Lorsch. Zur letzten Stadtverordnetenversammlung in diesem Jahr lädt Vorsteherin Christiane Ludwig-Paul heute (15.) Gremiumsmitglieder und interessierte Besucher ein. Die Sitzung beginnt um 20 Uhr in der Nibelungenhalle.
Die Tagesordnung umfasst insgesamt 17 Punkte. Darunter befinden sich viele, die in den vorangegangenen öffentlichen Sitzungen der Fachausschüsse einhellig und ohne größere Diskussionen zum Beschluss in der heutigen Versammlung empfohlen werden. Dazu gehören zum Beispiel der Beitritt zur Holzvermarktungsorganisation Starkenburg zur Bewirtschaftung des Lorscher Stadtwaldes, die Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Stadtbetriebe sowie die Anpassung der Richtlinie für das gut nachgefragte Förderprogramm „Lorsch blüht auf“, für das Förderzusagen künftig fortlaufend erfolgen sollen.
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Auch die Wasser- und Abwassergebühr werden aufgerufen, die nach dem Willen des Finanzausschusses stabil bleiben sollen. Es geht außerdem auch um einen Antrag, der Lorscher Vereinen helfen könnte. Angeregt wird von mehreren Fraktionen – CDU, FDP, PWL und SPD – eventuell finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen für die steigenden Energiekosten für Vereinsheime, die Vorstandsmitgliedern Sorgen bereiten könnten.
Keine Gebührenerhöhung geplant
Obwohl beinahe alles teurer wird und über Gebührenänderungen bei Wasser- und Abwasser auch in Nachbarkommunen beraten wird – in Einhausen etwa wird das Trinkwasser etwas teurer – will Lorsch die bisherigen Gebührensätze beibehalten. Stimmen die Stadtverordneten heute zu, dann werden Lorscher fürs Abwasser weiterhin 3,98 Euro pro Kubikmeter bezahlen müssen. Mit dieser Gebührenhöhe sind sie allerdings kreisweit gesehen alles andere als günstig dran. In Einhausen zum Beispiel wird die schon bislang günstigere Abwassergebühr ab 2023 sogar noch einmal gesenkt, auf dann nur noch 2,29 Euro pro Kubikmeter.
Auch die Niederschlagswassergebühr für das Regenwasser, das von versiegelten Flächen in die Kanalisation transportiert wird, soll in Lorsch unverändert bei 33 Cent pro Quadratmeter Fläche bleiben. In Einhausen zum Beispiel wird sie angehoben auf 90 Cent pro Quadratmeter.
Besonders erfreulich ist es für Lorscher, dass sie auch für den Frischwasserbezug im nächsten Jahr nicht stärker belastet werden sollen als bisher. Folgt die Stadtverordnetenversammlung der Empfehlung des Finanzausschusses, dann bleibt es bei dem außerordentlich günstigen Preis von 91 Cent pro Kubikmeter.
Bezugspreis angehoben
Und das, obwohl der Einkauf teurer geworden ist. Denn der Bezugspreis durch den Wasserbeschaffungsverband steigt von 51 Cent pro Kubikmeter auf 57 Cent an.
Eine Gebührenerhöhung ist „vorerst“ trotzdem nicht erforderlich, hieß es aus der Lorscher Verwaltung. Die voraussichtlichen Verluste 2023 können sowohl beim Trinkwasser wie auch beim Abwasser durch Entnahmen aus dem Sonderposten für Gebührenausgleich kompensiert werden.
Bevor Bürgermeister Christian Schönung zum Abschluss der Versammlung heute den Haushaltsplanentwurf für 2023 einbringt, über den die Kommunalpolitiker dann in den kommenden Wochen beraten werden, bringen CDU, FDP, PWL und SPD einen gemeinsamen Antrag ein. Er thematisiert die stark steigenden Energiekosten. In der öffentlichen Diskussion würde vorrangig die Zusatz-Belastung für Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen beraten – auch Vereine aber müssten im kommenden Jahr „mit deutlich steigenden Energiekosten“ rechnen.
Vor allem Vereine mit eigenen Liegenschaften wie Clubheimen oder Sängerheimen sollen nicht „im Kalten stehen gelassen werden“, erklären die Antragsteller aus den vier Fraktionen. Über das Konto der Corona-Hilfe könnten bei Bedarf Mittel zur Abfederung der steigenden Energiekosten zur Verfügung gestellt werden.
Über die Einzelheiten wird heute und voraussichtlich auch in weiteren Sitzungen noch zu reden sein. Schließlich ist bislang noch nicht bekannt, welche Hilfen auch aus dem hessischen Unterstützungsprogramm in Höhe von rund 30 Millionen Euro für Vereine fließen könnten.
Auch soll ein Auszahlungsschlüssel vorgeschlagen werden, der die Mitgliederzahl des Vereins und die Größe und Nutzungsintensität der jeweiligen Liegenschaft berücksichtigt.
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