Zwingenberg. Bis zu 1000 Euro soll die Stadt Zwingenberg an Grundstückseigentümer auszahlen, die einen sogenannten „Schottergarten“ ihr eigen nennen, aber bereit zum Rückbau sind. Einen entsprechenden Antrag wird die Gemeinschaft für Umweltschutz und Demokratie (GUD) an diesem Donnerstag, 15. Februar, in der Stadtverordnetenversammlung einbringen, die ab 19 Uhr im Diefenbachsaal des „Bunten Löwen“ (Löwenplatz 6) tagt.
Ein Budget von 10 000 Euro
Mit ihrer Initiative will die GUD den Magistrat damit beauftragen, „Richtlinien für die Auszahlung von Prämien aufzustellen, die Grundstückseigentümer beantragen können, wenn sie substanzhaltig ihr Schottergärten zurückbauen möchten“. Die Gemeinschaft für Umweltschutz und Demokratie will dafür ein Budget von 10 000 Euro im Haushaltsplan 2024 einstellen lassen.
Ulrich Kühnhold, Fraktionsvorsitzender der GUD, schreibt in der Begründung seiner Fraktion: „In den letzten Jahren haben sich einige Grundstückseigentümer auch in der Stadt Zwingenberg auf den Irrweg begeben und Vorgärten in Schottergärten verwandelt. Diese Art der Gärten ist klimaschädlich und hat negative Folgen für die Biodiversität.“
Da der Rückbau mit „erheblichen Kosten“ verbunden sei, regt die GUD nun an, den „Veränderungswillen“ der Schottergärten-Besitzer mit einer Prämie von bis zu 1000 Euro „zu stärken“.Voraussetzung für die Bewerbung um eine Prämie soll ein Konzept sein, dass der Grundstückseigentümer dem Rathaus in Verbindung mit einem Kostenvoranschlag für die zu erwartenden Entsorgungskosten vorlegen muss.
Man darf gespannt auf die Debatte sein, denn das Thema Schottergärten steht nicht zum ersten Mal auf der kommunalpolitischen Agenda - statt aber, wie jetzt die GUD, Prämien für ihren Rückbau auszahlen zu wollen, ging es den Zwingenberger Sozialdemokraten im September 2019 darum, bereits das Anlegen dieser „Steinwüsten“ zu verhindern.
Gestaltungssatzung war ein Thema in Zwingenberg
Dieses Ansinnen war seinerzeit Bestandteil eines SPD-Antrags auf Erlass einer Gestaltungssatzung, den die Partei in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, dann aber wieder zurückgezogen hatte. Die Erkenntnis am Ende der damaligen Debatte: Die von den Sozialdemokraten kritisierten „wenig attraktiven Bereiche“ in Kernstadt und Stadtteil, die beispielsweise in Form von sogenannten „Schottergärten“ nicht nur unter ästhetischen Gesichtspunkten stören, sondern im konkreten Fall auch ökologisch wenig sinnvoll sind, sollen künftig verstärkt durch entsprechende Regelungen in den Bebauungsplänen der Kommune verhindert werden.
Auf die Idee, eine Gestaltungsatzung für das gesamte Gemeinwesen zu erstellen, war die SPD im Zuge der Planungen für die Erneuerung der Bundesstraße 3 gekommen. Ein Stadtplaner hatte der Verwaltung, den Kommunalpolitikern und den am Planungsprozess beteiligten Bürgern mit dem Blick des externen Betrachters den einen oder anderen Missstand am Rande der Hauptverkehrsachse vor Augen geführt.
Es brauche Regelungen in den Bebauungsplänen
Dabei waren auch Schotterflächen „mit links und rechts einem Nadelgehölz“ (SPD-Fraktionsvorsitzende Regina Nethe-Jaenchen) in die Kritik geraten. Die SPD schlussfolgerte seinerzeit, dass mit einer Gestaltungssatzung „mittel- bis langfristig Verbesserungen“ am Stadtbild zu erreichen seien.
Am Beispiel „Schottergärten“ argumentierten die Sozialdemokraten: „Eine Gestaltungssatzung bietet auch die Möglichkeit, steuernd in die aktuell stark zunehmende Anlage von Vorgärten als sogenannte ,Schottergärten‘ einzugreifen. (…) Auch der erst kürzlich erworbene Status von Zwingenberg als Cittaslow-Kommune verträgt sich nicht mit nahezu pflanzenfreien Vorgärten.“
Mehrheitlich vertraten die Kommunalpolitiker der anderen Fraktionen jedoch die Auffassung, dass es für ein Verhindern besagter „Schottergärten“ oder ähnlicher Phänomene keine Gestaltungssatzung, sondern vielmehr Regelungen in den Bebauungsplänen brauche.
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