Bergstraße. Wunderkerzen statt funkelnder Raketen am Nachthimmel - viel mehr war in den vergangenen Corona-Jahren an Silvester kaum möglich. Nur, wer noch „Knaller“ aus den Vorjahren übrig hatte, schoss diese in die Luft; kaufen konnte man nämlich keine.
Diesmal ist das anders: Nicht nur die Utensilien für ein kunterbuntes Feuerwerk sind wieder zu haben, das neue Jahr kann man auch wieder im großen Kreis feiern.
Ein paar Regeln gilt es aber trotzdem zu beachten. Welche das an der Bergstraße sind, hat die Redaktion zusammengefasst.
Wo Böllern verboten ist
Gemäß Paragraf 23 Absatz 1 der Sprengstoffverordnung vom 1. Oktober 2009 ist es generell verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Fachwerkhäusern, Kinder-, Senioren- und Altersheimen und auch Krankenhäusern abzubrennen. Das gilt auch für die Städte um Kommunen im Kreis Bergstraße.
Bensheim: Wie üblich sind in der Bensheimer Altstadt keine Böller und Raketen erlaubt. „Da der historische Stadtkern von Bensheim mit seinen Fachwerkbauten und denkmalgeschützten Gebäuden ein gefährdeter Bereich ist, gilt für die Innenstadt ein ganzjähriges Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern“, erklärt die Pressestelle der Stadt. Genauer betrifft das den Stadtkern zwischen Promenadenstraße, Rinnentor, Neckarstraße, Rodensteinstraße, Heidelberger Straße, Friedhofstraße, Grieselstraße, Platanenallee, Nibelungenstraße und Rodensteinstraße.
Lorsch: In der Klosterstadt Lorsch darf im innerstädtischen Bereich nicht „geböllert“ werden - und zwar im Bereich Römerstraße, Marktplatz und Benediktinerplatz. Grund hierfür sind die Fachwerkhäuser und das UNESCO Weltkulturerbe Kloster Lorsch, die sich dort befinden, heißt es vonseiten der Stadt. „Da in den vergangenen Jahren vermehrt Sachschäden durch Stabraketen zu verzeichnen waren, bitten wir außerdem darum, in den dicht bebauten Wohngebieten auf den Einsatz dieser Feuerwerkskörper zu verzichten.“
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Zwingenberg: „Böllern verboten“ heißt es auch in der Zwingenberger Altstadt - einschließlich der Scheuergasse. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt appelliert daher an alle Bürger und Lokalbesitzer, davon abzusehen, Raketen, Heuler, Kracher und ähnliches abzubrennen- vor allem im Bereich der Evangelischen Bergkirche und der Altstadt. „Außerdem möchten wir alle Bürger, besonders aber die Bewohner der Altstadt und Fachwerkhausbesitzer, daran erinnern, in der Silvesternacht vorsichtshalber alle Fenster und Dachluken geschlossen zu halten. So kann man einer eventuellen Brandgefahr vorbeugen“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Lautertal: Das Ordnungsamt der Gemeinde Lautertal weist im Zusammenhang mit der geltenden Sprengstoffverordnung auf die Gefahr hin, die durch brennende Raketen ausgelöst werden kann und oft unterschätzt werde. Gerade alte Häuser seien aufgrund ihrer Bausubstanz leicht entflammbar. Daher sei im Sprengstoffgesetz geregelt, dass Feuerwerk dort nicht verwendet werden darf.
Lindenfels: In Lindenfels ist Feuerwerk ganzjährig in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen verboten. Dieses Verbot betrifft die Burgstraße, den Graben, die Wilhelm-Baur-Straße bis zum Fürther Tor und die Freiherr-vom-Stein-Straße, wie die Stadt berichtet. In Schlierbach sind die Kirchstraße und Teile von Briefelbachstraße, Im Ort, Jägersgarten und Waldstraße betroffen, in Seidenbuch Obergasse und Mittelgasse und in Winterkasten Teile der Hauptstraße. Trotz des Verbots komme es immer wieder zu Bränden, warnt Bürgermeister Michael Helbig.
Online-Leser freuen sich auf Raketen
Feuerwerk sieht zwar schön aus, steht aber auch seit Jahren in der Kritik – aufgrund von Feinstaubbelastung, Brandgefahr und Lärm, der Tiere verschreckt. Daher wollte die Redaktion von BA-Lesern auf Facebook wissen, ob sie mit oder ohne Raketen und Böller ins Jahr 2023 starten.
35 Leser – und damit die Mehrheit der Umfrage-Teilnehmer – wollen nicht auf Feuerwerk verzichten. „Jeder, wie er mag“, schreibt Facebook-Nutzerin Sara Rehling. „Ich freue mich drauf.“ Und auch Andreas Heinz schreibt: „Natürlich, ja.“
Anders sehen das 17 Umfrage-Teilnehmer. Sie verzichten auf Feuerwerk zum Jahreswechsel – Manfred Mössinger hält daran bereits seit Jahren fest. Zwiegespalten ist BA-Leserin Sabine Plaha: „Ein öffentliches, von der Stadt organisiertes Feuerwerk für einen begrenzten Zeitraum wäre ok für mich“, schreibt sie. „Aber ab dem 28. bis in die erste Januar-Woche hinein ist es für die meisten Tiere und ihre Halter der absolute Horror. Man müsste da mal eine Lösung für alle finden.“
Eine Idee, die Zustimmung anderer Leser findet. Zum Beispiel schreibt Nutzerin Stef Anie: „Ich fände ein organisiertes Feuerwerk auch sehr schön. Manchmal ist durch die viele Böllerei so viel Smog in der Luft, dass man leider gar nichts mehr sieht, sondern nur hört.“ ssr
Einhausen: In Einhausen ist Feuerwerk grundsätzlich erlaubt. Hier gilt - abgesehen von der Sprengstoffverordnung - in keinem speziellen Bereich das Verbot, Raketen abzuschießen.
Heppenheim: Ein Feuerwerk-Verbot für die gesamte Altstadt gilt hingegen in Heppenheim. Die Stadtverwaltung appelliert außerdem an einen maßvollen und vernünftigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Gefahren nicht unterschätzen
„Feuerwerk und Böller gehören für viele Bergsträßerinnen und Bergsträßer zur Silvesterfeier dazu“, weiß Landrat Christian Engelhardt. „Genießen Sie das bunte Spektakel, unterschätzen Sie aber nicht die Gefahren der Silvesterkracher“, mahnt er. „Kaufen Sie Ihr Feuerwerk nur an offiziellen Verkaufsstellen. Bleiben Sie achtsam und besonnen im Umgang mit Feuerwerkskörpern und starten Sie so gesund ins Jahr 2023.“
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