Lorsch. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses kommen heute (6.) zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Ausschussvorsitzender Peter Velten wird sie um 20 Uhr im Paul-Schnitzer-Saal eröffnen. Insgesamt neun Punkte stehen auf der Tagesordnung – unter anderem geht es um die Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren für das kommende Jahr.
Förderung wird gut nachgefragt
Zum Auftakt der Sitzung aber werden sich die Gremiumsmitglieder zunächst mit dem Programm „Lorsch blüht auf“ beschäftigen. Das Förderprogramm wurde aufgelegt, um Lorsch klimafreundlicher zu machen. Für eine Reihe von Maßnahmen, die dazu beitragen, dass Lorsch grüner, das Mikroklima besser und die Artenvielfalt geschützt wird, können sich private Eigentümer bekanntlich bezuschussen lassen. Geldbeträge in Höhe von 750 Euro sind zum Beispiel für Dach- oder Fassadenbegrünungen möglich, für den Kauf einer Balkon-Fotovoltaikanlage sind 250 Euro der Kosten als Förderung möglich.
Für die Umgestaltung eines sogenannten Schottergartens in einen begrünten Vorgarten kann man sich in Lorsch sogar bis zu 1100 Euro auszahlen lassen, wenn die Förderkriterien erfüllt werden. Eine Kumulierung mit Landes- und Bundesfördermitteln ist dabei allerdings ausgeschlossen. Auch Lorscher Vereine aber können in den Genuss von Förderungen kommen, wenn sie zum Beispiel ihr Vereinsheim begrünen oder Flächen entsiegeln.
Das Programm „Lorsch blüht auf“ werde von den Bürgern „sehr gut nachgefragt“, heißt es aus der Verwaltung. Ein Thema für die heutige Sitzung ist es dennoch, und zwar deshalb, weil die Förderrichtlinie angepasst werden soll. Grund dafür ist, dass lange Lieferzeiten für die Fotovoltaik-Module den Antragstellern Probleme machen. Trotz schneller Beauftragung erfolgt die Abrechnung oft erst im Folgejahr und auch die Fördermittelauszahlung wäre dann erst im Folgejahr möglich. Mit der Änderung der Förderrichtlinie, die heute beschlossen werden soll, könnte die Auszahlung künftig fortlaufend erfolgen.
Holz des Stadtwaldes vermarkten
Beschließen will der Ausschuss auch einen Lorscher Beitritt zur Holzvermarktungsorganisation Starkenburg. Die Vermarktung des Holzes aus dem Lorscher Stadtwald wird ab dem Frühjahr kommenden Jahres nicht mehr durch das Forstamt Lampertheim durchgeführt. Um eine weitere Vermarktung des Lorscher Stadtwald-Holzes sicherzustellen, soll der Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung einen Beitritt zur Holzvermarktungsorganisation Starkenburg empfehlen. Zwölf südhessische Kommunen, unter anderem Bensheim, Heppenheim, Lindenfels und Lautertal, wollen dort Synergieeffekte nutzen, um auf dem Holzmarkt vernünftige Erlöse zu erzielen.
Bauprojekte werden teurer
Lediglich eine Kenntnisnahme steht an, wenn heute der Tagesordnungspunkt drei aufgerufen wird. Inhaltlich geht es dabei um den Kindergarten St. Nazarius und um eine alles andere als erfreuliche Nachricht, nämlich die Verteuerung von Bauvorhaben durch allseits steigende Preise. Der Kindergarten in katholischer Trägerschaft, der älteste in Lorsch, soll modernisiert werden. Das ist lange bekannt, denn das Gebäude stammt aus dem Jahr 1929.
Von einer Baukostensumme von knapp zwei Millionen Euro ging der Ausschuss noch vor genau einem Jahr aus, als über das Projekt beraten wurde. Inzwischen aber ist diese Kostenermittlung „nicht mehr belastbar“, heißt es aus der Verwaltung mit Blick auf die allseits steigenden Preise. Wegen veränderter Kennzahlen sei eine Ausschreibung der weiteren Architekturleistungen nun zwingend erforderlich.
Empfehlungen für die Stadtverordnetenversammlung soll der Finanzausschuss heute auch zur Abwasser- und zur Wassergebühr beschließen. Beide Gebühren sollen im kommenden Jahr, so jedenfalls der vorliegende Vorschlag, unverändert bleiben. Das wäre bei der Abwassergebühr gut für die Lorscher, denn mit 3,98 Euro pro Kubikmeter werden sie bereits kreisweit mit einem Spitzensatz belastet.
Auch die Wassergebühr soll, so schlägt es zumindest der Magistrat vor, für die Lorscher 2023 nicht steigen. Beim Wasserbezug sind die Lorscher bislang konkurrenzlos günstig. 91 Cent pro Kubikmeter müssen in Lorsch gezahlt werden.
Zur Tagesordnung gehören außerdem die Beschlussfassung über einen Nachtrag zur Entschädigungssatzung der Stadt, die Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Stadtbetriebe Lorsch und die Beschlussempfehlung über die „Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen“. Schließen wird die Sitzung mit den Punkten Anfragen und Informationen.
URL dieses Artikels:
https://www.bergstraesser-anzeiger.de/orte/lorsch_artikel,-lorsch-wassergebuehr-in-lorsch-soll-2023-unveraendert-bleiben-_arid,2026558.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.bergstraesser-anzeiger.de/orte/lorsch.html