Lorsch. Laut aktueller Corona-Verordnung sind Weihnachtsmärkte in Hessen erlaubt. Bensheim und Heppenheim haben ihre Weihnachtsmärkte dennoch abgesagt, Lorsch dagegen streicht sein „Blaues Weihnachtswunder“ nicht. Auf eine sich möglicherweise verschärfende Pandemie-Lage hat man sich schließlich schon sehr früh vorbereitet und Konzepte erarbeitet, mit denen man gerüstet war auch für den Fall sich ändernder Vorgaben.
Bereits im Oktober hat das Kulturamt mit Blick auf Corona die Empfehlung vorgelegt, dass der Weihnachtsmarkt vom gewohnten Standort im Zentrum erstmals auf die Klosterwiese umziehen soll – der Kulturausschuss der Stadtverordnetenversammlung stimmte dem einhellig zu. Denn dort, auf dem Festplatz, können Buden und Stände mit Abstand verteilt werden, zudem kann das Gelände hinter der Welterbestätte problemlos umzäunt, der Einlass kontrolliert werden.
Das soll nun geschehen. Der Magistrat unter Vorsitz von Bürgermeister Christian Schönung sprach sich in seiner Sitzung gestern Nachmittag für einen Weihnachtsmarkt unter Beachtung der 2G-Regel aus. Einlass haben damit nur Besucher, die sich als geimpft oder genesen ausweisen können. Noch dazu wird es eine Maskenpflicht geben, die Zahl der Besucher, die sich zeitgleich auf dem Areal aufhalten, wird außerdem auf maximal 2500 begrenzt.
Der Weihnachtsmarkt wird somit anders sein als bis 2019 gewohnt. Auch das Festprogramm wird gegenüber den bislang üblichen Angeboten ausgedünnt präsentiert. Mit dem Beschluss, den Weihnachtsmarkt stattfinden zu lassen, bietet Lorsch aber nicht zuletzt auch den unter der Pandemie besonders leidenden Schaustellern und Standbetreibern eine Perspektive.
Das blaue Licht zum „Weihnachtswunder“ wird es auch am Festplatz geben, zudem ist eine Beleuchtung der Klostermauer geplant. Der Markt auf dem Festplatz wird am Freitag (26.) um 16 Uhr mit einem Bühnenprogramm eröffnet. Am Samstag ist von 14 bis 22 Uhr, am Sonntag von 12 bis 20 Uhr Betrieb.
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