Zwingenberg. Magistrat und Ordnungsamt der Stadtverwaltung Zwingenberg erinnern auch in diesem Jahr daran, dass das Abbrennen von Feuerwerk in der gesamten Altstadt – einschließlich der Scheuergasse – verboten ist.
Gemäß Paragraf 23, Absatz 1, der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 1. Oktober 2009 ist es generell verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Fachwerkhäusern, Kinder-, Senioren- und Altersheimen und auch Krankenhäusern abzubrennen, heißt es in der Mitteilung aus dem Zwingenberger Rathaus. Und weiter: „Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.“
Es wird deshalb an alle der dringende Appell gerichtet, davon abzusehen, in den gefährdeten Gebieten von Zwingenberg und Rodau pyrotechnische Gegenstände – wie beispielsweise Raketen, Heuler, Kracher – abzubrennen. Die Stadt weist darauf hin, dass die Altstadt von Zwingenberg überwiegend durch Fachwerkhäuser geprägt ist. Ob das Fachwerk im Einzelfall sichtbar oder ein Haus verputzt ist, spielt hierbei keine Rolle. Aufgrund der dichten Bebauung, häufig ohne Grenzabstände, und der leichteren Brennbarkeit von Fachwerkhäusern bestehe im Bereich der Altstadt eine erhöhte Brandgefahr, die nicht unterschätzt werden dürfe
„Ferner möchten wir alle Bürger, besonders die Bewohner der Altstadt und Fachwerkhausbesitzer daran erinnern, in der Silvesternacht vorsichtshalber alle Fenster und Dachluken geschlossen zu halten, um einer eventuellen Brandgefahr vorzubeugen“, heißt es abschließend. red
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