Zwingenberg. „Wer vom Rathaus kommt, ist klüger.“ So heißt es in einer Spruchweisheit. Der Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger ist allerdings nicht grenzenlos, in der Regel werden Auskünfte dann erteilt, wenn der Fragestellende ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Ein sogenanntes Informationsfreiheitsgesetz, das es seit 2005 auf Bundesebene und seit 2018 auch in Hessen gibt, soll allerdings dafür sorgen, dass jeder Mensch „voraussetzungslosen Anspruch“ auf Zugang zu amtlichen Informationen, also zum Beispiel auf Akteneinsicht bei Behörden hat.
Erleichterter Zugang zu amtlichen Informationen
Dieses Recht soll es künftig auch in Zwingenberg geben: Die Gemeinschaft für Umweltschutz und Demokratie (GUD) beantragt in der nächsten Stadtverordnetenversammlung, die am Donnerstag, 20. März, ab 19 Uhr in der Melibokushalle tagt, die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung. „Der Magistrat wird gebeten, eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Stadt Zwingenberg (Informationsfreiheitssatzung) der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen“, so lautet die Formulierung, über die das Kommunalparlament beraten und beschließen soll.
Wie Ulrich Kühnhold, Fraktionsvorsitzender der GUD, in der Begründung des Antrags darlegt, „stellt die Stadt Zwingenberg bereits heute viele Informationen auf ihrer Webseite unter Einbeziehung des Ratsinformationssystems zur Verfügung“. Ergänzend solle nun der Anspruch auf Zugang zu Informationen durch eine kommunale Informationsfreiheitssatzung „erweitert und klar geregelt werden“. Davon verspricht die GUD sich mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit. Überdies würde Zwingenberg „damit in die Gruppe der zahlreichen Kommunen aufschließen, die bereits eine entsprechende Satzung erlassen haben“.
Der Erlass einer lokalen Satzung ist erforderlich, wenn eine Kommune die Regelungen des Landes für sich übernehmen will, denn das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) gilt nicht automatisch auch für die Städte und Gemeinden. Dazu heißt es im Antrag der Gemeinschaft für Umweltschutz und Demokratie: „Aus Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung hat der Hessische Landtag das HDSIG nicht verpflichtend für die Kommunen erlassen.“ Es sei aber im Gesetz geregelt, dass die Städte und Gemeinden eigene Satzungen erlassen können, um das Landesgesetz auch kommunal anzuwenden.
Auf der Agenda der Stadtverordnetenversammlung, die man ursprünglich von klassischen Tagesordnungspunkten freihalten wollte, um die Amtseinführung von Bürgermeister Sebastian Clever in den Mittelpunkt stellen zu können (wir haben berichtet), steht als weiteres Thema ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen zur „außerordentlichen Entschädigung der Ersten Stadträtin“.
Aufwandsentschädigung für die Erste Stadträtin
Bekanntermaßen war die Stadtverordnetenversammlung mit ihrer Initiative, die Honorierung der „Interims-Bürgermeisterin“ durch eine Novellierung der kommunalen Entschädigungssatzung fair zu gestalten, nicht erfolgreich. Weil die Satzung keine rückwirkende Rechtskraft erlangt, erfasst sie nicht den gesamten Zeitraum, in dem Karin Rettig als Langzeitvertretung für den vorzeitig ausgeschiedenen Rathauschef Holger Habich an der Spitze von Magistrat und Stadtverwaltung agierte (wir haben ausführlich berichtet). Jetzt soll es eine nachträgliche Entschädigung geben.
Beschluss über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl
Überdies steht der Beschluss über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 26. Februar auf der Tagesordnung. Das Kommunalparlament muss über folgende Formulierung entscheiden: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters (…). Es wird festgestellt, dass während der Einspruchsfrist keine Einsprüche eingegangen sind. Herr Dr. Sebastian Clever, auf den mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen sind, ist somit neuer Bürgermeister der Stadt Zwingenberg und beginnt sein Amt am 1. April 2025.“
Der Gemeindewahlausschuss, der unter der Leitung von Gemeindewahlleiter Ralf Barthel in einer Sitzung am 26. Februar die Wahlunterlagen geprüft hat, stellte das endgültige Wahlergebnis für die Wahl des Bürgermeisters einstimmig fest: Auf Sebastian Clever entfielen 2538 beziehungsweise 54,94 Prozent der abgegebenen Stimmen, Stefan Juchems konnte 2082 beziehungsweise 45,06 Prozent der Stimmen auf sich vereinen. Die Veröffentlichung des endgültigen Wahlergebnisses erfolgte am 1. März. Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist festzustellen, dass keine Einsprüche erhoben wurden.
Sind die drei vorstehend skizzierten Themen abgehandelt, dann folgt nach einer Ansprache von Stadtverordnetenvorsteher Andreas Kovar die Amtseinführung und Verpflichtung des Bürgermeisters (wir haben ausführlich berichtet). Zu der öffentlichen Stadtverordnetenversammlung ist auch die Bevölkerung willkommen. Vor der Sitzung laden die Evangelische und die Katholische Kirchengemeinde ab 18 Uhr zu einem Ökumenischen Gottesdienst in die Pfarrkirche Mariae Himmelfahrt (Heidelberger Straße 18) ein.
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