Den bevorstehenden Jahreswechsel nimmt die Stadtverwaltung wieder zum Anlass, um auf das in der Innenstadt geltende Verbot von Feuerwerk hinzuweisen. Grundlage für dieses Verbot sind gesetzliche Regelungen, die aufgrund von Lärmbeeinträchtigungen und Unfällen, aber auch wegen des Brandschutzes erforderlich sind.
So ist laut der Sprengstoffverordnung das Abbrennen pyrotechnischer
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