Kommunalpolitik

CDU gegen Kosten für Anwohner bei Erschließung von Baugebiet

Die CDU Zwingenberg ist dagegen, dass die Anlieger des Rodauer Neubaugebietes "Nördlich der Hauptstraße" an den Erschließungskosten für das Areal beteiligt werden.

Von 
Michael Ränker
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Die rückwärtigen Gärten der Anwohner der Gartenstraße grenzen an die Erschließungsstraße für das Neubaugebiet. © Ernst Lotz

Zwingenberg. Der Hessische Städte und Gemeindebund (HSGB) ist von der Stadt Zwingenberg bereits um eine rechtliche Bewertung gebeten worden, den Zwingenberger Christdemokraten reicht dieser Schritt des Magistrats aber offenkundig nicht aus: Mit Blick auf die nach Rathaus-Sicht im Baugesetzbuch geregelte Beitragspflicht für die Zweiterschließung von Grundstücken an der Gartenstraße und der Zwingenberger Straße in Rodau (wir haben ausführlich berichtet) fordert die CDU-Fraktion nun eine weitere rechtliche Überprüfung an - und zwar eine „mit der Zielsetzung, wenn möglich eine Beitragspflicht der Anwohner zu vermeiden“.

Ein Antrag im Stadtparlamentin Zwingenberg

Einen entsprechenden Antrag hat die Partei auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung setzen lassen, die an diesem Donnerstag, 15. Februar, tagt. Die öffentliche Sitzung beginnt um 19 Uhr und findet im Diefenbachsaal des „Bunten Löwen“ (Löwenplatz 6) statt. Damit greift die CDU-Fraktion eine Forderung der betroffenen und überaus verärgerten Anwohner auf, die in der jüngsten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses (BPU) Klage darüber geführt hatten, dass sie für ihre bereits seit vielen Jahren erschlossenen Grundstücke nun im Zuge der Erschließung des Neubaugebiets „Nördlich der Hauptstraße“ ein weiteres Mal zur Kasse gebeten werden sollen (BA vom 8. Februar, „Anwohner ,stinksauer‘ wegen Beteiligung an Erschließungskosten für Neubaugebiet“). Fraktionsvorsitzender Christoph Neumeister formuliert in der Begründung des CDU-Antrags:

„Das Neubaugebiet ,Nördlich der Hauptstraße’ ist in einem langen Verfahrensweg in 2023 final beschlossen worden und mit der Erschließung wurde begonnen. In der gesamten Zeit des Verfahrens war es nie ein Thema, dass Anwohner der Gartenstraße und der Zwingenberger Straße ein Bestandteil dieser Erschließung sein sollen.“ Es sei immer das Verständnis der CDU gewesen, „dass die Erschließungskosten von den Eigentümern des Gebiets, das der Bebauungsplan umfasst, zu bezahlen sind.“

Keine Mehrkosten für die Stadt Zwingenberg

Neumeister schreibt weiter: „Jetzt ist zum Jahresende von der Stadt Zwingenberg festgestellt worden, dass es sich bei dieser Maßnahme auch um eine Zweiterschließung von Grundstücken an der Gartenstraße und der Zwingenberger Straße handeln soll. Eine entsprechende Information über eine Beitragspflicht ist dann auch unverzüglich an die betroffenen Eigentümer ergangen.“

Die Christdemokraten positionieren sich allerdings klar dagegen: „Wir beantragen dies zu überprüfen und nach Lösungen zu suchen, die eine Einbeziehung dieser Anwohner vermeidet.“ Eine finanzielle Mehrbelastung für die Stadt solle jedoch durch diese Entlastung nicht entstehen.

Bürgermeister Holger Habich hatte den Betroffenen im BPU erklärt, die Fraktionen beziehungsweise die Stadtverordnetenversammlung seien nicht zuständig: „Der Bundesgesetzgeber hat das so entschieden“, erläuterte der Rathauschef den Sachverhalt: Die Erschließungsbeitragspflicht bei Zweiterschließung sei nun einmal im Baugesetzbuch und durch entsprechende Rechtsprechung so geregelt. Er hatte allerdings auch eingeräumt: „Vielleicht täuschen wir uns ja auch.“

Eine juristische Auseinandersetzung wollen die Anwohner vermeiden

Um Rechtssicherheit zu erlangen, hat die Stadtverwaltung bereits den Hessischen Städte- und Gemeindebund um eine Stellungnahme gebeten, die allerdings noch nicht vorliegt. Habich: „Es soll niemand übervorteilt werden.“ Falls der HSGB sich allerdings der Rechtsauffassung des Rathauses anschließe, könnten die Betroffenen sich nur mit Rechtsmitteln versuchen dagegen zu wehren.

Eine juristische Auseinandersetzung wollen die Anwohner von Gartenstraße und Zwingenberger Straße jedoch vermeiden, so ihr Sprecher Michael Nuß, der im BPU allerdings auch keinen Zweifel daran ließ: „Wir werden das Vorgehen der Stadt nicht hinnehmen - wir wollen Gerechtigkeit.“

Er hatte die Politik dazu aufgefordert, „einen Beschluss zu fassen, dass der Magistrat die Bescheide wieder zurücknehmen soll“.

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