Kommunalpolitik

Stadtverordnete gegen Kosten für Anwohner bei Erschließung von Baugebiet

Das Stadtparlament folgt mit einem einstimmigen Beschluss dem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD. Das Ziel ist die Beitragspflicht für Anlieger in Rodau zu vermeiden.

Von 
Michael Ränker
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Unser Bild zeigt die Arbeiten an der Erschließungsstraße „Am Klosterhof“ für das Baugebiet „Nördlich der Hauptstraße“. © Lotz

Zwingenberg. Der Auftrag der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat ist unmissverständlich: Die Anwohner der Gartenstraße und der Zwingenberger Straße in Rodau, deren Grundstücke im rückwärtigen Teil an die neue Straße „Am Klosterhof“ grenzen, sollen nicht mit Erschließungsbeiträgen belastet werden. Das Kommunalparlament schloss sich in seiner jüngsten Sitzung einstimmig den entsprechenden Initiativen von CDU und SPD an, die – verkürzt dargestellt – darauf abzielen, einen rechtssicheren Weg zu finden, um die Betroffenen beitragsfrei zu stellen.

Keine Zufahrt durch neue Straße

Wie bereits ausführlich berichtet führen Anwohner der Gartenstraße und der Zwingenberger Straße Klage darüber, dass sie sich an den Kosten für die Erschließung des Neubaugebiets „Nördlich der Hauptstraße“ beteiligen sollen. Sie argumentieren, dass ihre Grundstücke ja bereits seit Jahrzehnten voll erschlossen sind. Abgesehen davon wird ihnen durch die neue Straße „Am Klosterhof“ keine weitere Zufahrt, sondern nur ein weitere fußläufige Erschließung, also ein Gartentürchen, ermöglicht.

Aus dem Rathaus war ihnen zwischen den Jahren mitgeteilt worden, dass sie zur Kasse gebeten werden, weil die zugrunde gelegte Erschließungsbeitragspflicht bei Zweiterschließung im Baugesetzbuch und durch entsprechende Rechtsprechung nun einmal so geregelt sei. Weil man sich aber auch im Magistrat und in der Verwaltung rechtlich absichern wollte, wurde zwischenzeitlich der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) um eine Stellungnahme gebeten. Dessen Statement steht allerdings noch aus.

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Die CDU hat die Forderung der überaus verärgerten Anwohner aufgegriffen, wonach „die Stadtverordnetenfraktionen einen Beschluss fassen sollen, dass der Magistrat die Bescheide wieder zurücknehmen soll“. Die Christdemokraten stellten daher einen Antrag auf eine weitere rechtliche Überprüfung – und zwar eine „mit der Zielsetzung, wenn möglich eine Beitragspflicht der Anwohner zu vermeiden“. Allerdings solle das nicht zu Lasten der Stadt gehen (wir haben im Vorfeld der Stadtverordnetenversammlung ausführlich berichtet).

Baugesetzbuch regelt die Ermittlung und Verteilung

Die SPD wiederum konkretisierte den Antrag der CDU daraufhin mit einem Ergänzungsantrag. Nach den Recherchen von Regina Nethe-Jaenchen, der Fraktionsvorsitzenden der Sozialdemokraten, und ihrer Fraktion sei es im Baugesetzbuch so geregelt, dass die „Ermittlung und Verteilung“ von Erschließungsbeiträgen in örtlichen Satzungen geregelt werden müsse. Auch Zwingenberg verfügt über so eine lokale Erschließungsbeitragssatzung – und in eben dieser Ortssatzung „ist die in Rodau vorliegende Situation nicht abgebildet“. Überdies hätten die betroffenen Rodauer „in den 1970er-Jahren schon einmal den vollen Beitrag für die Erschließung dieser Straßen gezahlt“.

Satzung transparent festlegen

Vor diesem Hintergrund stellte die SPD nun den Antrag, „konkret zu prüfen, ob die Stadt Zwingenberg aufgrund unbilliger Härte gemäß Paragraf 135 (5) Baugesetzbuch auf Zweiterschließungsbeiträge für die Grundstückseigentümer der Gartenstraße und der Zwingenberger Straße, deren Grundstücke an die neue Straße ,Am Klosterhof‘ grenzen, verzichten kann“.

Überdies beantragten die Sozialdemokraten, dass die kommunale Erschließungsbeitragssatzung mit dem Ziel überarbeitet wird, „die Vorgehensweise bei Zweiterschließung eindeutig und transparent festzulegen“. Die SPD geht davon aus, „dass entsprechende Situationen bei zukünftigen Erschließungen innerhalb bestehender Wohngebiete erneut auftreten können“.

GUD und FDP stimmen zu

Ulrich Kühnhold, Fraktionsvorsitzender der Gemeinschaft für Umweltschutz und Demokratie, signalisierte für die GUD Zustimmung; unbeantwortet blieb allerdings seine Frage, wer denn die komplexe Materie nun rechtlich beurteilen solle. Zustimmung gab’s auch von den Freidemokraten, für die FDP-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Dams darauf hinwies: „Während des gesamten Planungsprozesses für das Neubaugebiet ,Nördlich der Hauptstraße‘ war nie von einer Zweiterschließung und einer daraus resultierenden Beitragspflicht die Rede.“ Er persönlich halte das auch „für ungerecht“.

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CDU-Stadtverordneter Sebastian Clever und SPD-Fraktionschefin Regina Nethe-Jaenchen einigten sich am Ende der kurzen Debatte darauf, aus beiden Initiativen einen gemeinsamen Antrage zu machen, der dann auch einstimmig gebilligt wurde.

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