverfahren soll erst nach abschließender Entscheidung über die Nutzung fortgesetzt werden.“ Letzteres - das B-Planverfahren - ist zwischenzeitlich wieder aufgenommen worden.
Anstehendes Problem lösen
Aktuell verfolgt die Stadt nach Aussage von Bürgermeister Holger Habich nun mit der neuerlichen Kaufabsicht vor allem zwei Ziele: „Nach den gescheiterten Verhandlungen eines potenziellen Investors mit dem Jugendherbergswerk wollen wir die ehemalige Jugendherberge für die Allgemeinheit sichern - und wir wollen ein unmittelbar anstehendes Problem lösen.“ Nämlich die Unterbringung von geflüchtete Menschen, für die der Landkreis Bergstraße ab Mai die Städte und Gemeinden per Direktzuweisung in die Pflicht nimmt.
Die Jugenherberge wurde bereits früher als Unterkunfst für geflüchtete Menschen genutzt.
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